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BVD Zollverfahren nachträglich erledigen


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Kati Geschrieben am 05 November 2007



Dabei seit
05 September 2005
44 Beiträge
Hallo,

der Spediteur und Frachtführer hat bei einer Ausfuhr von Benzin aus Polen über Hamburg in die Vereinigten Arabischen Emirate vergessen, das "begleitende Verwaltungsdokument (BVD)" vom Zoll abstempeln zu lassen. Jetzt kriegt der Versender keine Erstattung. Ich habe aber schon von Fällen gehört, dass eine nachträgliche Erledigung des Zollverfahrens möglich war.

Hat jemand Erfahrung mit dieser speziellen Warenart und dem Drittland?

Gruß
Kati

CARGOFORUM PARTNER

Airman2069 Geschrieben am 05 November 2007



Dabei seit
15 Oktober 2007
74 Beiträge
Hi Kati

ich kann nur für den Luftverkehr sprechen:

Manifest der Airline, Landing Certificate der Airline, Verzollungsnachweis bzw. Unterlagen aus dem Empfangsland.
Alles im Original, letzteres sogar amtlich beglaubigt.

Am besten fragst Du mal beim zuständigen ZA nach, unter welchen Bedingungen die das nachträglich erledigen würden.

Gruss aus Hamburg

Stephan

amothie Geschrieben am 09 November 2007



Dabei seit
23 August 2007
164 Beiträge
Hi Kati,

das ist eigentlich kein Problem. Das BVD kann bei einem Export in ein Drittland im Einzelfall auch nachträglich von der Abgangszollstelle (zuständige Zollstelle des Ausstellers des BVD) erledigt werden.
Hierzu werden dann allerdings die entsprechenden "Ersatznachweise" benötigt, welche auch z.B. bei der Nichterledigung von Versandverfahren lt. Kodex verwendet werden können (z.B. Original abgestempelte Einfuhrzollanmeldung des Bestimmungslandes oder beglaubigte Kopie) und auch die bestätigte Ausfuhranmeldung von der Ausgangszollstelle (hier also: HAMBURG). Zusätzlich kann man dann noch eine Kopie des B/L und Spediteurbescheinigung vorlegen und das Hauptzollamt hat alle erforderlichen Nachweise für die Erledigung des BVD.

Bei mir laufen von ca. 3000 BVD (für Alkohol) jedes Jahr zirka 20-30 als unerledigt auf und werden so problemlos erledigt.

Cu,
Amothie

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