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BVD Zollverfahren nachträglich erledigen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Kati |
Geschrieben am 05 November 2007
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Dabei seit 05 September 2005 44 Beiträge
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Hallo,
der Spediteur und Frachtführer hat bei einer Ausfuhr von Benzin aus Polen über Hamburg in die Vereinigten Arabischen Emirate vergessen, das "begleitende Verwaltungsdokument (BVD)" vom Zoll abstempeln zu lassen. Jetzt kriegt der Versender keine Erstattung. Ich habe aber schon von Fällen gehört, dass eine nachträgliche Erledigung des Zollverfahrens möglich war.
Hat jemand Erfahrung mit dieser speziellen Warenart und dem Drittland?
Gruß
Kati
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Airman2069 |
Geschrieben am 05 November 2007
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Dabei seit 15 Oktober 2007 74 Beiträge
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Hi Kati
ich kann nur für den Luftverkehr sprechen:
Manifest der Airline, Landing Certificate der Airline, Verzollungsnachweis bzw. Unterlagen aus dem Empfangsland.
Alles im Original, letzteres sogar amtlich beglaubigt.
Am besten fragst Du mal beim zuständigen ZA nach, unter welchen Bedingungen die das nachträglich erledigen würden.
Gruss aus Hamburg
Stephan
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amothie |
Geschrieben am 09 November 2007
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Dabei seit 23 August 2007 164 Beiträge
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Hi Kati,
das ist eigentlich kein Problem. Das BVD kann bei einem Export in ein Drittland im Einzelfall auch nachträglich von der Abgangszollstelle (zuständige Zollstelle des Ausstellers des BVD) erledigt werden.
Hierzu werden dann allerdings die entsprechenden "Ersatznachweise" benötigt, welche auch z.B. bei der Nichterledigung von Versandverfahren lt. Kodex verwendet werden können (z.B. Original abgestempelte Einfuhrzollanmeldung des Bestimmungslandes oder beglaubigte Kopie) und auch die bestätigte Ausfuhranmeldung von der Ausgangszollstelle (hier also: HAMBURG). Zusätzlich kann man dann noch eine Kopie des B/L und Spediteurbescheinigung vorlegen und das Hauptzollamt hat alle erforderlichen Nachweise für die Erledigung des BVD.
Bei mir laufen von ca. 3000 BVD (für Alkohol) jedes Jahr zirka 20-30 als unerledigt auf und werden so problemlos erledigt.
Cu,
Amothie
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