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Welche Amtssprachen werden akzeptiert?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
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Geschrieben am 09 Januar 2008
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Dabei seit 20 September 2006 169 Beiträge
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Guten Morgen,
ich habe mal gehört, dass der Zoll Dokumente (Rechnung, etc.) in jeder europäischen Amtssprache akzeptieren muss.
Kann mir das jemand bestätigen?
Und wenn das stimmt, weiß jemand wo man das schriftlich findet?
Vielen Dank & schönen Tag,
f.
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RD |
Geschrieben am 09 Januar 2008
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Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
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eur 1 dokumente laufen z.b. bei mir in spanisch, französisch, englisch, etc... jedoch möchte der zoll immer eine zusätzliche deutsche warenbeschreibung dazu. sonst akzeptiert er alles
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waldorf |
Geschrieben am 09 Januar 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Es gibt m.W. keine Vorschrift, die explizit erlaubt, dass Dokumente in allen EU-Amtssprachen zu akzeptieren sind und -mal ehrlich- was soll ein deutscher Zöllner (aber doch auch der Kunde) mit einer bulgarischen Rechnung anfangen ?
Art. 211 ZKDVO schreibt die Zollanmeldung in den vom Mitgliedstaat zugelassenen Sprachen vor. Die dt. Dienstanweisung in Z 0701 Abs. 12 schreibt die deutsche Sprache vor und verweist auf die Allgemeinvorschrift des § 87 Abgabenordnung (Amtssprache ist deutsch; Behörden KANN Übersetzung von Dokumenten verlangen).
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holliehan |
Geschrieben am 09 Januar 2008
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Dabei seit 01 August 2007 62 Beiträge
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Im Export fassen wir alle Dokumente, die evtl. dem ausländischen Zoll präsentiert werden, in engl. Sprache ab. In über 20 Jahren hatte ich nur eine Anfrage für eine andere Sprache, aber aufgrund der Vertragsbedingungen mußte der Warenempfänger selbst eine Übersetzung anfertigen (lassen). Diese Praxis steht allerdings etwas im Widerspruch zu manchen Absätzen in den KuM.
Aber auch im Import hatte ich noch keine Reklamation des dt. Zolls, wenn die Dokumente in einer der gängigen EU-Sprachen (englisch, frz., span.) abgefaßt waren. Die ges. Theorie (§87 AO, s.o.) sieht wohl allerdings anders aus.
Grusz
Holger
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fragile |
Geschrieben am 09 Januar 2008
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Dabei seit 20 September 2006 169 Beiträge
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Also ich hab soweit herausgefunden (ist aber nicht 100% gesichert), dass der Zoll die Amtsprachen der BETEILIGTEN EU-Länder akzeptieren muss.
Bsp.:
T-Papier von HH nach Madrid, spanische docs werden akzeptiert
T-Papier von HH nach Rom, spanische docs werden nicht akzeptiert
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