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Importverzollungslösung für KEP-Sendungen


KEP Kurier Express Paket: Erfahrungsaustausch über die Vor- und Nachteile verschiedener Dienstleister und Angebote. Entwicklungen in der KEP Branche. Neue Technologien wie GPS-Tracking, Drohnen und Roboter, zur Verbesserung und Beschleunigung von Dienstleistungen, sowie neue Produkte wie Same-Day-Delivery oder Click-and-Collect. Einführung nachhaltigerer Transportmethoden wie Elektrofahrzeuge, Fahrradkuriere und Lastenräder.


barthez Geschrieben am 07 Februar 2008



Dabei seit
06 Februar 2008
3 Beiträge
Hallo zusammen, auf der Suche Rat/Meinungen/Ideen in Sachen Importverzollung bin ich hier gelandet. Ich hoffe, Ihr seht mir das Mammutposting zum Einstand nach...

Kurzfassung
Wir möchten als deutsche Firma bei via KEP aus einem Drittland importierten Sendungen als Anmelder auftreten. Zum einen stellt sich die Frage, inwieweit das zollrechtlich geht, zum anderen ob sich das in der Praxis eines KEP-Dienstleisters umsetzen läßt oder sogar gängig ist.

In allen Einzelheiten
Wir stellen über unsere (kleine) senegalesische Firma im Senegal individuell gefertigte Produkte her, die Kunden aus der EU via Internet bestellen können. Unsere (ebenso kleine) deutsche Firma tritt hierbei als Agent auf, so wie bspw. ein Tankstellenpächter für einen Mineralölkonzern. D.h. wir kassieren das Geld (CC-Belastung oder ELV), aber die Rechnung stellt die senegalesische Firma aus, wodurch unsere deutsche Firma keine Umsatzsteuer vereinnahmen muß. Stattdessen wird der Kunde über den für sein Land gültigen Nettopreis informiert und nur dieser wird ihm abgebucht. Außerdem wird er informiert, daß er bei Erhalt der Warensendung die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten hat. Damit zahlt der Kunde dann also am Ende genau den auf der Seite ausgewiesenen Bruttopreis.

Die Rechnung über den gezahlten Nettobetrag wird nun an das Paket geklebt und dieses dann auf dem Postweg zum Endkunden versandt. Bei der Importverzollung wird der Endkunde durch das nationale Postunternehmen direkt vertreten und zahlt an der Haustür die angefallene Einfuhrumsatzsteuer. Zoll fällt nicht an, da die Produkte aus einem Entwicklungsland kommen (SPGA) und zu einem Zollsatz von 0% eingeführt werden können (Ursprungserklärung auf der Rechnung möglich, da Warenwert < 6.000 Euro).

Das funktioniert in den meisten Ländern ganz ordentlich, wobei zum Teil Gebühren für die Zollabwicklung anfallen, die sich aber ihm Rahmen halten. Nun wollen wir zu einem KEP-Dienstleister mit Tracking wechseln. Wir testen jetzt mit einem französischen Anbieter, allerdings fallen je nach Land (abhängig vom nationalen Partnerunternehmen unseres KEP-Dienstleisters) bis zu 20 Euro Gebühren pro Sendung für Zollabwicklung (reine Gebühren, nicht EUSt oder Zoll) an.

Unsere Idee ist nun, unsere deutsche Firma als Anmelder bei der Importverzollung auftreten zu lassen. Damit wird sie also Abgabenschuldner und zahlt die anfallende EUSt (Zoll fällt wie gehabt nicht an). Technisch möglich wird dies dadurch, daß alle Sendungen über den zentralen Import des KEP-Dienstes in Paris laufen. Zusammen mit Sendungsgewicht und Wert könnten bereits am Abgangsort die Daten der deutschen Firma als Anmelder ins System des KEP-Dienstes eingepflegt werden. Der Empfänger bleibt natürlich der Endkunde, sprich die Sendung sollte nie physisch an unsere deutsche Firma ausgeliefert werden.

Die deutsche Firma würde gleichzeitig auch offiziell Verkäufer der Ware und also auf der Webseite entsprechend die Preise mit 19% deutscher USt ausweisen und diese auch vereinnahmen. Die in Frankreich gezahlte EUSt kann die deutsche Firma sich im Wege der Vorsteuerabzugs erstatten lassen, wenn sie sich in Frankreich registriert. Damit sollte die Umsatzsteuer korrekt abgewickelt sein.

Meine Frage wäre nun, inwieweit zollrechtlich versierte Menschen (ich habe nur ein ungesundes Halbwissen) so ein Konstrukt für unbedenklich halten. Und, was Praktikern aus dem KEP Bereich zu so etwas einfällt. Ich bin in Kontakt mit den französischen Importverantwortlichen unseres Dienstleisters und möchte möglichst bereits ein vernünftiges Konzept präsentieren können, wenn ich mich mit denen persönlich treffe. Wir sind für die senegalesische Niederlassung des Dienstleisters ein nicht zu vernachlässigender Kunde, mit > 100 Paketen pro Monat und deutlichem Wachstum, können also davon ausgehen, daß eine gewisse Bereitschaft besteht, uns entgegenzukommen.

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Zeemo Geschrieben am 07 Februar 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Ich halte das unter steuer- und zollrechtlichen Gesichtspunkten für eine gute Lösung, und KEP-DL können so etwas in der Regel auch abbilden. Mein Brötchengeber kann es definitiv (ich darf ja keine Werbung bzw. Akquise betreiben, aber es gibt ja die Möglichkeit, Privatnachrichten zu versenden *g*), allerdings fertigen wir Sendungen mit Warenwerten über 22 EUR nicht zentralisiert, sondern im jeweiligen Empfangsland ab.

Aus der Rechnung muss natürlich eindeutig hervorgehen, wer Anmelder ("bill-to") und wer Warenempfänger ("ship-to") ist. Auch auf dem Frachtbrief sollte, wenn möglich, dieser Umstand bereits vermerkt werden. Schließlich sollte der KEP-DL und hier insbesondere die Importzollabteilung bereits im Vorfeld über die gewünschte Abfertigung informiert werden, damit diese Anweisungen unter der entsprechenden Kundennummer hinterlegt werden können. Letztere sollte dann als Rechnungsempfänger für Zölle und Steuern auch auf dem Frachtbrief erscheinen. Dann kann nichts schiefgehen! :-)

Wenn Du als deutsches Unternehmen allerdings in Frankreich zollrechtlich als Anmelder auftreten willst, brauchst Du eine französische Zollnummer. Das dürfte problemlos funktionieren, da Ihr ja offenbar schon steuerlich dort registriert seid.

Kleiner Hinweis noch: die Zollabfertigung kann in den geschilderten Fällen in der Regel nicht vor Ankunft der Ware am Eingangsflughafen in der EU durchgeführt werden, da die präferenzielle Ursprungserklärung im Original vorliegen muss. Hier kann also die Regellaufzeit des KEP-DL nicht immer eingehalten werden. Es können auch, abhängig vom Warenkreis, Verbote und Beschränkungen (VuB) zum Tragen kommen, die evtl. erst abgeklärt werden müssen. Hier gilt: je informativer die Rechnung und je mehr Unterlagen schon im Vorfeld vorliegen, desto besser.

barthez Geschrieben am 07 Februar 2008



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06 Februar 2008
3 Beiträge
Zeemo, vielen Dank! :-)
Es ist schon mal sehr beruhigend zu sehen, daß wir uns da nicht ein völlig utopisches Konzept ausgedacht haben.

In puncto Rechnung beziehst Du Dich auf die der Sendung beigefügte Handelsrechnung, richtig? Daran, hier den Anmelder unter "bill-to" auszuweisen hatte ich noch nicht gedacht. Aber das macht ja in jeder Hinsicht Sinn und ist natürlich auch für uns kein Problem. Da sollte dann wahrscheinlich auch gleich die Zollnummer des Anmelders auftauchen.

An der Absprache mit der Importabteilung des KEP-Anbieters arbeiten wir eben derzeit. So wie bei Euch, scheinen auch bei denen Sendungen an andere EU-Destinationen normalerweise nur weitergeleitet zu werden und die Verzollung erfolgt dann im Zielland. Aber vielleicht läßt sich da was machen, denn zollrechtlich dürften wir meines Wissens ja durchaus auch in Frankreich die Waren zur "Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr" anmelden.

Zeemo Geschrieben am 07 Februar 2008



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28 Januar 2005
381 Beiträge
Zitieren::
In puncto Rechnung beziehst Du Dich auf die der Sendung beigefügte Handelsrechnung, richtig? Daran, hier den Anmelder unter "bill-to" auszuweisen hatte ich noch nicht gedacht. Aber das macht ja in jeder Hinsicht Sinn und ist natürlich auch für uns kein Problem. Da sollte dann wahrscheinlich auch gleich die Zollnummer des Anmelders auftauchen.

Ja, genau so meine ich das. Die Zollnummer muss zwar nicht zwingend auf der Rg. erscheinen, aber hilfreich ist es allemal.

Ja, wie ich schon schrieb, wenn Du eine frz. Zollnummer hast (bei Verzollungen in DE brauchst Du ja auch eine deutsche...), ist das kein Thema - stellt sich mir nur die Frage, warum willst Du's nicht in Deutschland abfertigen lassen, wenn das doch die - sowohl für den KEP-DL als auch für Euch - einfachere Lösung ist?

barthez Geschrieben am 07 Februar 2008



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06 Februar 2008
3 Beiträge
Nun ja, die meisten Sendungen gehen nach Frankreich und der KEP-DL hat dort seinen Hub über den alle Sendungen aus Senegal reinkommen. In Deutschland haben sie kein operatives Geschäft, stellen nur über einen Partner zu. Für uns wäre es in D sicher etwas einfacher, aber daran soll es nicht scheitern.

Vielen Dank noch mal, da verhandelt es sich jetzt gleich viel besser!

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