Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 1 User online - 59 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.739.464 Seitenaufrufe in 2022



Wer haftet bei Transportschaden


Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Industrieverlader Geschrieben am 18 Juni 2009



Dabei seit
15 Mai 2009
19 Beiträge
Ist denn nicht aber der Spediteur in der Beweispflicht? Also muss er nicht beweisen, dass der Schaden durch unsachgemäße Verpackung passierte?

Ich häng hier so gerade ein wenig in der Luft, als gelernter Speditionskaufmann versuch ich meinen Kollegen zu erklären dass eben der Absender die Schuld hat, allerdings hätte der Fahrer überprüfen müssen ob die Ware ordnungsgemäß gesichert ist?

Also ist es nun wessen Pflicht zu sagen, das kommt durch die schlechte Verpackung?
Bilder auf denen die Umreifungsbänder und Deckelungspalette noch ganz sind, sind vorhanden. Man kann sehen wie die Druckerzeugnisse, dadurch das sie eben ein wenig glatt sind, verrutscht sind.

CARGOFORUM PARTNER

konstadinos Geschrieben am 18 Juni 2009



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Hallo auch meinerseitz.

Nehmen wir Schrit fuer Schrit die Geschilderte faele.

Ich habe bei einen Beitrag die Erwaehnung des 412 HGB Gelesen.
Dazu muss ich Sagen das im Ersten Fall man Folgendes Beachten muss.
Das der Fahrer als Erfuellungsgehilfe Taetig war, ist Im dem fall Unwichtig. Haete der Fahrer beim Beladen die Palete Umgeworfen dan Koente man auf diese Regelung zugreifen.

Auch mit den Verstauen und Befestigen ist es soweit nicht Getan.
Der Verlader hat dafuer zu Sorgen. Einverstanden.
Aber jezt Komts: Er befolgt aber die Anweisungen des Fahrers, denn! der Zusatz " der FF hat fuer das Betriebssichere verladen zu Sorgen" verpflichtet ihm beim beladen vor Ort zu sein.
Er kann sich nicht auf den Paragr. Beruhen und Verschwindet im Fahrerhaus.
Da spricht ihm Kein Richter frei wenn es Zum Unfall Komtt.
So auch im Fall der Befoerderungsicherheit.
Wenn der Fahrer nicht sieht das 10 von 33Pal. Beschaedigt beladen werden und er Unterschreibt eine Reine Quitung und es Kommt vor Gericht, wird der Richter erst Fragen ob er es Nicht gesehen Haete.
Tja herr Fahrer Selber Schuld.
Und auch wann er es Gesehen Haete wuerde der Richter Fragen warum er dann nicht Gedadelt Haete?
Wieder Selber Schuld.

Darauf der Absender wo Nach ( auch schon in einen Beitrag gelesen)414 HGB er mit den Schaden belastet wird, koente sich wieder Freisprechen.
Weil Gerade eben der Fahrer Beladen hat war es ein Grund mehr Es zu Vermeiden.

Ja Haeten wir es Gewust dann haeten wir die Paleten nochmal Ordentlich Verpackt.
Koente doch waerend der Beladung das Band geloest haben,oder?
Darf doch der absender sagen?

Haete der Fahrer darauf mit Vermerk unterschrieben ( Gerde da wo es doch eine Schnitstellei st) und wurde Trotzdem weiterbeladen und im Kauf genommen, Dann erst trift der 414 HGb satz 1 fuer den Absender zu.

Aber es Wurde nicht Recklamiert oder Getadelt.

Jezt kommt die Versicherung die es Einsieht und auf 414 satz2 verweist Wuerde ich als Absender kalte schulter zeigen.
Ich wuerde daruf Protestieren das der Fahrer Grob Varlaessig Gehandelt Hat da er die Folgen Kante und Absehen Koente und Hat Bewust weiter Geladen. Das haete man Auch Vermeiden Koenen in dem man den Verlader aufmerksam Gemacht haete.
Ist zwar weit weg Geholt, Endspricht aber der Tatsache.

Es Obliegt nun in der Hand des Richters wie Weit es den Absender trift und wie weit den FF.

Auf jeden Fall trift es den FF zu.
Da obere Gruende Klar und Deutlich auf der Hand legen.

Industrieverlader Geschrieben am 18 Juni 2009



Dabei seit
15 Mai 2009
19 Beiträge
Naja, die Paletten waren Augenscheinlich und Branchenüblich gesichert. Es geht halt nicht anders, drucksachen die etwas glatt sind besser zu sichern, als mit Umreifungsbändern und Deckeln.
Allerdings hat in meinem Fall der Fahrer ja nicht selbst geladen. Es wurde bealden. Die Umreifungsbänder waren fest (trotzdem ist es gang und gebe das die Waren verrutschen), der Deckel drauf.
Trotzdem verrutscht es.
Kann doch eigendlich nicht sein das der Fahrer dafür die Schuld bekommt wenn der Versender an der Verpackung spart?

konstadinos Geschrieben am 18 Juni 2009



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Haloo Industrieverlader.

Es mag ja Sein das die Gut Verpackt Waren aber ob sie Befoerderung sicher Waren?

Deckt diese Verpackung die Beschafenheit des Gutes?
Koente das Hin und Her Rutschen durch Andere Verpackungsform Vermieden Werden?

Was ich sagen will:

1 Pal 100 Kg mit 20 Krt zu je 5 kg
Da reicht normalerweise ein oder 2 Schichten Stretchfilm.
Aber wie siehte es mit 20krt a 50 kg aus?
Mag ja sein das die Schoen ausehen ob aber nur Stretchfilm ausreicht?

Dies ist Zu Klaeren und Eventuell einen Gutachter deiner Versicherung Einschalten der es Hinterlegen Kann.

Gruss

Kosta

cargojobber Geschrieben am 18 Juni 2009



Dabei seit
05 Dezember 2007
47 Beiträge
Hallo zusammen.

Ich stelle mich vollinhaltlich hinter die 3 letztgenannten Beiträge von "onasis, Industrieverlader und betterorange".

Beförderungssichere Be-/Verladetätigkeit ist erst einmal grundsätzlich Aufgabe des, zur Beladung Verpflichteten. (= regelmäßig Verladers) und fällt in dessen Risikosphäre.

Damit möglichst wenig eigenes Personal seitens des Verladers (Kosten) eingesetzt werden muß, nutzt man halt die "kostengünstige" Arbeit des Fahrers. (Diese Praxis unterstütze ich persönlich nicht)

Hat dieser Fahrer keinen konkreten Auftrag zur Selbstbeladung (durch dessen Arbeitgeber und in vorab vertraglich vereinbarter Leistungspflicht seines Arbeitgebers im Verhältnis zum Auftraggeber) und beginnt selbstgefällig mit der Beladung (weil er sich früheren Reiseantritt verspricht oder es hieß gar: dahinten, die - Pal.- sind´s) ist und bleibt es bei der vollständigen Aushaftung des Schadens und sogar Fahrzeug-, Fremdgüter- und Personenschäden beim Verlader.

Der Fahrer übernimmt freiwillig oder unter Duldung des Verladers die Belade-/Verladetäigkeit. Der aufsichtführende Verlader könnte das sofort stoppen, hätte er ein (ernstgemeintes) Interesse daran.

Die Oberaufsicht und Weisungspflicht bleibt beim Verlader, der aufgrund seines regelmäßigen Umganges mit dessen eigenbetrieblichen Erzeugnissen sicherlich und wesentlich bessere Kenntnisse haben muß (wird justiziar unterstellt), als einem Fahrer oder eine Fahrerin (Gleichbehandlungs-grundsatz) durch die Vielzahl unterschiedlicher Warengruppen und teils verschiedenstlicher Transporterzeugnisse und - aufgaben zu unterstellen sind oder unterstellt werden könnten.

Etwas anders gelagert sieht der Fall aus, als der Fahrer einen entsprechenden Auftrag zur beförderungssichenen Be-/Verladung tatsächlich (und in Ausführung des Beförderunsgvertrages) vertraglich hatte. - Im Übrigen zusätzlich zu dessen betriebssicheren Sicherungspflicht.

Hier wird es in der Regel zu einer (quotierten) Schadenteilung und Teilschuldzuweisung kommen.

Zum Einen hätte der (beaufsichtigende) Verlader sich nicht darauf verlassen können, dass das abholende Fahrpersonal die entsprechenden Kenntnisse über die Eigenschaften des Transportgutes hätte oder haben kann, - weiters, an das Fahrpersonal Vorbehalte zu äußern sind und (besser) schriftlich eingefordert werden sollten. (Verladeanweisung etc.)

Auf der anderen Seite entläßt die geschriebene Rechtsprechung den Verlader eben nicht aus dessen Aufsichtpflicht. Er könnte alsdann Weisungsrecht wahrnehmen.

Wenn ich der Eingangsfrage entnehmen kann, dass die Versandeinheiten "wackelig" seien, ist Vorsicht die Mutter der Prozellankiste. Ich würde dem Fahrpersonal die Frage entgegenhalten müssen, weshalb es nicht bei dessen Arbeitgeber entsprechende Weisung eingeholt hat, wenn ERKENNBAR war, dass die Sendung wahrscheinlich nicht unbeschadet das Reiseziel erreichen dürfte.
( = Übernahmeverzicht, Ausbesserungsverlangen , Anerkenntnis des Verladers, Fotodokumentationen)

Das aber dürfte Bestandteil einer evtl. ziviljur. Auseinandersetzung sein, deren Ergebnis ich nicht vorgreifen kann und will.

Als Versicherer sähe ich bis dato insoweit keine Eintrittsverpflichtung in dem (geschilderten) Falle.

An "chrismoli":
Was heißt hier eigentlich in der Eingangsfrage:
"Wie es der Zufall will, ... ?"

Ihr habt damit ja wohl rechnen müssen (wackelig) oder es zumindestens billigend in Kauf genommen, dass mit Wahrscheinlichkeit die Sendung nicht schadenfrei den Bestimmungsort erreichen wird.

Da kann ich mit Sicherheit kein Mitleid aussprechen.


Viele Grüße
cargojobber


ABSCHLIESSENDER HINWEIS:
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass hiermit keine Rechtsberatung erfolgt, die irgendgelagerte Verbindlichkeit oder Hinweise für den ein oder anderen Fall erlaubt. Jeder Teilnehmer diesem Thread kann sich vorsorglich nicht hierauf berufen oder Rechte herleiten.

Industrieverlader Geschrieben am 19 Juni 2009



Dabei seit
15 Mai 2009
19 Beiträge
Das hilft mir leider nicht weiter...
ich möcht nur nochmal sagen, das ich keine Rechtsberatung will ;)

Ich meine, wo fängt "wackelige Palette" an und wo hörts auf?
was ist in dem Fall, das die Ware Branchenüblich gesichert wurde, es aber trotz allem zu diesem Transprotschaden kam?

Ich will mit meinem Kunden bzw dem Absender jetzt keine große Diskussion anfangen, es handelt sich um ein Streitwert von nichtmal 500 €, allerdings könnte dies gut als Präzedenzfall dienen, denn solche beschädigungen sind nicht allzuselten in der Druckereibranche...

Irgendwer muss doch jetzt in der Beweispflicht sein? Fakt ist, der Empfänger bekommt die Ware, berechnet an seinen Auftrraggeber 500 Euro fürs umpacken der Ware, der berechnet sie an uns weiter. Ich seh nich ein wieso wir darauf sitzen bleiben sollten !


Zuletzt bearbeitet von Industrieverlader am 19 Jun 2009 - 11:35, insgesamt einmal bearbeitet

Günni Geschrieben am 19 Juni 2009



Dabei seit
15 Oktober 2007
41 Beiträge
Industrieverlader wrote:
, denn solche beschädigungen sind nicht allzuselten in der Druckereibranche...

Lassen sich aber beim Verpacken in Kisten oder Gibo-Paletten vermeiden.

mfg


Günni

Industrieverlader Geschrieben am 19 Juni 2009



Dabei seit
15 Mai 2009
19 Beiträge
Günni wrote:
Industrieverlader wrote:
, denn solche beschädigungen sind nicht allzuselten in der Druckereibranche...

Lassen sich aber beim Verpacken in Kisten oder Gibo-Paletten vermeiden.

mfg

Günni

für den Zeitaufwand hat aber niemand Geld!

konstadinos Geschrieben am 19 Juni 2009



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
@cargojobber

Von meiner Sicht hat der FF Voll zu Haften.

Als erste Phase!

Es wurde kein Vermerk auf die quitung oder Frachbrief notiert.
Dadurch wird die Tatsache Bekraeftigt das das Gut Unbeschaedigt und Befoerderungsicher vom FF Uebernommen worden ist.

Es ist nun Mal so das der Schaden waehrend des Obhutzeitraumes des FF Passiert ist.
Wenn er den Beweis Erbringen kann das es Trotz Normalen Betriebes der Schaden nicht Vermeiden Werden Koente.
Da es zb Schlecht Verpackt wurde.


gruss

Kosta

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Gehe zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich