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Ausfuhr - Filialen = Anmelder ?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Nordlicht010208 |
Geschrieben am 26 Februar 2008
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Dabei seit 01 Februar 2008 192 Beiträge
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Hallo !
mal eine Frage , womöglicherweise in Richtung Vetretungsverhältnis :
Sachverhalt : A ist zugelassener Ausführer mit diversen Ladeorten
B,C,D...
können die Ladeorte, die Filialen sind auf eigene
Rechnung Ware exportieren im Namen der Zentrale
mit dessen Bewilligung - oder muss die Rechnungslegung unter
der Zentrale laufen ?
Gedanke : wenn die Filiale Rg.-Aussteller ist, dann ist sie Ausführer
sie müsste sich dann von der Zentrale vetreten lassen,
was in ATLAS dargestellt werden müsste
außerdem würden Ausführer (AgV) und Rg-Aussteller
nicht identisch sein, somit die Steuerbefreiung fraglich sein
mal nebenbei : darf man bei ATLAS auch eine andere Ausgangszollstelle
anfahren, als angegeben ?
vielen Dank für die Hilfe im voraus
Gruß aus dem Norden
Jürgen
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waldorf |
Geschrieben am 27 Februar 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Meine Meinung:
Wenn die Filialen auf eigene Rechnung verkaufen, sind sie "Ausführer" i.S.d. Zollvorschriften und somit zur Abgabe der Ausfuhranmeldung verpflichtet. Eine Vertretung durch die Mutter (= ZA) scheidet aus, da ja diese nicht über die Waren verfügen kann und auch nicht am Ort des Verladens ansässig ist.
Wenn man das ZA-Verfahren nutzen will, müssen entweder alle Filialen diesen Status haben oder die Waren auf Rechnung der Mutter verkauft werden und die Orte der Filialen als Versandort in der ZA-Bewilligung der Mutter aufgenommen sein.
Da in den Vorschriften immer von "vorgesehener" Ausgangszollstelle die Rede, sollte es auch möglich sein, eine andere als die angemeldete Ausgangszollstelle anzufahren. Siehe auch die entspr. ATLAS-Verfahrensanweisung:
"Für den Einsatz von ATLAS-Ausfuhr ist es unerheblich, ob im
Ausfuhrverfahren beförderte Waren bei einer anderen als der angemeldeten Ausgangszollstelle gestellt werden."
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Nordlicht010208 |
Geschrieben am 27 Februar 2008
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Dabei seit 01 Februar 2008 192 Beiträge
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so sehe ich das auch - Rg. der Zentrale (evtl. Versandort
angeben) und die Filiale ist dann Ladeort
die Bewilligung sagt hierzu nichts aus, aber diese ist
eben auch nur für die Zentrale gültig
beim Import gibt es sog. "third-party-documents",
trotzdem kann der Handelspartner in einem anderen
Land sitzen, als dem tatsächl. Ursprung der Ware
(dann sind Vers./Ursprungsland ungleich Handelsland)
aber diese Vergleiche hinken wohl zu sehr
vielen Dank
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