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Zollmerkblatt in englischer Sprache
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?Gehe zu Seite 1, 2 Weiter
senior-rossi |
Geschrieben am 17 März 2008
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Dabei seit 08 Oktober 2005 91 Beiträge
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Hallo zusammen,
Hat jemand das Zollmerkblatt bzw. den Wortlaut welches über die Übernahme einer unverzollten Ware (T1) informiert und vom Transportführer unterschrieben werden muss auch in englischer Sprache und könnte mir dies zur Verfügung stellen?
Hier der Text mal in deutsch...
"Mit anhängendem Zollversandschein muss diese Sendung s o f o r t dem zuständigen Zollamt des Empfangsortes zur endgültigen Zollabfertigung vorgeführt werden. Beachten Sie bitte, dass weder Zollplomben oder Siegel beschädigt werden und auch sonst an der Sendung keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.
Sofern diese im Zollgesetz vorgesehenen Vorschriften nicht beachtet werden, machen Sie sich als Empfänger strafbar und laufen Gefahr, mit der höchstmöglichen Zollbelastung in Anspruch genommen zu werden.
Auf obige Verpflichtungen hat jeder mit dieser Sendung in Verbindung stehende Transportführer den nächsten Transportführer bzw. Empfänger hinzuweisen."
Vielen Dank!
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senior-rossi |
Geschrieben am 19 März 2008
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Dabei seit 08 Oktober 2005 91 Beiträge
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DanielNoetzel |
Geschrieben am 19 März 2008
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Dabei seit 05 Oktober 2006 459 Beiträge
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Gibts da nen einheitlichen Standard? Wenn nicht einfach selbst übersetzen (oder lassen) und gut ist?!
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waldorf |
Geschrieben am 19 März 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Ich habe ja Verständnis dafür, dass wir Deutschen dazu neigen, uns gegen alle Eventualitäten abzusichern aber sorry, welcher Bedenkenträger hat denn diesen Text verfasst ? Erstens liest den keiner (viel zu lang) und selbst wenn, versteht das keiner oder lehnt bei den genannten dramatischen Konsequenzen die Übernahme ab ...............
Also, ich würde den deutschen Text mal auf einen Satz kürzen damit er auch gelesen wird und dann einfach auf englisch übersetzen. Wie wär´s mit "Achtung Zollgut" ? Ist zwar rechtlich nicht mehr ganz korrekt, wird aber meistens verstanden und reicht zur Absicherung völlig aus.
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senior-rossi |
Geschrieben am 19 März 2008
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Dabei seit 08 Oktober 2005 91 Beiträge
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Ich bin für jede Idee offen welche vor "ungerechtfertigten" Zollmaßnahmen schützt. 8)
Dies ist bereits eine gekürzte Fassung.... :lol:
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DanielNoetzel |
Geschrieben am 19 März 2008
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Dabei seit 05 Oktober 2006 459 Beiträge
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Mal ne blöde Überlegung, wenn ein Empfänger gestellungsbereit ist, dann ist dieser sich doch über das Verfahren bzw. desen Strafen bei Missachtung im klaren (bzw. sollte dies sein, weil er die Akten eigenhändig unterschrieben hat). Würde es da nicht langen wenn ein eindeutiger Vermerk auf der Waren, wie von waldorf bereits beschrieben, ersichtlich ist um euch von eventuellen Folgeschäden seitens Zoll & Steuer frei zu halten?
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Der_Staufer |
Geschrieben am 19 März 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Dieser oder ein ähnlicher Text (auch Verpflichtungserklärung genannt) ist dann standart, wenn eine Spedition für eine Firma ein Versandschein T1 ausstellt, Hauptverpflichteter ist, der Warentransport aber von der Firma, dem Auftraggeber, aber selbst durchgeführt wird. Die eigenen Kutscher wissen meist um die Bedeutung, aber die selbst transportierdenden Fahrer muss man aufklären.
Wenn es dann trotz der "Aufklärung" zu einer Zollschuldentstehung kommt, der Hauptverpflichtete in Anspruch genommen wird, dann kann der Hauptverpflichtete sich sein Geld wieder beim Kunden auf zivilrechtlichem Wege holen.
Dieser Text hat also durchaus seine Berechtigung.
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DanielNoetzel |
Geschrieben am 20 März 2008
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Dabei seit 05 Oktober 2006 459 Beiträge
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ah ok, danke für die Aufklärung :-)
Bin der Annahme gewesen, dass der Empfänger die Erklärung zeichnen soll - so macht das natürlich Sinn.
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senior-rossi |
Geschrieben am 07 April 2008
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Dabei seit 08 Oktober 2005 91 Beiträge
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DanielNoetzel wrote: |
Gibts da nen einheitlichen Standard? Wenn nicht einfach selbst übersetzen (oder lassen) und gut ist?! |
Da es hier mitunter um enorm hohe Beträge geht sollte es ein juristisch Hieb- und Stichfestes Englisch sein. Keine Laienübersetzung.
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Der_Staufer |
Geschrieben am 07 April 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Dann ab zum Diplom-Übersetzer und übersetzen lassen. Aber erst mal müsste die deutsche Fassung von einem Jurist geprüft sein, ob diese überhaupt Hieb- und Stichfest ist :D
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senior-rossi |
Geschrieben am 08 April 2008
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Dabei seit 08 Oktober 2005 91 Beiträge
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leew |
Geschrieben am 10 April 2008
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Dabei seit 05 März 2008 70 Beiträge
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Guten Tag,
hab mal uraltes Formular gefunden, vielleicht hilft es ja. Weiss allerdings nicht, ob es mit dem hochladen klappt. Schaun 'mer mal.
mfg
leew
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leew |
Geschrieben am 10 April 2008
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Dabei seit 05 März 2008 70 Beiträge
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Mhhh,
also ich kann Anlage eingeloggt sehen, aber nicht öffnen.
Ausgeloggt sehe ich nicht mal die Anlage.
Was hab ich falsch gemacht?
Oder könnt ihr die Anlage sehen/öffnen?
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henschel06 |
Geschrieben am 15 Mai 2008
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Dabei seit 03 April 2008 8 Beiträge
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Moin,
wenn wir uns gerade schon mit sinnvollen Übersetzungen beschäftigen, ich müsste wissen, was "gestellungsbefreit" heißt.
Danke,
Gruss, S.H.
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Zeemo |
Geschrieben am 15 Mai 2008
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Dabei seit 28 Januar 2005 381 Beiträge
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Wir hatten ja schon die lustige Diskussion wegen des Begriffs "gestellungsbefreit" - also, ich gehe weiterhin davon aus, dass damit der Zugelassene Empfänger gemeint ist.
Den übersetze ich mit "Authorized Recipient". ("Bewilligungsnummer" = "authorization number")
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