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Textilien nach der Abfertigung nach EST, LT, LV etc.


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Boing77 Geschrieben am 02 April 2008



Dabei seit
02 April 2008
7 Beiträge
Hallo zusammen,

habe mal folg. Frage:

Wir werden in naher Zukunft Zollgutsendungen (Textilien aus China + Türkei) in Deutschland Teilweise in den freien Verkehr einführen und wollen es nach der Abfertigung nach Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien und Ukraine verschicken.
Worauf müssen wir hierbei beachten spez. Ukraine als Freigutsendung ?
Worauf müssen wir hierbei beachten spez. Ukraine als Zollgutsendung ?
Sind die Länder auch der NCTS angeschlossen ?
Können wir die Freigutsendungen per AES is die o.g. EU-Länder verschicken ?
Gibt es vielleicht spez. Dokumente die wir besorgen müssten ?

Danke für alle Antworten und Bemühungen im voraus

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Zeemo Geschrieben am 02 April 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
So viele Fragen auf einmal... das gibt aber Mengenrabatt! ;-)

"Freigut" (Gemeinschaftsware) in die Ukraine (UA): geht mit AES über die Ausgangszollstelle an der polnisch-ukrainischen Grenze. UA ist nicht an NCTS angeschlossen, auch nicht an das gemeinsame Versandverfahren - also nur mit AES und direkt Abfertigung an der Grenze.

"Zollgut" (Nichtgemeinschaftsware) nach UA: da UA nicht am gem. Versandv. teilnimmt, müsste in solch einem Fall das T-Papier an der Grenze erledigt werden mit anschließender Wiederausfuhr nach UA. Das kann aber alternativ auch schon in DE geschehen (AES), also braucht im Grunde erst gar kein NCTS eröffnet zu werden. Bei Einfuhr aus CN/TR wird also sofort eine Wiederausfuhr über AES gemacht (falls technisch möglich, hab da leider keine Erfahrungen).

Spezielle Dokumente für diese Fälle gibt es eigentlich nicht, nur natürlich die für eine Einfuhr in UA erforderlichen - siehe K&M/Market Access Database o.ä.

Die anderen Länder sind EU-Mitgliedstaaten und an NCTS angeschlossen. Bei Versand von "Freigut" in diese Länder ist zolltechnisch (bis auf GANZ wenige Ausnahmen) überhaupt nichts mehr erforderlich, also natürlich auch kein AES oder NCTS. "Zollgut" in diese Länder geht dann ganz normal via NCTS, es muss/sollte nur das VBD (Versandbegleitdokument) mitgehen und natürlich die für die endgültige Abfertigung erforderlichen Dokumente (im Falle von CN ggf. Ausfuhrgenehmigung, um eine Einfuhrgenehmigung beantragen zu können, mind. aber UZ; bei TR evtl. A.TR für die Zollfreiheit).

Der_Staufer Geschrieben am 02 April 2008



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Wobei es ratsam wäre, die Ware, die für die UA bestimmt ist, nicht erst hier zu verzollen und dann als Gemeinschaftsware auszuführen, sondern diese als Nichtgemeinschaftsware in die UA zu transportieren.

Ein T1 nur bis zur EU-Aussengrenze, also müsste die Importverzollung in UA an der Grenze erfolgen, oder man trasportiert die Ware mit eine Carnet TIR, dann kann die Verzollung in UA auch bei eine Binnenzollamt erfolgen.

Boing77 Geschrieben am 02 April 2008



Dabei seit
02 April 2008
7 Beiträge
Erst einmal danke für eure hilfe.

Ich denke mal das der Kunde die Sendungen für UA nicht hier in den freien Verkehr einführen lässt.
Die anderen Sendungen könnten wir also problemlos hier in den freien verkehr einführen..
Gibt es vielleicht Zollfreiheit für Sendungen aus CN wenn man die in Estlan, Lettlan Litauen etc. verzollt ?
oder gelten dort die gleichen Einfuhrrechtlichen Bestimmungen wie in der BRD ?

Zeemo Geschrieben am 02 April 2008



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Nein, die Zollsätze sind EU-weit gleich. Das ist ja das Prinzip der Zollunion. Es gibt nur Unterschiede in der praktischen Umsetzung der Zollvorschriften, außerdem unterschiedliche Umsatzsteuer-Gesetzgebung, u.a. unterschiedliche MWSt.-Sätze (DE: 19 %, LU: 15 % usw.).

Für CN-Waren gibt's keine Präferenzen (außer ein paar GANZ, GANZ wenigen Ausnahmen).

Es kommt auch darauf an, wo der Einführer sitzt und wo der Empfänger (falls unterschiedlich). Wenn der Einführer/Empfänger in Estland sitzt und Du die Ware in DE abfertigst, ist es sinnvoll, wenn er entweder einen Fiskalvertreter in DE hat, sich umsatzsteuerrechtlich in DE registrieren lässt oder ihr mit INDIREKTER Vertretung verzollt. Dann könnt Ihr Verfahren 4200 verwenden, was dazu führt, dass nicht die deutsche EUSt. anfällt und die Ware dann in Estland noch versteuert werden muss. Such mal im Forum nach "(Verfahren) 4200)" und/oder "Fiskalvertretung" für Details.

Boing77 Geschrieben am 02 April 2008



Dabei seit
02 April 2008
7 Beiträge
Verfahren 4200 muss nicht angewendet werden da der Einfüherer seinen sitz in der BRD hat und die Waren in EST, LT, LV etc. weiterverkaufen möchte.

Ich dachte mir nur das, wenn man es in EST, LT, LV etc. abfertigt das es vielleicht Zollfreiheiten gibt oder so, aber wenn die Zollsätze überall gleich ist und der Einführer eh die EUSt zurückbekommt macht es sinn es hier zu verzollen und als Freigut ohne Dokumente in die o.g. Länder schickt.

Danke für deine HILFE :-)

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