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Zugelassener Ausführer - wie läuft das genau ab?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
zlato |
Geschrieben am 09 April 2008
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Dabei seit 09 April 2008 3 Beiträge
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Hallo an alle,
tja... neu hier und schon die erste Frage - aber deshalb meldet man sich hier ja auch an :) . Ihr könnt mir sicherlich kompetent und schnell weiterhelfen.
Ich arbeite und einem mittelständigem Unternehmen mit geringem Ausfuhranteil. Wir haben nun für die Export-Abwicklung das ATLAS-System eingeführt und einen Antrag auf Zugelassener Ausführer gestellt. Die Bewilligung als ZA haben wir gestern erhalten. Mit dem Ablauf bin ich aber leider noch nicht vertraut.
Wie ist das, wenn wir beispielsweise eine Ausfuhrsendung in die Schweiz haben, deren Warenwert die 6.000 EUR Grenze übersteigt. Es muss eine EUR.1 ausgefüllt werden, soweit klar. Muss ich diese trotz ZA dem Zollamt vorlegen oder muss ich auf dem EUR.1-Formular einfach unsere Bewilligungsnummer mit angeben (wenn ja, wo?)? Gleiches gilt natürlich für andere Formulare wie z. B. A.TR?
Wie läuft das genau ab? Muss auf sämtlichen Ausfuhrdokumenten die ZA-Nummer mit angegeben werden und wenn ja wo?
Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Leider konnte mir meine Suche im Netz und auch hier im Forum noch keine Antwort darauf geben können.
Danke schon mal für eure Hilfe und
viele Grüße,
"zlato"
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 09 April 2008
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Sehr interessant, das der Zoll einem Unternehmen eine ZA-Bewilligung erteilt, das offensichtlich keine Ahnung hat, um was es geht.
Der ZA hat nichts mit Präferenzen zu tun, sondern ist ein erleichtertes Ausfuhrverfahren. Um Präferenzen eigenverantwortlich ausstellen zu dürfen, muss man "Ermächtigter Ausführer" sein. Also auch noch schnell beantragen, Euer HZA scheint ja Bewilligungen zu erteilen, ohne jede Anforderung an die Beteiligten zu stellen.
Irgendjemand muss Euch doch auf die Idee gebracht haben, den ZA zu beantragen, vielleicht das Softwarehaus das ATLAS verkauft hat ? Das soll Euch einfach mal aufklären.
Die komplexen Voraussetzungen und organisatorischen Massnahmen für den ZA und EA kann man in diesem Forum nicht komptetent erklären.
Sorry für diese etwas zynischen Worte und bitte nicht persönlich nehmen. Ich kenne das Dilemma, in dem sich viele Export-Sachbearbeiter befinden.
Aber ich bin immer wieder überrascht, mit welcher Laienhaftigkeit und Unprofessionalität Aussenhandel betrieben wird.
Für den Steuerberater, der die Absetzbarkeit der Spesenrechnung durchboxt, gibt dein Chef wahrscheinlich viel Geld aus.
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Der_Staufer |
Geschrieben am 09 April 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Der Zoll erteilt gerne und schnell ZA-Bewilligungen, da der Aufwand für die Firma geringer ist als beim "Ermächtigten Ausführer". Naja, Haftungstechnisch ist man voll mit drin. Was im Einzelverfahren vermeidbar gewesen wäre, weil es der Zöllner nicht abgestempelt hätte, ist beim ZA schon über die Bühne...
Bei einem geringen Ausfuhranteil (konkrete Zahlen mal!) lohnt sich der ZA überhaupt nicht, insbesondere mit Atlas nicht. Weil der ZA ist keine Atas-Teilnahmevoraussetzung.
Ich würde mir als erstes mal einen Termin bei meinem Binnenzollamt machen, bei dem ich mir das ganze mal erklären lassen würde. Und gleich den Chef mitnehmen, der muss ja schließlich wissen, was da so haftungstechnisch auf ihn zukommen könnte.
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zlato |
Geschrieben am 09 April 2008
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Dabei seit 09 April 2008 3 Beiträge
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Erst mal danke für eure Antworten. Die kritischen Bemerkungen kann ich verstehen und auch nachvollziehen (auch wenn ich beim ersten Lesen zunächst schlucken musste). Um noch die Zahlen nachzureichen - etwa 5 Ausfuhrsendungen monatlich.
Es war im Übrigen nicht der Software-Anbieter, der uns den ZA-Antrag empfohlen hat, sondern ein Dozent eines Export-Seminars. Im Zuge der ATLAS-Einführung haben wir daran teilgenommen. Zugegeben, der Dozent ist auf das Thema ZA nicht näher eingegangen. Er hat aber gemeint man solle den ZA-Antrag doch gleich gemeinsam mit dem IT-Verfahrens-Antrag stellen ("mehr als ablehnen kann das Amt ja nicht"), um das Verfahren zu vereinfachen.
Den Ablauf kann ich nun nachvollziehen - ich denke der Unterschied zwischen ZA und EA war für mich nicht ganz klar. Das Thema werde ich mit meinen beiden Geschäftsführern erneut durchsprechen und den Vorschlag mit der Terminvereinbarung beim Binnenzollamt anbringen. Der erteilten Bewilligung kann man zur Not noch widersprechen.
Herzlichen Dank nochmal!
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Der_Staufer |
Geschrieben am 10 April 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Für 5 im Monat kann man schon den ZA haben.
Der ZA ist eben nicht in 5 Minuten oder 1-2 Forenbeiträgen verständlich erklärt. Wenn das Binnenzollamt jedoch -wider erwarten- nicht kooperativ sein sollte, biete ich trotzdem meine Hilfe hier an, wenn dann eben noch Fragen sein sollten.
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