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Haftung des Sachbearbeiters


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


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Stefan1531 Geschrieben am 20 Mai 2008



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495 Beiträge
Folgender hypothetischer Fall:
Ein Sachbearbeiter von einem Kunden beauftragt, eine Gefahrgutsendung per Luftfracht abzuwickeln (Klasse 7).
Der Vorgesetzte sagt, daß keiner in der Firma einen gültigen Gefahrgutschein hat, die Sendung aber trotzdem abgewickelt werden soll

--> kann dem Sachbearbeiter rechtlich etwas passieren oder ist er aus dem Schneider, weil er ja auf Anweisung handelt ?
--> kann der Vorgesetzte (dessen Gefahrgutschein seit einigen Jahren abgelaufen ist) rechtlich belangt werden ?

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fragile Geschrieben am 20 Mai 2008



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hört sich sehr hypothetisch an...

Streetblade Geschrieben am 20 Mai 2008



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16 Beiträge
Sorry, aber welcher Chef / Abteilungsleiter spielt so leichtsinnig mit seinem Posten..

wirklich sehr hypothetisch

Gruß Streetblade

Stefan1531 Geschrieben am 20 Mai 2008



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495 Beiträge
Die Frage, ob mein Vorgesetzter mit seinem Posten spielt, ist mir egal. Die Frage ist, wenn ich als "einfacher" Sachbearbeiter meinen Namen drunter setze, ob ich dann rechtlich belangt werden kann.
Sorry, so hypothetisch ist das leider nicht....
Die Sendung wird morgen abgeholt und ich würde gerne wissen, ob ich, da ich auf Anweisung handle, aus dem Schneider bin oder ob ich meinem Chef sage "das unterschreibe ich nicht"

ich weiß, Klasse 7 ist radioaktiv, deshalb klingt's so unglaublich.


Zuletzt bearbeitet von Stefan1531 am 21 Mai 2008 - 07:43, insgesamt einmal bearbeitet

DanielNoetzel Geschrieben am 21 Mai 2008



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459 Beiträge
Ich würde es nicht unterschreiben - immerhin handelst du wissend!
Sowas würde ich meinem Vorgesetzten geben, soll er es doch unterschreiben! Und wenn er das nicht will, hm woran liegt das wohl..?

devilsgrandma Geschrieben am 21 Mai 2008



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8 Beiträge
Guten Morgen Zusasmmen,

gibt es eine Stelle wo man solche Vorgehensweisen melden kann/ muss/ sollte?

Danke und schönes langes Wochenende :)

betterorange Geschrieben am 21 Mai 2008



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Wenn Du das als SB unterschreibst, machst Du es vorsätzlich. Lass es Deinen Vorgesetzten unterschreiben, wenn er denn will.

In einem Strafverfahren ist es unerheblich, ob der Vorgesetzte sagte, spring in den Main und er tat es...

Wenn es Luftfracht ist, Info bei LBA einholen.

Und schin ist das Unternehmen nicht mehr "secured" + + +

Stefan1531 Geschrieben am 21 Mai 2008



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495 Beiträge
Daniel, Betterorange:
danke für die Info - so werde ich's machen !

Aber in der Tat - mache ich mich durch "Mitwisserschaft" im Ernstfall irgendwie strafbar ? Oder wäre ich verpflichtet, diese Sache beim LBA zu melden? Klar, ist mein Arbeitgeber, das ist das Blöde....

tobinata Geschrieben am 16 Juli 2008



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3 Beiträge
Natürlich, machst du dich strafbar.

RD Geschrieben am 29 Juli 2008



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402 Beiträge
gerade im luftfrachtbereich bist du bei missachtung der vorschrift dran!
melden würde ich es nicht - schlafende hunde soll man nicht wecken.

xpress Geschrieben am 29 Juli 2008



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76 Beiträge
Hm, und was sagt das Gewissen wenn man es nicht meldet und das "Kind" in den Rhein fällt und da bald dreiäugige Fische umherschwimmen?

Finde das schon ne harte Nummer.

Wer schreibt denn da üebrhaupt die Shippers Decla. wenn es Luftfracht ist? Ist es die die Du unterschreiben sollst?

RD Geschrieben am 29 Juli 2008



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402 Beiträge
ich muß noch etwas hinzufügen: jeder, der eine shippers unterzeichnet, sollte sich der haftung bewußt sein! für ihn selbst und den unternehmer. wenn ein sachbearbeiter aber gezwungen wird, das ding zu unterschreiben, dann bloß die klappe halten und beten daß es gut geht. (wobei ich "zwingen" auch hart finde...)

rondas Geschrieben am 01 August 2008



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2 Beiträge
Stefan1531 wrote:
Folgender hypothetischer Fall:
Ein Sachbearbeiter von einem Kunden beauftragt, eine Gefahrgutsendung per Luftfracht abzuwickeln (Klasse 7).
Der Vorgesetzte sagt, daß keiner in der Firma einen gültigen Gefahrgutschein hat, die Sendung aber trotzdem abgewickelt werden soll

--> kann dem Sachbearbeiter rechtlich etwas passieren oder ist er aus dem Schneider, weil er ja auf Anweisung handelt ?
--> kann der Vorgesetzte (dessen Gefahrgutschein seit einigen Jahren abgelaufen ist) rechtlich belangt werden ?

Klingemann Geschrieben am 02 August 2008



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62 Beiträge
betterorange wrote:
Wenn es Luftfracht ist, Info bei LBA einholen.

Und schin ist das Unternehmen nicht mehr "secured" + + +

Wo wurde definiert, daß es im Zusammenhang mit "secured" im Sinne der EU-Verordnung 2430/2002 steht ?

LBA + BFS und eine Konsequenz könnte sein, das jenes Unternehmen deutschlandweit kein Gefahrgut mehr abfertigen darf, aber da gibt es wohl verschiedene Arten von Strafen.

betterorange Geschrieben am 04 August 2008



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1271 Beiträge
Wenn der Sendung eine Sicherheitserklärung zugrundeliegt, wovon ich hypothetisch ausgehe, ist in der Erklräung alles zum Thema Gefahrgut gesagt.

Liegt die Sicherheitserklärung nicht vor ist es "bnur" ein vorsätzliches Fehlverhalten des Spediteurs.

Letzednendes werden LBA + LFS nach Ihrem Ermessen entscheiden. Doch klar ist zwischen Fahrlässigkeit und grober F. sowie Vorsatz zu unterscheiden.

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