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Kühltransporte & Kühlkette


KaiBodensee Geschrieben am 05 Juni 2008



Dabei seit
01 Februar 2008
16 Beiträge
Hallo,

hab schon wieder mal eine Frage. Folgende Ausgangslage:

Innerhalb eines Transports wurde die Ware vom Frachtführer einmalig umgelagert. Die Ware (Naturstoff, welcher gefrostet weiss aussieht) muss bei - 8°C transportiert und gelagert werden.
Bei Ankunft des Kunden ist die Ware angetaut ( schön hellbraun & feucht) und 100 kg der Ware müssen entsorgt werden. Nun die Frage:

Wie soll ich nun beweisen, dass die Kühlkette unterbrochen wurde ? Gibt es sowas wie Temperaturschreiber bei solchen Transporten ?

Ich weiss - wieder mal was Spezielles....aber wäre trotzdem schön wenn jemand einen Tipp hat.

Lieben Gruss

Kai

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michaelm Geschrieben am 05 Juni 2008



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12 Dezember 2005
904 Beiträge
Du hast doch das Ergebnis: Die Ware wurde nicht entsprechend Deiner Vorgaben behandelt, sofern der Spediteur alle Angaben von Dir erhalten hat. Wo auch immer er die Ware gelagert hat ist erstmal für Dich uninteressant. Eine Entscheidung triffst Du nur mit dem Spediteur Deines Vertauens. Oder ehemaligen Vertrauens.

KaiBodensee Geschrieben am 05 Juni 2008



Dabei seit
01 Februar 2008
16 Beiträge
michaelm wrote:
Du hast doch das Ergebnis: Die Ware wurde nicht entsprechend Deiner Vorgaben behandelt, sofern der Spediteur alle Angaben von Dir erhalten hat. Wo auch immer er die Ware gelagert hat ist erstmal für Dich uninteressant. Eine Entscheidung triffst Du nur mit dem Spediteur Deines Vertauens. Oder ehemaligen Vertrauens.

Grundsätzlich sage ich ganz klar: 100 % agree


Nur fordert der Spediteur nun einen Nachweis der Unterbrechung. Die Ware wurde bei Verlad ja visuell nicht geprüft und daher könne die Ware schon vorher braun geweisen sein.

Ich dachte jetzt an Temperaturprotokolle aber die würde der Spediteur sicher nicht rausrücken. Wenn er denn welche hätte.

michaelm Geschrieben am 05 Juni 2008



Dabei seit
12 Dezember 2005
904 Beiträge
Ja wenn das bei Euch an der Rampe schon nicht dokumentiert wurde, dann ist da auch ein Versäumnis eurerseits. Mit welchem Fhz wurde denn die Ware geholt?

KaiBodensee Geschrieben am 05 Juni 2008



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01 Februar 2008
16 Beiträge
michaelm wrote:
Ja wenn das bei Euch an der Rampe schon nicht dokumentiert wurde, dann ist da auch ein Versäumnis eurerseits. Mit welchem Fhz wurde denn die Ware geholt?

Die Ware wurde in Österreich beim Hersteller abgeholt. Wir haben die Ware erst bei Anlieferung zum Kunden gesehen.
Weder für uns - noch für den Hersteller war klar, dass hier noch extra dokumentiert werden muss, dass die Ware weiss - gelblich ist. Anders ausgedrückt: der Spediteur hat die Ware so angenommen wie der Hersteller sie produziert hat. Nämlich weiss.

Transport erfolgte mittels Kühlzug (Transporter).

fragile Geschrieben am 06 Juni 2008



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20 September 2006
169 Beiträge
Was jetzt kommt ist mal wieder nur auf einem Ohr mitgehört. Aber es gibt wohl sog. Logger, die man mitschicken kann und die für dich die temperatur aufzeichnen. Aber die Dinger liegen in der Anschaffung im 3-stelligen bereich... also ob sich das dann lohnt muss jeder für sich wissen.

KaiBodensee Geschrieben am 06 Juni 2008



Dabei seit
01 Februar 2008
16 Beiträge
fragile wrote:
Was jetzt kommt ist mal wieder nur auf einem Ohr mitgehört. Aber es gibt wohl sog. Logger, die man mitschicken kann und die für dich die temperatur aufzeichnen. Aber die Dinger liegen in der Anschaffung im 3-stelligen bereich... also ob sich das dann lohnt muss jeder für sich wissen.


Du miest Datalogger - werden gerne bei Rohstoffen aus der Pharmazie verwendet. Würde sich für uns nicht lohnen und ist jetzt ja nun auch zu spät dafür ;-)

MagNet-99 Geschrieben am 10 Juni 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
ex Österreich, also CMR...oder gibt es da was spezielles bei Frigo ?

Hat der Versender / Absender einen CMR-Frachtbrief erstellt. Stehen hierdrauf besondere Weisungen zur Behandlung des Gutes durch den Frachtführer ? Hat der Absender solch ein unterschiebenes Exemplar vom Frachtführer ? Der CMR wirkt auch als 'Instruktionspapier'. Lies mal Artikel 8 (Überprüfungspflicht des Frachtführers) und Artikel 9 (Frachtbrief als Beweispapier) CMR.

Gruss
MagNet-99

Der Einfachheit halber hier der Auszug:

Art. 8
(1) Der Frachtführer ist verpflichtet, bei der Übernahme des Gutes zu überprüfen
a) die Richtigkeit der Angaben im Frachtbrief über die Anzahl der Frachtstücke und über ihre
Zeichen und Nummern;
b) den äußeren Zustand des Gutes und seiner Verpackung.
(2) Stehen dem Frachtführer keine angemessenen Mittel zur Verfügung, um die Richtigkeit
der in Absatz 1 Buchstabe a bezeichneten Angaben zu überprüfen, so trägt er im Frachtbrief
Vorbehalte ein, die zu begründen sind. Desgleichen hat er Vorbehalte zu begründen, die er
hinsichtlich des äußeren Zustandes des Gutes und seiner Verpackung macht. Die Vorbehalte
sind für den Absender nicht verbindlich, es sei denn, daß er sie im Frachtbrief ausdrücklich
anerkannt hat.
(3) Der Absender kann vom Frachtführer verlangen, daß dieser das Rohgewicht oder die
anders angegebene Menge des Gutes überprüft. Er kann auch verlangen, daß der Frachtführer
den Inhalt der Frachtstücke überprüft. Der Frachtführer hat Anspruch auf Ersatz der Kosten
der Überprüfung. Das Ergebnis der Überprüfung ist in den Frachtbrief einzutragen.
Art. 9
(1) Der Frachtbrief dient bis zum Beweis des Gegenteils als Nachweis für den Abschluß und
Inhalt des Beförderungsvertrages sowie für die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer.
(2) Sofern der Frachtbrief keine mit Gründen versehenen Vorbehalte des Frachtführers
aufweist, wird bis zum Beweise des Gegenteils vermutet, daß das Gut und seine Verpackung
bei der Übernahme durch den Frachtführer äußerlich in gutem Zustande waren und daß die
Anzahl der Frachtstücke und ihre Zeichen und Nummern mit den Angaben im Frachtbrief
übereinstimmten.

Lufti Geschrieben am 11 Juni 2008



Dabei seit
13 März 2007
237 Beiträge
KaiBodensee wrote:


Gibt es sowas wie Temperaturschreiber bei solchen Transporten ?

Kai

Hallo Kai,

ich schliesse mich meinen Vorrednern an. Im Nachhinein dürfte da nichtmehr viel zu machen sein.

Als Produkte kann ich dir die WarmMarks bzw. ColdMars empehlen:

WarmMark

ColdMark

Beides auf deutsch

So hoffe das ist hilfreich. Die unversehrtheit der o.g Labels muss natürlich bei jeder Schnittstellenkontrolle (Übergabe an Spediteur beim Absender, Epmpfang beim Kunden) schriftlich vermerkt werden. sonst ist das nutzlos.


Grüsse

Lufti

MagNet-99 Geschrieben am 11 Juni 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
CMR 18 (4) ist auch nocht interessant:

Art. 18 Beweislast; Vermutungen
(1) Der Beweis, daß der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der
Lieferfrist durch einen der in Artikel 17 Absatz 2 bezeichneten Umstände verursacht
worden ist, obliegt dem Frachtführer.
(2) Wenn der Frachtführer darlegt, daß nach den Umständen des Falles der Verlust
oder die Beschädigung aus einer oder mehreren der in Artikel 17 Absatz 4 bezeichneten
besonderen Gefahren entstehen konnte, wird vermutet, daß der Schaden
hieraus entstanden ist. Der Verfügungsberechtigte kann jedoch beweisen, daß der
Schaden nicht oder nicht ausschließlich aus einer dieser Gefahren entstanden ist.
(3) Diese Vermutung gilt im Falle des Artikels 17 Absatz 4 Buchstabe a nicht bei
außergewöhnlich großem Abgang oder bei Verlust von ganzen Frachtstücken.
(4) Bei Beförderung mit einem Fahrzeug, das mit besonderen Einrichtungen zum
Schutze des Gutes gegen die Einwirkung von Hitze, Kälte, Temperaturschwankungen
oder Luftfeuchtigkeit versehen ist, kann sich der Frachtführer auf Artikel 17 Absatz
4 Buchstabe d nur berufen, wenn er beweist, daß er alle ihm nach den Umständen
obliegenden Maßnahmen hinsichtlich der Auswahl, Instandhaltung und Verwendung
der besonderen Einrichtungen getroffen und ihm erteilte besondere Weisungen
beachtet hat.
(5) Der Frachtführer kann sich auf Artikel 17 Absatz 4 Buchstabe f nur berufen,
wenn er beweist, daß er alle ihm nach den Umständen üblicherweise obliegenden
Maßnahmen getroffen und ihm erteilte besondere Weisungen beachtet hat.

KaiBodensee Geschrieben am 11 Juni 2008



Dabei seit
01 Februar 2008
16 Beiträge
Hallo ihr lieben,

vielen Dank für eure Informationen.
Bezüglich Datalogger ist es - wie richtig beschrieben- in diesem Fall zu spät.
Was den CMR angeht, so wird hier in der Schweiz nach SPEDLOGSWISS AGB befördert. Diese bevorteilt eindeutig die Frachtführer-was mir das Leben sehr erschwert.

MagNet-99 Geschrieben am 11 Juni 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Es war also ein Transport von Östereich in die Schweiz ?
Dafür muss doch CMR gültig sein.....
Bitte schreib mal ein wenig genauer um die Anspruchsgrundlage eindeutig zu definieren.

KaiBodensee Geschrieben am 11 Juni 2008



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01 Februar 2008
16 Beiträge
Hi MagNet,

also ein Schweizer Transportunternhmen hat den TK Transport von Österreich in die Schweiz unter den Schweizer SPEDLOGSWISS Bedienungen für uns unternommen. Daher beruft sich dieser auf diese.

MagNet-99 Geschrieben am 11 Juni 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Also ersteinmal für die, die es interessiert hier diese schweizer Logistik AGB:
www.spedlogswiss.com/p..._spe_d.pdf

Für mich wäre jetzt noch interessant, über welchen Wert wir hier reden.
Ab einer bestimmten Summe würde ich mich sehrwohl an einen Rechtsanwalt wenden um den Sachverhalt genau prüfen zu lassen.

Nochmal:
Drückt der Absender dem Fahrer einen komplett ausgeschrieben CMR in die Hand und der Fahrer unterschreibt diesen und der Absender kann sein Doppel vorweisen inkl. der Weisungen zum temperaturgeführten Transport, so gilt meiner mE CMR vor den Schweiter Logistik AGB.

Du kannst ja mal schreiben wie es jetzt weitergeht ;-)

Gruss
MagNet-99

KaiBodensee Geschrieben am 11 Juni 2008



Dabei seit
01 Februar 2008
16 Beiträge
Hi,

wär ne Idee aber: ist ja nie einer von uns in Österreich vor Ort.
Sache hat sich aber nach einem weiteren "bösen" Schreiben und einem eben so "bösen" Telefonat erledigt. Ich habe einfach die Sache umgekehrt: Beweisen Sie mir das Gegenteil, dass die Kühlektte nicht unterbrochen worden ist. Also Temperaturschreiber, Lagerhaus, Lkw etc.
Wenn Sie das wirklich komplett eingehalten haben, übernehmen wir den Schaden.
Schlussendlich nach einigen Beleidigungen hat er dann den Betrag von 490 € übernommen und wir beenden die Geschäftsbeziehung beidseitig.
Okay, wer nicht will der hat schon :-)

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