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AV 2a - Maßgeblicher Zeitpunkt


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Bödefeld Geschrieben am 09 Juni 2008



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04 Oktober 2007
101 Beiträge
Hallo zusammen

ich habe da mal wieder eine Frage an die Spezialisten hier.

Der maßgebliche Zeitpunkt für die AV 2a - ist das der Tag der Gestellung (also NCTS - Entladekommentar - überlassung ....) oder der Tag der tatsächlichen Zollanmeldung?

Code::
Der für die AV 2 a maßgebliche Zeitpunkt ist immer derjenige, an dem die Ware im für die Zollschuldentstehung maßgeblichen Zeitpunkt am selben Ort körperlich zur Verfügung steht. Ein Wahlrecht des Beteiligten, das durch die papiermäßige Gestaltung - z.B. durch die Aufteilung der verschiedenen Bestandteile auf verschiedene Zollanmeldungen - die Anwendbarkeit der AV 2 a beeinflussen könnte, besteht nicht. Maßgebend für deren Anwendung ist allein das gleichzeitige Zurverfügungstehen der Waren am selben Ort.

Ich würde die Nationalen Entscheidungen so deuten, das es der Tag der Gestellung im NCTS ist - aber ich bin mir halt nicht ganz sicher :roll:

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Der_Staufer Geschrieben am 09 Juni 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Huhu!

Um was gehts denn bitte konkret?

Des weiteren ist in der AV 2 a selbst vom "gestellt" die Rede. Damit ist der Tag der Gestellung gemeint.

Beispiele kann ich bei Bedarf nachliefern.

Bödefeld Geschrieben am 10 Juni 2008



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04 Oktober 2007
101 Beiträge
Moin Moin

Vielen Dank für die Antwort, der Meinung bin ich eigentlich auch :D

Es geht darum, das unser zur Zeit im Haus befindlicher Zollprüfer meint, wir hatten SAT-Receiver falsch angemeldet.

Folgender Sachverhalt .....

die (zerlegten) Gehäuse kommen zusammen mit Kabeln und Schauben und weiterem "Kleinkram" per Seefracht. Anlieferung und Gestellung bei unserem "Schrauber" am (beispielsweise) 01.06.
Zollanmeldung lautete über 85299049000, Gehäuse f. SAT-Receiver, 3% Zoll (Pos1) + überzählige Schauben, 7318 (Pos2) + überzählige Kabel, 8544 (Pos3)
Die Mainboards für die Geräte kamen ebefalls per Seefracht - jedoch andere Dampfer. Anlieferung und Gestellung auch bei dem "Schrauber" am 05.06. - Zollanmeldung über Mainboards für SAT-Receiver, 85299065900, 3% Zoll.
Der TV-Tuner (wäre 8528 - 14%) kommt aus Holland und wird erst hier in D aufgebracht
Die Zollanmeldung erfolgte für beide Lieferungen an EINEM Tag :(

Nun meint der Prüfer, das die Gehäuse und das Mainboard zusammen schon einen (zolltechnische gesehen) kompletten Receiver ergeben, und die Anmeldung deshalb komplett unter 85287119000, 14% Zoll erfolgen müsste.

Wobei ich dazusagen muss, das die Prüfer den Tag der Gestellung noch nicht geprüft haben - zumindest haben sie das uns gegenüber nicht erwähnt.
Aber bevor ich da nun "widerspreche" :wink: , wollte ich doch mal die Meinung von Experten hören.

Die Herren prüfen nun erstmal einen anderen Betrieb und kommen dann wieder zu uns.

Ich werde mal berichten was daraus geworden ist, und würde dann evtl gerne auf Dein Angebot bezüglich der Beispiele zurückkommen. :D

Vielen Dank nochmal und LG
Bödi

Der_Staufer Geschrieben am 10 Juni 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Warum nur wusste ich, dass es um Reciever geht? :D Kommt so laufend vor...

Melde mich gegen später wieder. Nur so viel vorab: Maßgebend ist bei einem Reciver der TV-Tuner, da er ohne dieses Teil nicht funktioniert.

Doch mehr dazu später.

Viele Grüße

Bödefeld Geschrieben am 10 Juni 2008



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04 Oktober 2007
101 Beiträge
Der_Staufer wrote:
Warum nur wusste ich, dass es um Reciever geht? :D Kommt so laufend vor...

:wink: :wink: :wink:


Der_Staufer wrote:
Nur so viel vorab: Maßgebend ist bei einem Reciver der TV-Tuner, da er ohne dieses Teil nicht funktioniert.

Auch da stimme ich mit Dir überein!
Kein Tuner - Kein Fernsehempfang - ganz einfach

Aber (angeblich) sieht die ZPLA in München das auch anders.
Aber auch das werde ich noch genauer hinterfargen :wink:

Der_Staufer Geschrieben am 10 Juni 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Nein, die ZPLA München sieht das nicht anders.

Ne Frage zum Verständnis:

Die eine Lieferung besteht aus dem Gehäuse, den Kabel usw, werden evtl. aus einem Zollager entnommen und beim Montageunternehmen in den freien Verkehr überführt.

Die Tuner kommen aus den Niederlanden und werden auch beim Montageunternehmen in den freien Verkehr überführt und die Zollanmeldungen wurden am selben Tag abgegeben? Oder war die Gestellung beim dortigen Zollamt am selben Tag?

Bödefeld Geschrieben am 10 Juni 2008



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101 Beiträge
Der_Staufer wrote:
Nein, die ZPLA München sieht das nicht anders.

Drum schrieb ich ja auch `angeblich´ :wink:
Ich überlege, ob wir hierzu vielleicht einfach mal eine VZTA einholen.



Der_Staufer wrote:

Ne Frage zum Verständnis:

Die eine Lieferung besteht aus dem Gehäuse, den Kabel usw, werden evtl. aus einem Zollager entnommen und beim Montageunternehmen in den freien Verkehr überführt.

Die Tuner kommen aus den Niederlanden und werden auch beim Montageunternehmen in den freien Verkehr überführt und die Zollanmeldungen wurden am selben Tag abgegeben? Oder war die Gestellung beim dortigen Zollamt am selben Tag?


Fast.
Erste Lieferung - Gehäuse mit Kabeln, Schrauben und anderem "Kleinzeug".
Anlieferung und Gestellung beim Montageunternehmen.
Ware ging dort aufs Lager (Kein Zolllager).

Zweite Lieferung (ich glaube 4 od. 5 Tage später) - Mainboards.
Anlieferung und Gestellung beim Montageunternehmen.
Ware ging ebenfalls aufs Lager (Kein Zollager).

Diese beiden Sendungen sind an unterschiedlichen Tagen gestellt, jedoch an einem Tag zollangemeldet worden.

Dritte Lieferung - TV-Tuner
Innergemeinschaftliche Lieferung an das Montageunternehmen.


Die Ware ist also definitiv an unterschiedlichen Tagen gestellt (!) worden.

Der_Staufer Geschrieben am 10 Juni 2008



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Ne VZTA würde ich an deiner Stelle nicht einholen, da der SV ja eindeutig ist. Der Prüfer soll, wenn er kann, eher Proben ziehen und dies von Amts wegen veranlassen. Oder er soll in München mal anrufen. Kommt dort sicher öfters vor der Fall.

Das Gehäuse mit dem Kleinzeug ist ja nicht strittig, das Mainboard an sich auch nicht. Wurde nicht am gleichen Tag gestellt. Selbst wenn es am gleichen Tag gestellt worden wäre, funktioniert das Gehäuse mit dem Mainboard nicht als Sat-Reciever

Ne genaue Prüfung:

Das Mainboard und das Gehäuse sind Teile. Die Hauptware ist der Pos. 8528 zuzuweisen. Damit sind wir im Abs. XVI.

Die Einreihunhg von Teilen geschieht im Abschnit XVI nach der Anm. 2 zum Abs. XVI.

Haben wir eine vollständige Ware? Nein, da der Tuner fehlt. Haben wir eine unvollständige Ware? Nein. Eine unvollständige Ware hat die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware. Der Tuner fehlt, also fehlt das wesentliche Beschaffenheitsmerkmal (ohne Tuner kein Empfang), ist es keine unvollständige Ware im tarifrechtlichen Sinn. Handelt es sich um einen Teil von Maschinen des Abs. XVI? Ja. Wir haben auch keine Ausweisung aus Abs. XVI durch Anm. 1 Abs. XVI und Anm. 1 Kap. 85. Die Anm. 2 a: "Ware einer Maschinen"-Postion von 85? Nein, also Anm. 2b). Diese sagt, dass die Waren der UPos. der entsprechenden Maschinenpos. bzw. spez. "Teile"-Position, also 8529 zuzuweisen ist.

Wäre der Tuner allerdings schon auf das Mainboard aufgelötet, hätten wir eine unvollständige Ware, die nach AV 1, AV 2 a wie eine vollständige Ware einzureihen ist.

Würde der Tuner und das Mainboard allerdings am selben Tag von der selben Person beim Zollamt gestellt werden, würde das auch als vollständige Ware gewertet werden.

Beides haben wir aber nicht. Der Außenprüfer kann aus den Gehäusen und den Hauptplatinen keinen unvollständigen Reciever basteln, da der Tuner, das wesentliche Beschaffenheitsmerkmal fehlt.

Bödefeld Geschrieben am 10 Juni 2008



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04 Oktober 2007
101 Beiträge
Ich sehe das alles ganz genaus so wie Du, bei Dir klingt es nur schöner :D

Naja - wir warten jetzt mal ab, was der Prüfer zu unseren Ausführungen sagt.


Ich gebe dann mal Laut :D

Bödefeld Geschrieben am 17 Juli 2008



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04 Oktober 2007
101 Beiträge
Äh - sorry, hat ein bisschen länger gedauert...

Ich habe mir umsonst Sorgen gemacht!
Wir haben dem Prüfer gezeigt, das die Ware an unterschiedlichen Tagen bzw. Orten gestellt wurde - Thema vom Tisch :)

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