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Ladungssicherung - ungesicherte Stückgut Vorladungen


Hunt Geschrieben am 12 Juni 2008



Dabei seit
12 Juni 2008
1 Beiträge
Hallo,

wie verhält es sich, wenn der Fahrer bereits Stückgut ohne Ladungssicherung geladen hat und dann an meine Ladestelle kommt. Sind wir dann auch dafür verantwortlich, dass für die Vorladungen gesichert unseren Betrieb verlassen.

Bsp.: LKW hat 4 Paletten ungesichert geladen. Wir sollen weitere 2 Paletten Gefahrgut zuladen. Müssen wir nun alle 6 Paletten gem. den entsprechenden Richtlinien sichern oder nur unsere 2 zugeladenen Paletten?


Gruß

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Mayerhofer Geschrieben am 12 Juni 2008



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Ohne eine Rechtsgrundlage dafür zu haben, bin ich mir sicher, dass Ihr nicht für vorangegangene Ladungen zur Rechenschaft gezogen werden zu könnt!

Es gibt Pflichten die der Fahrzeugführers beachten muss:
• Pflicht zur Kontrolle der Ladungssicherung und Lastverteilung vor Fahrtantritt.
• Pflicht zur Kontrolle und Nachbesserung der Ladungssicherung während des Transportes.
• Pflicht zur Einrichtung des Fahrverhaltens auf die Ladung.

Der Fahrzeugführer ist gemäß § 23 StVO auch dann zur Kontrolle der Ladungssicherung verpflichtet, wenn ein anderer das Fahrzeug beladen hat. Notfalls hat er die Durchführung der Fahrt abzulehnen.

Wenn Ihr als Versender eure Hausuafgaben macht sollteneuch keine vorher minderwertigen Mängel anzulasten sein!

MagNet-99 Geschrieben am 13 Juni 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Hallo Hunt, hallo Mayerhofer,

ich glaube das muss man differenzierter betrachten.

Wenn beim Beladen klar ist, das die eigene Ware (und dann auch noch Gefahrgut) durch die bereits vorgeladene Ware beschädigt werden könnte, so ist es sicherlich nicht mit der nötigen kaufmännischen Sorgfalt zu vereinbaren, einfach zu beladen und 'nach mir die Sintflut'......

Ich würde den LKW zur Beladung verweigern und beim Spediteur/Frachtführer meines Vertrauens neuen Laderaum beordern.

In der Regel ziehen Spediteure so einen LKW dann an ihr Lager, laden um oder neu, sichern und senden den gleichen LKW wieder zur Beladestelle.

Gruss
Magnet-99


Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 13 Jun 2008 - 16:07, insgesamt einmal bearbeitet

betterorange Geschrieben am 13 Juni 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Sehenden Auges Gefahren abwenden ist Teil der Sorgfalt. Leider allzu selten praktiziert.

Cheers, b.o.

Spanset-Logistik Geschrieben am 13 August 2008



Dabei seit
13 August 2008
3 Beiträge
Hallo,

wenn das Fahrzeug, unabhängig ob PKW, Kleintransporter oder LKW den Ladeort verläßt muss die gesamte Ladung, also auch evtl. Vorbeladungen, vorschriftsmäßig gesichert sein. Dafür tragen der Verlader der letzen Ladestelle und natürlich auch der Fahrer persönliche Verantwortung.
In der Praxis verladen wir nicht auf Fahrzeuge, bei denen die Vorladung nicht korrekt gesichert ist. Kann die Vorladung dann nicht vor Ort zutreffend gesichert werden darf das Fahrzeug - auch wenn wir nichts hinzugeladen haben - das Gelände nicht verlassen. Der Fahrer/ Frachtführer bzw. sein Spediteur müssen dann die entsprechenden Ladungssicherungsmittel - ARM + Zurrgurte - beschaffen und vor Ort zur Verfügung stellen. Ist das alles nicht möglich bleibt dem Verlader nur die Einschaltung der Polizei mit den kostenpflichtigen Folgen für den Fahrer und Spediteur. Ärgerlich für den Fahrer aber eben sein Versäumnis und das des Frachtführers bzw. Spediteurs.

MagNet-99 Geschrieben am 13 August 2008



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Spanset-Logistik wrote:
Dafür tragen der Verlader der letzen Ladestelle und natürlich auch der Fahrer persönliche Verantwortung.
Hallo Spanset-Logistik,
hast Du hierfür mal eine Verweis auf Gesetz oder Bestimmung ?
Ich behaupte mal, das man die Ware und deren besondere Herausforderungen kennen muss um vernünftig zu sichern. Ein folgender Verlader kann nur offensichtliche Mängel bemerken und dann sinnvollerweise den LKW wieder wegschicken um selbst nicht dran zu sein.
Aber wenn ich Paletten auflade, weiss ich trotz Ladungssicherungsschulung in der Praxis nicht, wie Papierrollen oder Stahlcoils gesichert werden, ganz von irgendwelchen maschinen abgesehen. Deshalb zweifele ich auch Deine Aussage mit der uneingeschränkten Verantwortlichkeit des Folgeverladers an.

Gruss
MagNet-99

reffgatchen Geschrieben am 23 September 2011



Dabei seit
23 September 2011
1 Beiträge
Hallo,
ich bin ganz neu hier und hatte folgendes Erlebnis:
Wir haben eine Sendung, bestehend aus zwei Europaletten (kein Gefahrgut), bei einem Spediteur zu Beförderung nach Frankreich angemeldet.
Am heutigen Freitag kurz vor dem Wochenende kam das der LKW dann auch mit einem Tag Verspätung bei uns an.
Seine Vorladung bestand aus mehreren Holzgestellen in denen Papierrollen gelagert waren.
Diese Holzgestelle standen form-schlüssig aber ungesichert, mit Kontakt zur vorderen Bordwand auf der Ladefläche.
Zurrösen hatte der LKW alle ca. 1,7m.
Wir haben uns geweigert diesen LKW zu beladen, weil er weder seine bereits vorhandene Ladung noch unsere Ladung vernünftig durch niederzurren sichern konnte.
Das gab natürlich eine längere Diskussion mit dem Disponenten der Spedition.

Nun zu meiner Frage:
Auf welche rechtlichen Grundlagen kann ich mich stützen, wenn ich so eine Verladung ablehne.
Ich bin mir sehr sicher richtig entschieden zu haben, kann die rechtl. Grundlage aber nirgendwo eindeutig herauslesen.

trailerman Geschrieben am 24 September 2011



Dabei seit
15 Februar 2006
387 Beiträge
Moin.

Als Verlader brauche ich erst mal nicht zu wissen, wie die auf dem Lkw stehende Teilladung (aus einem anderen Frachtvertrag, logisch) gesichert sein muss. Der Frachtführer gestellt ja ein "geeignetes Fahrzeug", und geeignet kann es auch sein, wenn schon Ladungspartien auf der Pritsche stehen. Im Sammelguttransport ist dieser Fall schließlich die Regel.
Was die Holzgestelle angeht, so bin ich nicht verpflichtet nachzusehen, ob diese nach den anerkannten Regeln der Technik (§ 22 StVO) gesichert sind. Es kann sehr gut sein, dass die Ladeeinheiten nach VDI 3968 geprüft sind, die seitliche und die rückseitige Ladungssicherung (0,5 g) durch geeignete Maßnahmen bereits erfolgt ist ohne weitere sichtbare Zurrmaßnahmen.
Ich muss als Verlader nur gewährleisten, dass meine Ladung andere Ladungspartien nicht schädigen kann und dass meine Ladung nach Stand der Technik zu sichern ist, also für eine Beförderung geeignet ist. Ob beim Betrieb des Fahrzeugs meine Ladungspartie z.B. durch andere Ladungspartien gefährdet wird, liegt im Veranwortungsbereich des Frachtführers.
Andernfalls müsste ich jede Sammelgutkutsche, die 2/3 voll ist, bis nach vorne durchsuchen, ob da ein Sicherungsmangel vorliegt. Auch ist "Niederzurren" oder das Fehlen der Niederzurrung kein Kriterium für sachgerechte Ladungssicherung. Natürlich gibt es Fälle, wo ein "ungeeignetes" Fahrzeug gestellt wird: Ich habe 10 Kartons Schrauben zu verschicken und der Frachtführer schickt mir ein GGVS- Tankfahrzeug mit Salzsäure drin und verlangt, dass ich die Kartons oben durch die Domdeckel in die Brühe werfe. Ich würde mich aber nicht in die Details vorher kontrahierter Frachtaufträge einmischen.

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