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Ausbidungsvergütung


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Jasmina Geschrieben am 10 August 2005





Hi zusammen,

mich würde mal interessieren wie hoch eure Ausbildungsvergütung ist. Bitte schreibt aber auch euer Lehrjahr dazu. Jasi

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Gast Geschrieben am 16 August 2005





also hessen 2. Lehrjahr 578,- im dritten dann grandiose 608,-
alles versteht sich Brutto.

zaubermaus Geschrieben am 17 August 2005





550,- im zweiten
670,- im dritten

das ganze in nrw

gruss

weyherguy Geschrieben am 19 August 2005



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moin.
520 Euros im ersten(Bremen). natürlich brutto.
mfg

Speditusse2 Geschrieben am 23 September 2005



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23 September 2005
3 Beiträge
Ich habe im 1. 580€ gehabt; im 2. 690 € und im dritten wären es dann 770 € gewesen..ich glaube das aktueller Hamburger Satz!

Haukster Geschrieben am 17 Oktober 2005



Dabei seit
27 Januar 2005
28 Beiträge
bei mir ist bezahlung in hh nach tarif
1. 595
2. 690
3. 760

janmo Geschrieben am 19 Oktober 2005



Dabei seit
17 Oktober 2005
4 Beiträge
Köln

1) 560 EUR
2) 664 EUR

Gast Geschrieben am 30 Oktober 2005





Frankfurt

1. 650

2. 680

3. 710

Haukster Geschrieben am 01 November 2005



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27 Januar 2005
28 Beiträge
menno
in kölln lernt man nur 2 jahre

Michael Geschrieben am 02 November 2005



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674 Beiträge
Moin Haukster,

mach Dir mal keine Sorgen, die Ausbildungsdauer der einzelnen Berufe ist bundeseinheitlich geregelt und in der jeweiligen "Verordnung über die Berufsausbildung (...)" (Ausbildungsordnung) festgelegt. Den Rahmen dazu legt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fest, wonach die Ausbildungsdauer "nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen" soll (§ 25 Abs. 2 BBiG).

Die meisten Ausbildungsberufe sind auf drei Jahre Ausbildungsdauer angelegt. Das BBiG erlaubt aber ausdrücklich die Verkürzung der Ausbildungszeit, nämlich dann, "wenn zu erwarten ist, daß der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht" (§ 29 Abs. 2 BBiG). Dies ist oft der Fall, wenn der zukünftige Auszubildende einen höheren Schulabschluß mitbringt, z.B. Fachhochschulreife oder Abitur oder wenn vor Beginn der Ausbildung eine weiterführende Schule besucht worden ist, die der Ausbildung dienlich ist (z.B. höhere Handelsschule bei kaufmännischen Ausbildungsberufen).

In so einem Fall kann die Ausbildungsdauer von vornherein auf weniger als die in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgesehene Dauer festgelegt werden, z.B. auf zwei statt drei Jahre. In solch einem Fall entfällt selbstverständlich die Aufnahme der Ausbildungsvergütung für die sonst üblichen drei Lehrjahre im Ausbildungsvertrag, da der Vertrag nur über zwei Jahre abgeschlossen wird. - Möglicherweise ist das oben der Fall. :wink:

Gruß,
Michael


Zuletzt bearbeitet von Michael am 02 Nov 2005 - 18:18, insgesamt einmal bearbeitet

Haukster Geschrieben am 02 November 2005



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28 Beiträge
ne echt jetz :lol:
hab vergessen oben ein :wink: zu malen
danke aber für die antwort,
und zorrie dasse dir so viel Mühe gemacht hast

Michael Geschrieben am 02 November 2005



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24 Februar 2005
674 Beiträge
Gerne geschehen. - Und vielleicht gibt es ja jemanden, für den die Infos tatsächlich nützlich sind. :)

Shorty Geschrieben am 04 November 2005



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352 Beiträge
Hallo Michael,

Es gibt aber auch jede Menge Berufe wo die Ausbildung bis zu 4,5 Jahre dauern kann.

Gruss Shorty

Gast Geschrieben am 09 November 2005





Hi Shorty,

nach dem Gesetz darf keine Ausbildung in der Regel länger wie 3 Jahre dauern, Ausnahmen bilden hier nur einiege neue Berufe wie Mechatroniker, die ja eigentlich 2 Berufe gleichzeitig lernen.

Shorty Geschrieben am 14 November 2005



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22 Januar 2005
352 Beiträge
Hallo Gast,
Es gibt diverse Ausbildungsberufe, gerade im Handwerk, wo die Ausbildung auch laenger als 3 Jahre dauern kann. Und es gibt auch noch Ausbildungsberufe die mit einem Studium verbunden sind.
Gruss Shorty

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