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Weisung beim Import
Stefan1531 |
Geschrieben am 15 Juli 2008
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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Folgender Fall:
ich bekomme eine LCL-Sendung aus den USA, Empfänger ist eine Firma bei Stuttgart.
Ich sende mein Ankunftsavis zum Empfänger mit der Bitte um Weisung, was ich mit der Sendung machen soll (obwohl ich weiß, daß ich die Sendung an ein anderes Unternehmen freistellen lassen muss).
Der Hausspediteur des Empfängers sendet mir daraufhin die Nachricht "bitte an Spedition XY freistellen".
--> darf der das ? Wohl nicht, denn meiner Meinung nach muss die Weisung vom tatsächlichen Empfänger erfolgen (z.B. "bitte an meinen Hausspediteur freistellen" und dieser kann dann weiter entscheiden).
--> welches Recht gilt hier bzw. wo kann man nachlesen, wer wann warum weisungsbefugt ist ?
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betterorange |
Geschrieben am 16 Juli 2008
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Du hast das schon richtig gemacht, derjenige, der als Consignee genannt ist entscheidet.
Wenn Du Glück hast, werden noch Originale getauscht.
Zum einen gelten die Geschäftsbedingungen des HB/L zum anderen könnte HGB um den Para. 647
Die Notifyangaben sind dazu da um ggf. eine Avisierung dorthin zu machen.
nachf. Para HGB 398
Mfg
b.o.
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