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Stornierung von mdl. auftrag


mirkeule Geschrieben am 05 August 2008



Dabei seit
30 Juli 2008
5 Beiträge
hallo liebe experten des forums,

ich habe eine frage, die sicherlich leicht zu beantworten ist.

ich habe folgendes problem:
wir sind ein unternehmen welches bei unseren lieferanten ware abholt, stellen unsere leistungen denen in rechnung.

jetzt kommt es zu einer kurzfristigen anmeldung der abholung per telefon (also mdl.) zum nächsten tag und unser disponent plant die täglichen touren, zwei stunden später ruft der lieferant an und sagt die tour muss ausfallen, da er die ware anderweitig verkauft hat, nun wirft dieses den tourenplan auseinander.

nun meine frage, kann ich rechtlich dafür stornogebühren verlangen? da sich ja der gesamte plan verändert. wenn ja kann mit jemand den paragraohen des entsprechenden gesetzes dazu sagen??


vielen dank für euer bemühen

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msniehotta Geschrieben am 05 August 2008



Dabei seit
21 Juli 2008
78 Beiträge
Bei Aufträgen die nicht schriftl. vorliegen ist die Beweiskraft gegen 0, hierfür Stornokosten in Rechnung zu stellen und diese ggf gerichtlich durchzusetzen wäre sicherlich nicht einfach. Außerdem im Sinne einer Guten Geschäftbezieheung wäre so ein Schritt zuvor gut zu überdenken. Lieber einmal auf Stornogebühren verzichten als auf einen Kunden, denn dieser wird sich dann sicherlich mal am Markt umschauen und nach Ersatz suchen.

Expediteur Geschrieben am 05 August 2008



Dabei seit
25 Juni 2008
130 Beiträge
...das sehe ich ganz genauso wie msniehotta!

Sicherlich ist die ganze Sache ärgerlich, aber wie man Deinen Ausführungen entnehmen konnte, scheint ihr ja regelmäßige Geschäfte mit diesem Kunden zu machen. Diese wären natürlich durch eine von Dir angedachte "Paragraphen-Reiterei" gefährdet. Die Entscheidung liegt natürlich bei Dir und wir alle wissen nicht, ob Du nur mal dezent darauf hinweisen wolltest, das normalerweise Ausfallfrachten / Stornogebühren berechnet werden müssten, aber ihr aufgrund der langjährigen Geschäftsbeziehung darauf verzichtet....blablabla

Leider kann ich nicht mit Paragraphen dienen - hat man sich aber sicher schon aufgrund der vorgenannten Ausführungen denken können.

Gruß
Expediteur

betterorange Geschrieben am 05 August 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Aufträge können mündlich oder schriftlich erteilt werden. Sinnvoll ist, mündliche Aufträge schriftlich mit einem Dreizeiler zu bestätigen. Je nachdem, wieviel Dispositionszeit übrigbleibt sollte die Ausfallforderung angemessen sein. Wenn es nur ein Stopp von 15 war, sehe ich die Forderung eher nicht gerechtfertigt.

Bei Komplettladung eher schon, da Rücktouren angenommen werden.

§ 415 HGB

msniehotta Geschrieben am 05 August 2008



Dabei seit
21 Juli 2008
78 Beiträge
betterorange wrote:
Aufträge können mündlich oder schriftlich erteilt werden. Sinnvoll ist, mündliche Aufträge schriftlich mit einem Dreizeiler zu bestätigen. Je nachdem, wieviel Dispositionszeit übrigbleibt sollte die Ausfallforderung angemessen sein. Wenn es nur ein Stopp von 15 war, sehe ich die Forderung eher nicht gerechtfertigt.

Bei Komplettladung eher schon, da Rücktouren angenommen werden.

§ 415 HGB

@betterorange,
sicherlich richtig das die Aufträge mündlich oder schriftlich erfolgen können, allerdings wie ich geschrieben habe, ist die Beweiskraft gegen 0 bei mündlicher Erteilung. Denn bei einer gerichtlichen Klärung stehen da Aussage gegen Aussage und der Auftraggeber wird sicherlich nicht zugeben das er den Auftrag erteilt hat.

mirkeule Geschrieben am 05 August 2008



Dabei seit
30 Juli 2008
5 Beiträge
na wunderbar, kann mit euren infos schon viel anfangen.

und sicher ist es ärgerlich, das unser dispo den ganzen vormittag am tourenplan sitzt und dann abend diesen komplett nochmal umschmeißt aber ich denke, so wie ihr es beschrieben habt, ist es glaub ich auch nicht anders machbar als seine nerven weiter zu beanspruchen.

also vielen dank

betterorange Geschrieben am 05 August 2008



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Hallo Köln, Du magst ja Recht bekommen, aber noch ist mirkeule ja nicht vor Gericht und es bestreitet ja bis dato niemand den Auftrag.

Wie ein Gericht bei Aussage gegen Aussage entscheidet kann niemand wagen vorherzusagen, das sagt jemand, der da schon echte Wunder erlebt hat.

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