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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


loretta Geschrieben am 15 August 2008



Dabei seit
15 August 2008
11 Beiträge
Hallo zusammen, ich bin neu hier und benötige natürlich sofort Eure Hilfe :)
Meine Frage ist: wenn ich eine vZTA einhole, bin ich "gezwungen", diese Tarifnummer auch zu benutzen? Zoll.de besagt "verbindliche Zolltarifauskunft - kurz vZTA - gibt rechtsverbindlich an, wie eine Ware in den Gemeinsamen Zolltarif der EG einzureihen ist. " Könnte ich trotz dessen eine andere Tarif-Nr. verwenden, die mir persönlich als geeigneter erscheint?

Vielen Dank im Voraus!

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Dieter2 Geschrieben am 15 August 2008



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12 März 2008
625 Beiträge
Wenn Du eine vZTA einholst und trotzdem eine andere Tarifnr. benutzt, handelst Du wider besseres Wissen, eben weil die Zolltarifauskunft rechtsverbindlich ist. Du benutzt also vorsätzlich entgegen einer amtlichen Einstufung eine falsche Tarifnummer.

Wenn Du damit noch einen Vorteil erlangst, ist dieser erschlichen und zumindest eine Ordnungswidrigkeit (wenn’s denn auffällt…).

msniehotta Geschrieben am 15 August 2008



Dabei seit
21 Juli 2008
78 Beiträge
Hallo loretta,
wie die vZTA betreits aussagt, ist sie verbindlich und somit darst Du natürlich nicht vorsätzlich eine andere Nummer nutzen auch nicht wenn Du der Meinung bist das die besser paßt.
Es steht Dir natürlich frei dem Bescheid zu widersprechen und Deine Argumente vorzubringen und die vZTA nochmals prüfen zu lassen.

loretta Geschrieben am 15 August 2008



Dabei seit
15 August 2008
11 Beiträge
Das ging ja schnell :) Danke schön.

waldorf Geschrieben am 15 August 2008



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Bin mir da nicht so sicher. Die VZTA bindet erstmal nur die Verwaltung, hinischtlich des Berechtigten wird in allen Vorschriften nur von "kann" und "darf", aber nie von "muss" geredet.

Ich bin auch bisher nicht verpflichtet, in einer Zollanmeldung auf eine existierende VZTA hinzuweisen. Ich kann auch parallel in mehreren Mitgliedstaaten VZTA´en beantragen und die für mich günstigere verwenden. Es ist dann Aufgabe der Zollverwaltungen, sich intern zu einigen, welche Entscheidung die einzig richtige ist.

Soviel ich weiss, soll die Verbindlichkeit für den Berechtigten erst durch den Modernisierten Zollkodex eingeführt werden (was ich auch richtig finde).

Dieter2 Geschrieben am 15 August 2008



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Nach einem Blick in das Zollverwaltungsgesetz muss ich zugeben, etwas vorlaut gewesen zu sein. Die Rechtsverbindlichkeit ist derzeit tatsächlich einseitig, bindet also nur die Behörde gegenüber dem Anmelder.

Das bedeutet, dass man durchaus eine vZTA anzweifeln kann und - wenn man anderer Ansicht ist - ohne Einspruch oder Mitteilung an die Auskunftsbehörde eine andere Zolltarifnummer wählen kann, sofern Sie vom Zoll akzeptiert wird. Es besteht weder eine Mitteilungspflicht an die Zoll noch (derzeit) eine zwingende Verpflichtung, die Nr. gem. vZTA anzuwenden.

Danke Waldorf, so hab‘ ich selbst wieder was dazu gelernt….

Schönes Wochenende allerseits
Dieter

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