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unvollständige Ausfuhranmeldung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
ed-scha |
Geschrieben am 18 August 2008
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Dabei seit 18 August 2008 5 Beiträge
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Hallo zusammen
ich muss für einen Kunden (Exporteur) als Urlaubsvertretung eine Sendung auf den Weg bringen. Die Lieferung erfolgt fob-Hamburg.
Nun muss ich eine "unvollständige Ausfuhranmeldung" erstellen.
Das ich die Papiere bei meinem Zollamt vorlegen muss ist mir klar; aber wo kommt wer rein ?
Feld 2, Feld 8 (soll ja wohl nur bei Iran etwas stehen), Feld 14
Ich bin doch nur Versender, oder ?
Im komme da nicht so ganz klar. Erscheint der exporteur in Hamburg gar nicht in den Unterlagen ?
Wäre für eine Hilfe dankbar
Gruß
Xaver
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konitime |
Geschrieben am 18 August 2008
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Hallo,
eine ausführliche Anleitung was in welches Feld vermerkt gehört findest du im Merkblatt für das Einheitspapier:
www.zoll.de/e0_downloa...t_2008.pdf
Wieso musst du denn eine unvollständige Meldung machen? Fehlen Unterlagen?
Achte bitte auf direkte Vertretung. Ich glaube im Feld 14 Vertreter und Anmelder war das.
Wenn du noch weitere Infos benötigst, melde dich.
Lg.
Wilfried
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ed-scha |
Geschrieben am 19 August 2008
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Dabei seit 18 August 2008 5 Beiträge
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Hallo Wilfried
danke für die Info, sie hilft mir abe wenig weiter. Da ich nur Urlaubsvertretung bin und bisher noch keine Abwicklung über einen Exporteur hatte.
Also
Unser Kunde ist ein Exporteur in Deustchland; den Endkunden im Drittland sowie Preise etc. kennen wir nicht. Lieferung erfolgt in den Freihafen .. daher die Unvollständige.
Habe gestern auch noch im Internet nach einer vernünftigen Erkärung gesucht, aber nichts gefunden
Bin aber nun soweit, dass wir in Feld 2 stehen und Feld 8 (Empfänger) leer bleibt.
Probleme berereitet mir aber das Feld 14
Steht da der Exporteur in Hamburg oder wir ?
Kannst Du uns helfen ?
Gruß Xaver
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Jazham |
Geschrieben am 19 August 2008
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Dabei seit 13 Mai 2008 36 Beiträge
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Moin,
ist zwar schon lange her, aber ich glaube, Du wirfst die Begriffe durcheinander. Der Ausführer der Ware ist derjenige, der den Verkauf ins Drittland durchführt. Also Dein Kunde in Hamburg. Dieser muß nun in Feld 2 genannt werden. Ihr tätigt lediglich einen innergemeinschaftlichen Verkauf/Lieferung nach Hamburg und meldet die Ausfuhr in Vertretung des Ausführers an. Also müßt Ihr in Feld 14 genannt werden. Die Ausfuhrformalitäten werden mit der VAE erledigt und der Zoll fordert vom Ausführer (!) die vollständigen Daten an.
Wenn denn nun im Feld 2 nicht der Ausführer steht, wo soll der Zoll dann die
Daten anfordern?
Gruß - Jazham
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konitime |
Geschrieben am 19 August 2008
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Dabei seit 29 Juni 2008 121 Beiträge
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Hallo,
Schreib einfach Name und Adresse des Exporteurs rein und daneben direkt vertreten durch Euer Name und Adresse in Feld 14.
Da machst du kein Fehler damit. Achte aber auf das "direkt vertreten durch".
Mfg.
Wilfried
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trusche2008 |
Geschrieben am 19 August 2008
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Dabei seit 07 August 2008 11 Beiträge
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Hallo ed-scha,
nach Deiner Beschreibung seit ihr nicht der Versender ( Versender = Ausführer und Ausführer = Rechnungssteller) sondern der klassische Subunternehmer (Hersteller und Anmelder), vorausgesetzt mit Kunde ist nicht die Inanspruchnahme eurer Zolldienstleistung gemeint, sondern der Kauf eines Produktes.
Für die Unvollständige Anmeldugn benötigt ihr eine Bewilligung von eurem zuständigen HZA, aber ich gehe davon aus, diese liegt vor.
Nun zu der Frage welche und wie sind die Felder zu befüllen sind:
Feld 1
Feld 2 (Name, Anschrift und ggf. Zollnummer eueres Kunden, sowie von Euch mit dem Vermerk "direkte Vertretung")
Feld 8 (Muss nicht ausgefüllt werden aus Neutralitätsgründen, ausgenommen bei Ausfuhr in den Iran)
Feld 14 (Name, Anschrift und Zollnummer von Euch)
Feld 17a (nicht erforderlich wenn VUB unbedeutend und aufgrund der Warenbeschreibung (Feld 31) eine sofortige Klassifizierung in den EZT möglich ist)
Feld 29
Feld 31
Feld 33 (nicht erforderlich wenn VUB unbedeutend und aufgrund der Warenbeschreibung (Feld 31) eine sofortige Klassifizierung in den EZT möglich ist)
Feld 38
Feld 44 (Vermerk "Vereinfachte Ausfuhr - 30100"),
Feld 54
That´s all
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Der_Staufer |
Geschrieben am 19 August 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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trusche2008 wrote: |
Hallo ed-scha,
nach Deiner Beschreibung seit ihr nicht der Versender ( Versender = Ausführer und Ausführer = Rechnungssteller) sondern der klassische Subunternehmer (Hersteller und Anmelder), vorausgesetzt mit Kunde ist nicht die Inanspruchnahme eurer Zolldienstleistung gemeint, sondern der Kauf eines Produktes. |
Knapp daneben.
Der Ausführer richtigerweise der "Kunde" von Ed-Scha, und nur der Ausführer ist verpflichtet, eine Ausfuhranmeldung abzugeben, deswegen ist der Ausführer auch der Anmelder. Ed-schas Firma vertretet den nur, er ist nur als Subunternehmer der Vertreter.
Zitieren:: |
Für die Unvollständige Anmeldugn benötigt ihr eine Bewilligung von eurem zuständigen HZA, aber ich gehe davon aus, diese liegt vor. |
Nein, das stimmt nicht.
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trusche2008 |
Geschrieben am 19 August 2008
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Dabei seit 07 August 2008 11 Beiträge
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Leider auch knapp daneben. In Fällen der indirekten Vetretung wird der Vertreter zum Anmelder. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn keine Zollvollmacht vom Ausführer vorliegt, dies konnte ich in diesem Fall nicht beurteilen.
Deine Anmerkung zum Thema "unvollständige Anmeldung" ist richtig, es bedarf keiner Bewilligung, dies hatte ich fälschlicherweise in Erinnerung und eben nachrecherchiert.
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ed-scha |
Geschrieben am 20 August 2008
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Dabei seit 18 August 2008 5 Beiträge
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Danke, Eure Ausführungen haben mir geholfen.
Werde gleich mal die Unterlagen erstellen und beim Zoll abstempeln lassen, damit die Sendung raus kann.
Nochmals besten Dank
Gruß Xaver
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Der_Staufer |
Geschrieben am 20 August 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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trusche2008 wrote: |
Leider auch knapp daneben. In Fällen der indirekten Vetretung wird der Vertreter zum Anmelder. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn keine Zollvollmacht vom Ausführer vorliegt, dies konnte ich in diesem Fall nicht beurteilen. |
Es ging hier gar nicht um die indirekte Vertretung, sondern um die direkte. Eine indirekte Vertretung habe ich noch nie in meiner 11-jährigen Berufspraxis erlebt.
Anmelder ist immer der Ausführer. Er kann sich vertreten lassen. Wenn keine Vertretungsvollmacht vorliegt, kann auch meiner Meinung nach gar keine Vertretung stattfinden, egal ob direkt oder indirekt.
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trusche2008 |
Geschrieben am 21 August 2008
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Dabei seit 07 August 2008 11 Beiträge
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Der_Staufer wrote: |
trusche2008 wrote: |
Leider auch knapp daneben. In Fällen der indirekten Vetretung wird der Vertreter zum Anmelder. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn keine Zollvollmacht vom Ausführer vorliegt, dies konnte ich in diesem Fall nicht beurteilen. |
Es ging hier gar nicht um die indirekte Vertretung, sondern um die direkte. Eine indirekte Vertretung habe ich noch nie in meiner 11-jährigen Berufspraxis erlebt.
Anmelder ist immer der Ausführer. Er kann sich vertreten lassen. Wenn keine Vertretungsvollmacht vorliegt, kann auch meiner Meinung nach gar keine Vertretung stattfinden, egal ob direkt oder indirekt. |
Es ging um das Vetretungsverhältnis und die damit verbundenen notwendigen Eingaben in den Feldern der Ausfuhranmeldung im allgemeinen. Das Du in Deiner langjährigen Berufspraxis noch keine indirekte Vertretung erlebt oder gar davon gehört hast glaube ich Dir, es kommt aber vor, dass ist Fakt. Anmelder ist derjenige der in eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder aber die Person in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird.
D.h. es handelt sich dann um eine direkte Vetretung, wenn der Anmelder / Ausführer im Namen und auf Rechnung des Ausführers handelt, dies ist m.W. im Regelfall durch eine zuvor erteilte Vollmacht gegeben.
Es handelt sich dann um eine indirekte Vetretung, wenn die Anmeldung in eigenem Namen und auf Rechnung eines anderen erfolgt, eben wenn keine Vollmacht vorliegt.
Insofern und das hast Du ja auch erwähnt, ist die Vollmacht von Bedeutung. Aus der Eingangsfrage läßt sich nicht ableiten, ob die Vollmacht vorliegt oder nicht.
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Der_Staufer |
Geschrieben am 21 August 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Aber aus dem Ausgangsbeitrag geht hervor, dass es sich nicht um eine indirekte Vertretung handeln kann.
Eine indirekte Vertretung ist auch ohne Vertretungsvollmacht des Ausführers nicht möglich.
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trusche2008 |
Geschrieben am 23 August 2008
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Dabei seit 07 August 2008 11 Beiträge
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Der_Staufer wrote: |
Aber aus dem Ausgangsbeitrag geht hervor, dass es sich nicht um eine indirekte Vertretung handeln kann.
Eine indirekte Vertretung ist auch ohne Vertretungsvollmacht des Ausführers nicht möglich. |
Sorry, die Eingangsfrage und auch das habe ich bereits mehrfach beschrieben , lässt den von Dir gezogenen Schluss eben nicht zu.
Darüber hinaus habe ich die Vertretungsverhältnisse ausreichend beschrieben. Ich spare mir hier den Verweis auf rechtliche Quellen o.ä. die kannst Du ggf. selbst recherchieren. Für mich ist das Thema an dieser Stelle beendet.
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