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Zoll moniert EXW auf AE
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Erog |
Geschrieben am 05 September 2008
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Dabei seit 25 April 2008 54 Beiträge
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von Zeit zu Zeit reklamiert unser Zollamt, dass wir auf unserer Ausfuhranmeldung als Lieferbedingung EXW und unseren Firmensitz angeben.
Als Begründung wird angegeben:
"EXW kann nicht sein, weil auf unserer Handelsrechnung eine Position Fracht berechnet wird!"
Wir versenden unsere Ware mit einem von uns gewählten Hausspediteur/Paketdienst, mit dem wir Preise ausgehandelt haben. Diese Preise setzen wir dann auf unsere Rechnung.
Hat der Zoll Recht, wenn ja, wie würde dann die richtige Frankatur sein?
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Lufti |
Geschrieben am 05 September 2008
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Dabei seit 13 März 2007 237 Beiträge
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Hallo Erog,
versuchs doch mal mit FCA (Frei Frachtführer benannter Ort)
oder
CFR/CPT (Fracht gezahlt bis Bestimmungsort).
Dass ihr EXW auf einer AE angebt ist an sich schon ein Widerspruch für mich. Ab Werk bedeutet ihr stellt die Ware auf euren Hof und lasst abholen. Danach geschieht keine Leistung mehr durch euer Unternehmen.
LG
Lufti
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Der_Staufer |
Geschrieben am 05 September 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Die Aussage des Zolls ist richtig. Wenn die Rechnung Frachtkosten enthält, dann ist sie de facto falsch.
Der Zoll macht eine Plausibilitätsprüfung. Dabei prüft er, ob Lieferbedingung, Rechnungspreis und stat. Wert übereinstimmen. Fällt eine Angabe aus dem Rahmen, passen in der Regel die anderen auch nicht.
Eigentlich liefert ihr dann DDU, wenn versichert.
Andere Möglichkeit:
Ihr berechnet auf der Ausfuhrrechnung keine Transportkosten, schreibt eurem Kunden ne getrennte Frachtkostenrechnung. Dann ist die Lieferung, euer Preis EXW.
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Dieter2 |
Geschrieben am 06 September 2008
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Vollkommen richtig, bei EXW gehören keine Fracht- und/oder Versicherungskosten auf die Warenrechnung. Wir liefern ca. 80 % unserer Aufträge EXW und besorgen trotzdem wegen des z.T. komplizierten Gefahrguthandlings auf Kosten des Käufers den Transport. Diese Kosten werden immer separat in Rechnung gestellt, weil es sich um eine separate Dienstleistung handelt, die bei EXW i.d.R. auch nicht im Kundenauftrag erwähnt ist.
Stelle aber nicht auf FCA, DDU oder sonstige andere Incoterms um, da Du damit je nach Klausel ein erheblich längeres Risiko am Untergang der Ware trägst! Je nach Sendungsanzahl bieten sich hier wöchentliche/monatliche Sammelrechnungen über die Fracht an.
@ Lufti
Wieso ist EXW auf der AM ein Widerspruch? Ich gebe einen Rechnungswert und einen Grenzübergangswert an. Ich kann doch Dienstleistungen für den Kunden erbringen soviel ich will!
Grüße
Dieter
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Der_Staufer |
Geschrieben am 06 September 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Ich antworte mal für Lufti:
Weil beim Incoterm EXW der Verkäufer keine Zollabfertigung übernehmen muss. Wenn der Verkäufer aber die AM erstellt, dann liefert er nicht EXW. Die Dienstleistung "Erstellung der AM" bezahlt der Kunde irgendwie - Entweder über den Preis der Waren (dann kanns nicht EXW sein) oder getrennt ausgewiesen als Dienstleistung.
Hier sollte man nicht päpstlicher als der Papst sein. Die meisten, die EXW auf der Rechnung schreiben, liefern in der Regel FCA ihre Betriebsstätte, weil neben der Erstellung der AM meist noch der Speditionslkw beladen wird.
Wie schon gesagt, der Zoll beanstandet es, wenn der Incoterm, der in Rechnung gestellte Preis und der Statistische Wert nicht harmonieren.
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Dieter2 |
Geschrieben am 08 September 2008
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Hallo Flo, hallo Lufti,
kann ich nicht nachvollziehen.
Wo liegt der Widerspruch, wenn ich vertraglich EXW verkaufe und als kostenlose Dienstleistung die Ausfuhranmeldung durchführe? Ich habe ausfuhrgenehmigungspflichtige Ware und trete gegenüber dem BAFA als Ausführer auf. Ich verkaufe EXW um den Zeitpunkt der Vertragserfüllung direkt hinter den Abschluss der Produktion zu legen. Ich besorge i.d.R. für den Kunden den Transport gegen Kostenerstattung, weil der aus div. Gründen für einen Ausländer nicht ganz einfach zu arrangieren ist.
Fakt ist, dass ich bei EXW ein deutlich geringeres Risiko trage als bei FCA.
Hast Du Dir schon mal überlegt, was es hinsichtlich der Vertragserfüllung bedeuten kann, wenn eine hochwertige Ware über einen langen Zeitraum auf dem Hof steht, weil der Käufer keine Verlademöglichkeit findet? Bei EXW muss er mir die Ware sofort bezahlen, bei FCA habe ich schlechte Karten. Das kommt alles aus der Praxis!
Mag sein, dass Euer Zoll das moniert. Ich habe schon die seltsamsten Interpretationen (sogar schon unterschiedliche von 2 Beamten des gleichen Zollamtes) erlebt und gelernt, dass es nicht den geringsten Sinn macht, sich wegen irgendeiner banalen formalen Auslegung zu streiten, solange es kein Geld kostet.
Ich gebe das vertragl. vereinbare EXW und den vertragl. vereinbarten Rechnungswert der Ware sowie den höheren Grenzübergangswert, also den statistischen Wert an. Wo soll da ein Widerspruch sein?
Ich verwende jedenfalls seit über 30 Jahren ohne Beanstandung EXW bei mehreren Zollämtern in NRW und Bayern.
Grüße und guten Wochenstart
Dieter
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betterorange |
Geschrieben am 08 September 2008
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Die Frachtkosten gehen den Zoll bei exw nichts an, es könnten genauso innerbetriebliche Kosten (z.B. von Lübeck nach Ludwigahafen) sein, die buchhalterisch ausgewiesen werden.
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Der_Staufer |
Geschrieben am 08 September 2008
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Natürlich kommt es darauf an, was vereinbart ist. Wenn bei EXW aber auf der Rechnung Frachtkosten ausgewiesen sind, dann passt das nicht zusammen.
Wenn ich nun als Service die Exportverzollung mache, wozu ich als Ausführer eigntlich verpflichtet bin, laut Incoterm EXW aber nicht, dann sind die Kosten, die diese Dienstleistung darstellen, schon in meinen VK eingerechnet. Hier ist wohl kein Zollamt so kleinlich und moniert das, obwohl es eigentlich falsch ist. Richtiger Incoterm wäre hier für den Zoll XXX ;-)
Wenn ich nun noch einen Spediteur suche, den ich bezahle, dieses dann meinem Kunden in Rechnung auf meiner Warenausgangsrechnung weiterberechne, dann liefere ich doch nicht mehr EXW, so wie im ersten Beitrag dargestellt.
Wenn der Spediteur nun an meinen Kunden direkt berechnet, dann habe ich sehr wohl wieder EXW und es ist noch nicht geklärt, wer den LKW lädt. Dass dies praktikabel durch den Verkäufer gemacht wird ist klar. Jedoch trägt dieser die Haftung, wenn bei der Ladung die Ware beschädigt wird. Da dieses Risiko in der Regel finanziell abgesichert ist, muss das auch wieder irgendwie in den Warenwert eingeflossen sein.
Wirklich EXW liefern meines Wissens nur Autohändler, die nicht die AM schreiben, sondern ihre Kunden zu einer Spedition schicken, die dort nur für die AM zahlen und den PKW selbst ausführen.
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Dieter2 |
Geschrieben am 08 September 2008
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Nicht bis in die letzte Ecke einverstanden, aber alles weitere wäre jetzt wirklich Haarspalterei.
Natürlich entstehen durch unberechnete Serviceleistungen Fixkosten im Unternehmen, die wiederum in Stundensätze oder Gemeinkosten fließen, welche natürlich automatisch (aber nicht explizit auftragsbezogen) wieder in die Kalkulation einmünden.
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