|
|
|
Transportschaden wer zahlt den Rest??
TRID |
Geschrieben am 07 Oktober 2008
|
Dabei seit 07 Oktober 2008 90 Beiträge
|
Hallo,
ich bearbeite einen Transportschaden und mein Versicherer (bin Erstspediteur) hat den Schaden abzügl. SB reguliert. Von wem bekomme ich die SB erstatten?? Vom Verursacher?
Gruß
Dennis
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
Günni |
Geschrieben am 07 Oktober 2008
|
Dabei seit 15 Oktober 2007 41 Beiträge
|
TRID wrote: |
Von wem bekomme ich die SB erstatten?? Vom Verursacher?
Gruß
Dennis |
Hallo Dennis,
genau.
In Zukunft würde ich an deiner Stelle Schäden, die andere verursache, nicht der eigenen Versicherung melden. Das hebt u. U. die Prämie an. Ich würde dem Verursacher den kompletten Schaden in Rechnung stellen. Oder hat der Verursacher eine niedrigere Haftungssumme als du?
mfg
Günni
|
|
|
|
|
|
TRID |
Geschrieben am 07 Oktober 2008
|
Dabei seit 07 Oktober 2008 90 Beiträge
|
Das Problem ist nur, dass er sich auf die Regelung von TRG beruft. Danach müssen Erstspediteure den Schaden bei Ihrer versicherung erst einmal anmelden oder gibt es da eine andere gesetzl. Regelung das ich mich direkt an den Verursacher(Frachtführer) wenden kann und event. von der Fracht abziehen kann?
Gruß
Dennis
|
|
|
|
|
|
oleda |
Geschrieben am 07 Oktober 2008
|
Dabei seit 10 April 2008 365 Beiträge
|
Genau, das wuerdest Du Dir doch auch von Deinem Kunden wuenschen, oder? Wenn was kaputt geht behaelt der erstmal die Fracht ein um damit seine SB bei der Versicherung zu bezahlen.
Frachtzahlung und Schadenregulierung laufen immer getrennt.
Wie Du die SB vom Verursacher wiederbekommst liegt an Dir, da aber Deine Transportversicherung den Schaden reguliert hat, koennte es dann aber wohl schlecht aussehen.
Kommt sicherlich auf den Betrag und die Branche (LKW o. See/Luftfracht?) an.
|
|
|
|
|
|
TRID |
Geschrieben am 08 Oktober 2008
|
Dabei seit 07 Oktober 2008 90 Beiträge
|
Aber mal nebenbei gefragt. Ich habe gerade ein Schaden auf dem Tisch.
Transport geht von Türkei nach Norwegen. Ich haben den Auftrag kompl. von einem Auftraggeber bekommen. Für den Vorlauf von Türkei zu meinem Lager habe ich ein Frachtführer X eingesetzt. Für den Transport von meinem Lager nach Norwegen den Frachtführer Y. Ware lief über mein Lager wegen der Verzollung. Beim Frachtführer Y ist die Ware in verlust getreten. Muss der Frachtfüher auch die Kosten von dem Vortarnsport von Türkei zu meinem Lager tragen? Der Auftrag war von meinem Kunden von Türkei nach Norwegen DDP??
Danke für die Hilfe.
|
|
|
|
|
|
oleda |
Geschrieben am 08 Oktober 2008
|
Dabei seit 10 April 2008 365 Beiträge
|
Dein Kunde muss den Transport bezahlen! Den Rest regelt die Versicherung.
|
|
|
|
|
|
TRID |
Geschrieben am 08 Oktober 2008
|
Dabei seit 07 Oktober 2008 90 Beiträge
|
Aber muss nicht Frachtführer Y auch den Transport X bezahlen als Schaden weil die Ware in Verlust geraten ist? Der Kunde sagt es ist ja keine Ware am Ziel angekommen und daher muss ich die Ware bezahlen und den ganzen Transport zahl der Verursacher???
|
|
|
|
|
|
michaelm |
Geschrieben am 08 Oktober 2008
|
Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
|
Wie schon oben geschrieben ist die Frachtrechnung vom Versicherungsfall getrennt zu betrachten. Und was kümmert Y der Transport X ? Sind ja zwei paar Schuhe.
|
|
|
|
|
|
TRID |
Geschrieben am 09 Oktober 2008
|
Dabei seit 07 Oktober 2008 90 Beiträge
|
D.h. ich habe Anspruch auf die Zahlung vom Transport X und der Kunde soll für eine Leistung bezahlen obwohl die Ware nie ankommt?
|
|
|
|
|
|
betterorange |
Geschrieben am 09 Oktober 2008
|
Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
|
Gesamte Ware nicht abgeliefert= Vertrag nicht erfüllt = keine Frachtzahlung.
Schaden/Selbstbehalt durch den Verursacher zu tragen.
So sehe ich das.
Cheers, bo
|
|
|
|
|
|
TRID |
Geschrieben am 09 Oktober 2008
|
Dabei seit 07 Oktober 2008 90 Beiträge
|
Also muss der verursacher auch den Vortransport bezahlen?
|
|
|
|
|
|
betterorange |
Geschrieben am 09 Oktober 2008
|
Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
|
Kann schon sein, aber so recht glaube ich das nicht, da Du automatisch Frachtführer bist wenn Du einen solchen Kombinationstransport machst. Ich rede in solchen Fällen immer erst mal mit meinem Versicherer. O.K. ist ein kleiner, aber der bringt es.
|
|
|
|
|
|
michaelm |
Geschrieben am 09 Oktober 2008
|
Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
|
Ich sage nein, da es ja auch zwei unterschiedliche Frachtverträge gibt! Sind ja zwei Frachtführer. Und der Speditionsvertrag mit Deinem Kunden ist ein anderer als die zwei Frachtverträge!
|
|
|
|
|
|
Tim_S. |
Geschrieben am 14 Oktober 2008
|
Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
|
Tag,
zu TRID:
Zitieren:: |
Das Problem ist nur, dass er sich auf die Regelung von TRG beruft. Danach müssen Erstspediteure den Schaden bei Ihrer versicherung erst einmal anmelden |
Falls TRG für Transportrecht-Reform-Gesetz steht dürfte das nicht zutreffend sein. Das TRG sagt zunächst nichts anderes, als das aktuelle HGB, in welches die Änderungen des TRG eingeflossen sind. Wie Günni schon gesagt hat: Wenn der Schaden von einem Dritten, dem Verursacher herbeigeführt wurde, haftet grds. dieser und es gibt keinen Grund, seine eigene Police mit Schadensmeldungen zu belasten. Vielmehr kann der Verursacher es seiner Verkehrshaftungsversicherung melden, aber auch das entlässt ihn nicht aus der Haftung.
Oder soll TRG für etwas anderes stehen, dann lasse ich mich gerne belehren.
Grüße
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|