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Transportschaden wer zahlt den Rest??


TRID Geschrieben am 07 Oktober 2008



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Hallo,

ich bearbeite einen Transportschaden und mein Versicherer (bin Erstspediteur) hat den Schaden abzügl. SB reguliert. Von wem bekomme ich die SB erstatten?? Vom Verursacher?

Gruß
Dennis

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Günni Geschrieben am 07 Oktober 2008



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TRID wrote:
Von wem bekomme ich die SB erstatten?? Vom Verursacher?

Gruß
Dennis

Hallo Dennis,

genau.

In Zukunft würde ich an deiner Stelle Schäden, die andere verursache, nicht der eigenen Versicherung melden. Das hebt u. U. die Prämie an. Ich würde dem Verursacher den kompletten Schaden in Rechnung stellen. Oder hat der Verursacher eine niedrigere Haftungssumme als du?

mfg


Günni

TRID Geschrieben am 07 Oktober 2008



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07 Oktober 2008
90 Beiträge
Das Problem ist nur, dass er sich auf die Regelung von TRG beruft. Danach müssen Erstspediteure den Schaden bei Ihrer versicherung erst einmal anmelden oder gibt es da eine andere gesetzl. Regelung das ich mich direkt an den Verursacher(Frachtführer) wenden kann und event. von der Fracht abziehen kann?

Gruß
Dennis

oleda Geschrieben am 07 Oktober 2008



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Genau, das wuerdest Du Dir doch auch von Deinem Kunden wuenschen, oder? Wenn was kaputt geht behaelt der erstmal die Fracht ein um damit seine SB bei der Versicherung zu bezahlen.

Frachtzahlung und Schadenregulierung laufen immer getrennt.

Wie Du die SB vom Verursacher wiederbekommst liegt an Dir, da aber Deine Transportversicherung den Schaden reguliert hat, koennte es dann aber wohl schlecht aussehen.

Kommt sicherlich auf den Betrag und die Branche (LKW o. See/Luftfracht?) an.

TRID Geschrieben am 08 Oktober 2008



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07 Oktober 2008
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Aber mal nebenbei gefragt. Ich habe gerade ein Schaden auf dem Tisch.

Transport geht von Türkei nach Norwegen. Ich haben den Auftrag kompl. von einem Auftraggeber bekommen. Für den Vorlauf von Türkei zu meinem Lager habe ich ein Frachtführer X eingesetzt. Für den Transport von meinem Lager nach Norwegen den Frachtführer Y. Ware lief über mein Lager wegen der Verzollung. Beim Frachtführer Y ist die Ware in verlust getreten. Muss der Frachtfüher auch die Kosten von dem Vortarnsport von Türkei zu meinem Lager tragen? Der Auftrag war von meinem Kunden von Türkei nach Norwegen DDP??
Danke für die Hilfe.

oleda Geschrieben am 08 Oktober 2008



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Dein Kunde muss den Transport bezahlen! Den Rest regelt die Versicherung.

TRID Geschrieben am 08 Oktober 2008



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Aber muss nicht Frachtführer Y auch den Transport X bezahlen als Schaden weil die Ware in Verlust geraten ist? Der Kunde sagt es ist ja keine Ware am Ziel angekommen und daher muss ich die Ware bezahlen und den ganzen Transport zahl der Verursacher???

michaelm Geschrieben am 08 Oktober 2008



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Wie schon oben geschrieben ist die Frachtrechnung vom Versicherungsfall getrennt zu betrachten. Und was kümmert Y der Transport X ? Sind ja zwei paar Schuhe.

TRID Geschrieben am 09 Oktober 2008



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D.h. ich habe Anspruch auf die Zahlung vom Transport X und der Kunde soll für eine Leistung bezahlen obwohl die Ware nie ankommt?

betterorange Geschrieben am 09 Oktober 2008



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1271 Beiträge
Gesamte Ware nicht abgeliefert= Vertrag nicht erfüllt = keine Frachtzahlung.

Schaden/Selbstbehalt durch den Verursacher zu tragen.

So sehe ich das.


Cheers, bo

TRID Geschrieben am 09 Oktober 2008



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90 Beiträge
Also muss der verursacher auch den Vortransport bezahlen?

betterorange Geschrieben am 09 Oktober 2008



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1271 Beiträge
Kann schon sein, aber so recht glaube ich das nicht, da Du automatisch Frachtführer bist wenn Du einen solchen Kombinationstransport machst. Ich rede in solchen Fällen immer erst mal mit meinem Versicherer. O.K. ist ein kleiner, aber der bringt es.

michaelm Geschrieben am 09 Oktober 2008



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Ich sage nein, da es ja auch zwei unterschiedliche Frachtverträge gibt! Sind ja zwei Frachtführer. Und der Speditionsvertrag mit Deinem Kunden ist ein anderer als die zwei Frachtverträge!

Tim_S. Geschrieben am 14 Oktober 2008



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22 April 2008
157 Beiträge
Tag,

zu TRID:
Zitieren::
Das Problem ist nur, dass er sich auf die Regelung von TRG beruft. Danach müssen Erstspediteure den Schaden bei Ihrer versicherung erst einmal anmelden
Falls TRG für Transportrecht-Reform-Gesetz steht dürfte das nicht zutreffend sein. Das TRG sagt zunächst nichts anderes, als das aktuelle HGB, in welches die Änderungen des TRG eingeflossen sind. Wie Günni schon gesagt hat: Wenn der Schaden von einem Dritten, dem Verursacher herbeigeführt wurde, haftet grds. dieser und es gibt keinen Grund, seine eigene Police mit Schadensmeldungen zu belasten. Vielmehr kann der Verursacher es seiner Verkehrshaftungsversicherung melden, aber auch das entlässt ihn nicht aus der Haftung.

Oder soll TRG für etwas anderes stehen, dann lasse ich mich gerne belehren.

Grüße

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