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Through Bill of Lading und/oder CMR Frachtbrief?
Wilt |
Geschrieben am 03 Dezember 2008
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Dabei seit 18 September 2008 4 Beiträge
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Hallo zusammen.
Im Rahmen meines Studiums plane ich gerade einen (imaginären) Transport:
Transport eines Containers von Kassel nach Rotterdam auf der Straße. Von Rotterdam nach Baltimore (USA) mit dem Schiff. Und schließlich von da an wieder mit auf der Straße zum Ziel in den USA.
Nun meine Frage: Da der Transport von DE nach NL auf der Straße stattfindet, wird ja eigentlich ein CMR-Frachtbrief benötigt. Sollte der Fracht nun ein "Through Bill of Lading" beigefügt sein, wird dann der CMR-Frachtbrief hinfällig? Und wenn ja, ist dann auch das CMR-Abkommen hinfällig und das Seerecht (z.B. Hague-Visby Rules oder COGSA) anwendbar?
Danke für die Hilfe.
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CARGOFORUM PARTNER
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Tim_S. |
Geschrieben am 03 Dezember 2008
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Dabei seit 22 April 2008 157 Beiträge
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Hallo,
hier meine gerade-wenig-Zeit-aber-dennoch-Antwort:
Wenn der Spediteur vom Versender zu fixen Kosten mit der Gesamtstrecke beauftragt wird, dann liegt ein Multimodaltransport vor, für den - wenn deutsches Recht auf den Fall Anwendung findet - die §§ 452 ff. HGB die einschlägigen Vorschriften enthalten. Der Spediteur nimmt dann die Rolle des Multimodal Transport Operators ein, er erstellt einen Durchfrachtbrief.
Im Rahmen der Besorgung der Beförderung wird er über die Teilstrecken mit Erfüllungsgehilfen Verträge schließen, so auch einen Frachtvertrag der unter die CMR fällt. Der Frachtführer hat dann einen Anspruch auf einen Frachtbrief.
Grüße,
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oleda |
Geschrieben am 03 Dezember 2008
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Dabei seit 10 April 2008 365 Beiträge
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Geltendes Recht/Haftung:
Das kommt auf Deine Geschaeftsbedingungen und den Vertrag mit Deinem Kunden an.
Frachtbrief fuer den Vorlauf:
Der LKW-Fahrer bekommt einen Frachtbrief fuer die Teilstrecke, nicht das B/L.
Das B/L begleitet die Fracht generell nicht mehr physisch und als das noch der Fall war, gabs noch kein Through B/L (glaub ich zumindest).
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DeadPan |
Geschrieben am 20 Mai 2009
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Dabei seit 18 Mai 2009 55 Beiträge
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Wenn mich nicht alles täuscht muss bei Schiffsabfahrt in den ARA Häfen, zu welchen auch Rotterdam zählt, das B/L die Sendung begleiten.
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oleda |
Geschrieben am 20 Mai 2009
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Dabei seit 10 April 2008 365 Beiträge
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Das ist quatsch, wenn dann muss die Ausfuhranmeldung den Container begleiten, das idR auch nur nach Rotterdam.
Das B/L ist meistens noch nicht mal erstellt wenn der Container Richtung Hafen rollt...
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