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T2L nach Reunion


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Aze99 Geschrieben am 09 Januar 2009



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Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Wir haben eine Sendung die nach REUNION bestimmt ist an einen Spediteur nach Frankreich gesendet.

Nun möchte der Endempfänger ein T2L-Dokument haben.

Könnt ihr mir erklären, was das genau ist, woher ich das bekomme und wie ich das ausstelle ? Muß es vom Zollamt abgestempelt werden ? Die Ware ist ja schon weg, und da wir den franz. Spediteur nciht kennen haben wir auch keinen Ausfuhrnachweis, daher werd ich wohl kaum einen Stempel bekommen.

Oder kann das der franz. Spediteur erstellen ?

Danke für euere Hilfe

Aze

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waldorf Geschrieben am 09 Januar 2009



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Thematik ist unter "Frz. Überseedepartements" vom 20.12.08 ausführlich diskutiert.

Aze99 Geschrieben am 09 Januar 2009



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14 Januar 2008
98 Beiträge
Danke Walldorf, jetzt ist zumindest die Frage, was ein T2L ist geklärt.

Folgende Fragen sind aber noch offen.

Woher bekomme ich eine T2L und muß ich diese ausstellen ? Muß die vom Zoll abgestempelt werden (Ware ist schon weg), oder kann die T2L auch der franz. Spediteur erstellen ?

waldorf Geschrieben am 09 Januar 2009



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die T2L ist ein Formular, dass dem Papier-Versandschein entspricht. Es muss vom Absender ausgestellt und vom Zoll bestätigt werden. Eine nachträgliche Ausstellung ist möglich. Ich würde mit dem frz. Spediteur klären, ob er das tun kann. Wenn nein, muss das in DE nachgeholt werden. Würde mich in diesem Fall mit meinem Zollamt in Verbindung setzen.

Tonton Geschrieben am 04 November 2009



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04 November 2009
2 Beiträge
Der französische Zoll lehnt im Regelfall eine Ausstellung der T2L ab, da es zu Mauscheleien gekommen sein soll !

Der deutsche Zoll wiederrum stellt diese nur aus, wenn die Ware besichtigt werden kann (machen die nur selten). Sprich: die Ware noch in Deutschland ist.

Ist ein blödes System, ich weiss, die Katze beisst sich in den Schwanz, aber ist nunmal so.

Der_Staufer Geschrieben am 04 November 2009



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Tonton wrote:

Der deutsche Zoll wiederrum stellt diese nur aus, wenn die Ware besichtigt werden kann (machen die nur selten). Sprich: die Ware noch in Deutschland ist.

Nö. Stimmt definitiv nicht.

Der Zoll stellt die T2L auch nachträglich aus. Ist die Ware schon weg, muss eben begründet werden, warum bei dem Versand kein T2L beantragt wurde.

roliP Geschrieben am 05 November 2009



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445 Beiträge
Nur zur Information:
Für Sendungen, die in Gebiete der EU versendet werden sollen, in denen die 6.Mehrwertsteuerrichtlinie keine Anwendung findet (z.B. Franz.Überseeische Dept.; Reunion; Kanarische Inseln etc.) ist ein T2LF auszustellen bzw. ein T2F-Versandverfahren zu eröffnen!

AndreaGTT Geschrieben am 01 Februar 2015



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01 Februar 2015
1 Beiträge
Hallo Zusammen, nur eine Erklärung bitte. die t2l muss vom Absender ausgestellt und vom Zoll bestätigt werden, das ist ok. Die frage: muss der Absender in der Regeln die T2l und die Waren zum Zollamt zuschicken oder einfach nur die T2L mit den richtigen daten? Und müssen die Waren vor der Zusendung, unbedingt von dem Zollamt des Versenders angeschaut, überprüft und irgendwie bestätigt werden?
Ich hoffe die Frage ist klar. Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
AndreaGTT

roliP Geschrieben am 02 Februar 2015



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16 Oktober 2008
445 Beiträge
Zitieren::
Und müssen die Waren vor der Zusendung, unbedingt von dem Zollamt des Versenders angeschaut, überprüft und irgendwie bestätigt werden?


Bei beiden Dokumenten (T2L, wenn Sendung über ein Drittland in anderen Mitgliedstaat geht; T2LF, wenn Sendung in ein Sondergebiet einiger EU-Mitgliedstaaten geht wie z.B. Franz.Überseeische Dept.; Reunion; Kanarische Inseln etc.) bestätigt der Zoll den Gemeinschaftscharakter der Ware. Deswegen muss nicht die Ware angeschaut oder überprüft werden!

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