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Wer zahlt Kosten eines Mahnbescheid


TRID Geschrieben am 13 Mai 2009



Dabei seit
07 Oktober 2008
90 Beiträge
Hallo,

kleine Frage, wer trägt die Kosten für den Mahnbescheid, wenn der Auftraggeber die Frachtrechnung zu spät zahlt? Die Zahlung hat sich dann mit dem Mahnbescheid überschnitten. Wer trägt nun die Kosten?

Danke :wink:

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Guido04 Geschrieben am 14 Mai 2009



Dabei seit
29 Oktober 2008
143 Beiträge
Normalerweise zahlt der Mahnbescheid derjenige, an den er Adressiert ist.

Wenn dem Auftraggeber Zahlungserinnerungen und Mahnungen zugestellt wurden, konnte er sich ja Denken das ein Mahnverfahren gegen ihn eröffnet wird.

Die Zahlungsmoral mancher Firmen ist eh zum ...... (Zensur)

Ist es ein guter Kunde, sollte man die ca. 30 €uro für den Mahnbescheid als ,,Verlust" abhaken und eine Faust in der Tasche machen.

Ansonsten die Kosten für den Mahnbescheid einfordern und gegebenenfalls ein neues Mahnverfahren anstreben. Kleinvieh macht auch Mist.

Grüßle, Guido

TRID Geschrieben am 14 Mai 2009



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07 Oktober 2008
90 Beiträge
Hallo Guido,

danke für Deine Info. Der Kunde war so frech, dass er dem Mahnbescheid wiedersprochen hatt und ich nun ca. 150,00 EUR Kosten vom AG verauslagt habe. Nur weil sich die Zahlung, die mehr als 90 Tage war, überschnitten hat. Also meinst Du auch er muss diese bezahlen , oder?

Gruß

oleda Geschrieben am 14 Mai 2009



Dabei seit
10 April 2008
365 Beiträge
Ich glaube es wird schwierig wenn er bezahlt hat bevor ihm der Mahnbescheid zugestellt worden ist. Hat er nach Zustellung bezahlt hast Du wahrscheinlich ein Anrecht drauf.

TRID Geschrieben am 14 Mai 2009



Dabei seit
07 Oktober 2008
90 Beiträge
schauen wir mal, ich sage Euch Bescheid was der Richter sagt

cargojobber Geschrieben am 31 Mai 2009



Dabei seit
05 Dezember 2007
47 Beiträge
Hallo zusammen, hallo TRID,

wie bitte ?? 90 Tage Zahlungsfrist. - Wollt ihr in die Insolvenz ?

Sicherlich wurde doch wohl vorher gemahnt.

Siehe hierzu § 286 BGB (Verzug des Schuldners)

Grundsätzlich befindet sich ein Schuldner nach 30 Tagen automatisch in Verzug.

Euer Kunde durfte wohl davon ausgehen, dass er bei längerem Verzug mit Kosten der Beitreibung zu rechnen hat.

Sämtliche Kosten sind daher vom Schuldner zu tragen.

Andere (evtl.) Möglichkeit wäre, auf, noch in Eurer Obhut befindlichen Gutes, das Zurückbehaltungsrecht, - dies muss aber angekündigt werden,- auszuüben.

Viele Grüße
Cargojobber

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