Moin Janina,
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Mich würde es freuen, wenn jemand mir sagen könnte, ob die Definitionen unten so richtig sind |
Ich schreibe einfach mal so ein paar Kommentare dazu, die mir beim Lesen Deines Postings so einfallen. - Definitionen sollen ja eigentlich mit eher wenigen Worte etwas klar ausdrücken und festlegen. Vergleiche verwässern das wieder.
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Ablader ist, wer aufgrund des Frachtvertrages mit dem Reeder (Verfrachter) oder Schiffsmakler die Güter körperlich dem Verfrachter im eigenen Namen an das Schiff anliefert. |
Da gehen die Begrifflichkeiten leider ein wenig durcheinander. Du schreibst richtig, daß der Ablader die Güter im eigenen Namen an das Schiff (oder den Kaischuppen) anliefert. Das tut er aufgrund eines (Speditions-)Vertrages, den er mit einem Dritten hat. Dies ist oft der Befrachter, kann aber z.B. auch der Verkäufer oder Käufer der Ware sein, falls dieser nicht gleichzeitig Befrachter ist oder noch kein Seefrachtvertrag abgeschlossen ist.
Die Gleichstellung von Reeder und Verfrachter ist leider nicht richtig: Reeder ist, wer sich eines ihm gehörenden Schiffes zum Erwerb durch die Seeschiffahrt bedient. Verfrachter ist, wer die Beförderung der Güter über See übernimmt. Er kann Reeder oder Charterer sein (siehe weiter unten).
Der Schiffsmakler hat hier nichts zu suchen. Er ist nur Mittler zwischen Befrachter und Verfrachter.
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Ablader ist meistens auch der im B/L als Absender erscheint. |
Nach deutschem Recht (und nur im deutschen Recht gibt es überhaupt einen Ablader) hat der Ablader Anspruch auf Ausstellung des Konnossements und wird auch der Ablader dort genannt. Mit "Absender" meinst Du sicher den "Shipper", das ist dann der Ablader.
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Verfrachter ist Frachtführer im Seeverkehr - derjenige, der das Seefrachtgeschäft gewerbsmäßig betreibt, er ist Reeder oder Ausrüster. |
Ja, aber... :wink:
Verfrachter übernimmt Beförderung der Güter über See. Bedient er sich dabei eines eigenen Schiffes, ist er Reeder, nutzt er ein gechartertes Schiff, ist er Charterer. Muß er das gecharterte Schiff noch bemannen und ausrüsten, ist er Ausrüster.
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V. ist Vertragspartner, der mit Befrachter/Ablader den Seefrachtvertrag abschließt. |
Nein. Befrachter ist, wer mit dem Verfrachter den Seefrachtvertrag schließt. Schließt der Ablader im Auftrag seines Auftraggebers den Seefrachtvertrag mit dem Verfrachter, wird er dadurch zum Befrachter.
Recht schön finde ich übrigens die Erklärungen, die dazu im Müller-Krauß stehen:
"Befrachter (Charterer) verspricht vertraglich, Güter zur Beförderung zu liefern und Fracht zu bezahlen.
Verfrachter (Carrier, Owner) verspricht vertraglich, Güter gegen Fracht zu befördern und an den Inhaber des Konnossements auszuliefern. Häufig ist er der Reeder.
Ablader (Shipper) liefert die Güter im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Befrachters an das Schiff."
Daß Befrachter und Verfrachter Vertragspartner sind, steht zwar nicht nochmal explizit da, ergibt sich aber aus dem Zusammenhang.
Gruß,
Michael