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HGB / ADSP - Teil- und Komplettladungen
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bibilein |
Geschrieben am 15 Juli 2009
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Dabei seit 13 Juli 2009 20 Beiträge
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Nein ich bin nicht in der Ausbildung. Ich habe vor URzeiten mal eine Ausbildung in der Logistik gemacht bin aber seit vielen Jahren in der Industrie und nun kam dieses Thema eben auf, weil wir immer nur 5,00 /je kilogramm bekommen, immer.
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Guido04 |
Geschrieben am 15 Juli 2009
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Dabei seit 29 Oktober 2008 143 Beiträge
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Na ja.... In der freien Wildbahn unter Kaufleuten kann man ja den Korridor von 2 - 40 SZR frei Verhandeln.
Privatpersonen dürfen allerdings nicht schlechter als 8,33 SZR gestellt werden.
Wahrscheinlich wurde da in dieser Richtung was ausgehandelt.
Grüßle, Guido
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bibilein |
Geschrieben am 15 Juli 2009
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Dabei seit 13 Juli 2009 20 Beiträge
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wir arbeiten mit einem Unternehmen zusammen, das nur zu anderen Speditionen vermittelt. Und die arbeiten nur mit der ADSP, ich frage mich halt, ob die selbst nicht vielleicht HGB-Haftung einstreichen und nur ADSP-Haftung weitergeben.
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Andi081080 |
Geschrieben am 16 Juli 2009
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Dabei seit 09 Juli 2009 11 Beiträge
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@ bibilein
ich habe letzens leider nicht alles geschrieben, da ich dachte die AÖSp sind mit den ADSp ziemlich ident, was definitiv nicht der Fall ist da hier ganz ander Haftungssummen bzw. Begrenzungen gibt als bei uns.
HGB ist selbstverständlich (bis auf ein paar Ausnahmen) dispositives Recht und kann daher durch die ADSp abbedungen werden. Ist in AT auch so, allerdings wird mit den AÖsp kein Frachtvertrag geregelt sondern nur tatsächliche Sped.verträge, wodurch HGB anzuwenden ist. Nachdem die ADSp auch Frachtverträge regelt, sofern diese nicht zwingendem Recht unterliegen - CMR, CIM, WA, MÜ, CMNI und § 662 -, finden die ADSp Anwendung.
Daher hatte Deadpan selbstverständlich recht mit seinen Aussagen betreffend der Haftung.
Sorry für die Falschinformation und eventuelle Verwirrung!
Zu deiner anderen Frage: Der Spediteur dürfte sich nicht daran bereichern (strafrechtlich betrachtet). Dazu solltest du auch beachten, dass die Ziff. 25 der ADSP nicht gilt, da diese gegen § 303 BGB verstoßt. Daher hat der Sped. zu beweißen, wo der Schaden entstanden ist (im Regelfall mit den Frachtbriefen). Wenn er es nicht nachweißen kann ist die Haftungsgrenze 8,33 SZR/kg. Somit kann er den Frächter auch nur "Geld" abknöpfen wenn dieser die Ware bereits schadhaft anliefert und dies am CMR vermerkt ist.
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bibilein |
Geschrieben am 16 Juli 2009
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Dabei seit 13 Juli 2009 20 Beiträge
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also ist es in Ordnung dass wir immer nur ADSP Haftung erhalten, egal wo der Schaden stattfand, weil der Spediteur mit dem Frachtführer auch die ASDP vereinbart?
Wir haben also nie die Möglichkeit die 8,33 SZR einzufordern
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Mockel |
Geschrieben am 16 Juli 2009
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Dabei seit 13 Mai 2008 671 Beiträge
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Das ist Versicherungsbetrug. Das geht auf keinen Fall.
Der Spediteur handelt in Deinem Interesse. Der Frachtführer haftet mit 8.33 SZR / kg auf dem Transportwege. Dein Spediteur wird den Frachtführer mit 8,33 SZR / Kg in Regress nehmen und gibt das 1:1 an
Dich weiter. Fährt Dein Spediteur im Selbsteintritt haftet er direkt mit 8,33 SZR auf der Beförderungsstrecke. Gleiches gilt für den Fall Sammelgut und Fixkosten.
Beim Umschlag ist die Haftung auf EUR 5 / kg beschränkt, sofern ADSp vereinbart wurden. Haftung hatten wir erst vor kurzem in der Schule wiederholt. Die Lehrer sagen immer, dass die 5 EUR /kg nur für den Umschlag gelten.
Btw. wieso deckt Ihr keine Güterversicherung ein ?? Das macht eigentlich mehr Sinn, weil Ihr den kompletten Schaden ersetzt bekommt.
Gruß Mockel
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bibilein |
Geschrieben am 17 Juli 2009
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Dabei seit 13 Juli 2009 20 Beiträge
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wir kommen mit 5 Euro meist gut hin, aber manchmal nicht und es wundert mich, wenn ein schaden bezahlt wird, dann haben wir noch nie etwas anderes als 5,00 € erhalten. Könnten wir dann Widerspruch einlegen und sagen: "Hört mal, beweist uns, dass es auf dem Umschlag passiert ist"?
Wie ist das bei verdeckten Schäden?
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DeadPan |
Geschrieben am 17 Juli 2009
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Dabei seit 18 Mai 2009 55 Beiträge
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Diese ganze Diskussion ist eigentlich total schlüssig aufzuklären.
(Habe mich extra nochmals bei einem Fachmann erkundigt, welcher mir Recht gab).
Grundlage: ADSp vereinbart.
Schaden:
- Während des Transportes im Normalefall 8,33 SZR/Kg (HGB)
- Während des Umschlages (auch wenn er die Ware nur auf einen anderen LKW lädt) zieht ADSp mit 5€/KG.
Der Spediteur muss aufzeigen können wann der Schaden entstanden ist (Frachtbrief, reine Quittung usw.), so kann der Schadensort und die Haftungshöchstgrenze ermittelt werden.
Was meinst du mit verdeckten Schäden?
Wenn du meinst dass der Schaden erst bei euch im Lager entdeckt wird und dem Frachtführer eine reine Quittung ausgestellt wurde weil Ware nicht vollständig untersucht wurde - dann würde ich sagen: Doof, aber keine Chance. Bleibt ihr drauf sitzen.
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Guido04 |
Geschrieben am 17 Juli 2009
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Dabei seit 29 Oktober 2008 143 Beiträge
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DeadPan wrote: |
Was meinst du mit verdeckten Schäden?
Wenn du meinst dass der Schaden erst bei euch im Lager entdeckt wird und dem Frachtführer eine reine Quittung ausgestellt wurde weil Ware nicht vollständig untersucht wurde - dann würde ich sagen: Doof, aber keine Chance. Bleibt ihr drauf sitzen. |
Schnittstellenkontrolle ;-)
Grüßle, Guido
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Mockel |
Geschrieben am 18 Juli 2009
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Dabei seit 13 Mai 2008 671 Beiträge
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Wenn ein Spediteur in den Genuss der verringerten Haftung kommen will,
dann muss er auch eine Schnittstellenkontrolle durchführen. Und zwar am Ende einer jeden Beföhrderungsstrecke und beim Wechsel der Rechtsperson.
Diese Schnittstellen kennt das HGB in der Form nicht.
Hast Du Dir mal die Mühe gemacht und die ADSp gelesen??? Da steht doch eigentlich alles klar und deutlich drin.
Für verdeckte Schäden gibt es meines Wissens nach keine Haftung.
Der Spediteur bescheinigt nur, die Ware in äußerlich unversehrten Zustand übernommen zu haben. Verdeckte Schäden kann er garnicht bemerken. Aber da würde ich sowieso direkt sagen, dass die Ware nicht ordentlich verpackt war.
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konstadinos |
Geschrieben am 20 Juli 2009
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Dabei seit 16 Januar 2009 134 Beiträge
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Hallo auch Meinerseitz.
Ich Habe mir das Ganze mal Angeschaut.
Ich Stimme Mockel und Deadpan zu.
Bibilein.
Vom Anfang.
Auch wenn eine Innerdeutsche Befoerderung von Einen Auslaendischen TU Durchgefuehrt wird, es Gilt das HGB oder die ADSp wenn der TU diese Vereinbart.
CMR gilt nur beim Grenzueberschreitenden Verkehr.
Je nach dem Was Vereinbart wurde.
Wen das HGB vereinbert wurde gelten die 8,33 oder die 2-40 wenn der TU sich da Einlaesst, auch beim Umschlag oder Umladung.
Also keine ADSP 5 Euro.
Wenn nun die ADSp Vereinbart worden sind dann Gelten die 8, 33 WAEHREND der befoerderung und 5 Euro bei der Umladung oder Zwischenlagerung.
Kein FF wird unterm tisch gezogen. Der Spedi Zahlt 8,33 und Verlangt vom FF Auch 8,33.
Wuerde er an dich 5 Euro auszahlen mueste er Beweisen das es beim lager Passiert ist, was eigentlich beide Hoechstgrenzen leicht Zu Beweisen sind anhand von den Dokumentierten Schnitstellen.
Eine Direktfahrt ist noch Lange keine Direkt Fahrt.
Wenn eine Sendung von N nach M soll kann sie auch ueber HH oder F Laufen und umgeladen Werden und Manchmal ist es Auch Schneller und Guenstiger. Unabhaengig ob Komplett oder Teil.
Keiner kann dem Spedi oder FF es Verbieten so Vorzugehen es Sei den,
und jezt Kommts
Man betzieht sich auf eine Gegenmassnahme fuer eine Risikominimierung eines Schadens.
Die Heisst UMLADEVERBOT.
Sprich er darf nicht umladen
Dan Kann man diese sendung als Direktfahrt bezeichnen und Auch das Laesst sich leicht Klaeren ob Doch Umgeladen wird, anhand von den im Frachtbrief eingetragene Kennzeichen des LKWs.
Es gibt noch das Beiladeverbot.
Mann darf diese Sendung nicht mit Anderen Befoerdern.
Dieses nur so zu Info.
Ich Hoffe es Hilft dir nun Weiter
Gruss
Kosta
Zuletzt bearbeitet von konstadinos am 20 Jul 2009 - 01:50, insgesamt einmal bearbeitet |
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konstadinos |
Geschrieben am 20 Juli 2009
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Dabei seit 16 Januar 2009 134 Beiträge
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PS
Bei Verstaeckten Schaeden hast du eine Raklamationszeit von 7 Tagen.
Man geht davon aus, Du natuerlich auch das es waehrend des Transportes passiert ist.
Dann mussen einige Fachmaenner wie Gutachter beweisen ob es so ist oder bei einem Rangieren im Lager passiert ist.
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bibilein |
Geschrieben am 20 Juli 2009
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Dabei seit 13 Juli 2009 20 Beiträge
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Gut, ihr habt mich überzeugt und so langsam glaube ich, dass unser Spediteur uns über den Tisch zieht.
WO kann ich nachlesen, dass - auch wenn der Spediteur nach ADSP haftet er für Schäden, die während dem Transport passieren trotzdem nach HGB haften muss. Gibt es dafür eine entsprechende Stelle, wo das verankert ist?
(ja ich habe die ADSP gelesen, mehrfach und auch die entsprechenden Stellen des HGB, die sich auf die Beförderung beziehen, aber keine eindeutige Regelung gefunden).
Ich hätte gern einen Brief an unseren Dienstleister geschrieben wo steht: Hallo XY, laut ADSP § müsst ihr bei schäden, welche während dem Transport passieren trotzdem nach HGB haften.
Wo finde ich das?
(danke für eure Geduld, muss schrecklich sein, einem Laien sowas zu erklären!!! Ich danke euch wirklich für eure Hilfe!)
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konstadinos |
Geschrieben am 20 Juli 2009
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Dabei seit 16 Januar 2009 134 Beiträge
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ADSP Ziffer 23.1.2
Waehrend der Befoerderung Haftet er mit der Gesetzlich festgelegter Hoechstgrenze.
Welches Gestzetz Regelt das?
HGB 431.
Wie Hoch? 8,33 SZR.
Gruss
Kosta
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bibilein |
Geschrieben am 20 Juli 2009
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Dabei seit 13 Juli 2009 20 Beiträge
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that was it!
Danke! Vielen Dank! Ihr habt mir sehr geholfen!
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