Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.030 registrierte User - 0 User online - 53 Gäste online - 61.022 Beiträge - 1.756.803 Seitenaufrufe in 2022



HGB / ADSP - Teil- und Komplettladungen


Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
bibilein Geschrieben am 15 Juli 2009



Dabei seit
13 Juli 2009
20 Beiträge
Nein ich bin nicht in der Ausbildung. Ich habe vor URzeiten mal eine Ausbildung in der Logistik gemacht bin aber seit vielen Jahren in der Industrie und nun kam dieses Thema eben auf, weil wir immer nur 5,00 /je kilogramm bekommen, immer.

CARGOFORUM PARTNER

Guido04 Geschrieben am 15 Juli 2009



Dabei seit
29 Oktober 2008
143 Beiträge
Na ja.... In der freien Wildbahn unter Kaufleuten kann man ja den Korridor von 2 - 40 SZR frei Verhandeln.

Privatpersonen dürfen allerdings nicht schlechter als 8,33 SZR gestellt werden.

Wahrscheinlich wurde da in dieser Richtung was ausgehandelt.


Grüßle, Guido

bibilein Geschrieben am 15 Juli 2009



Dabei seit
13 Juli 2009
20 Beiträge
wir arbeiten mit einem Unternehmen zusammen, das nur zu anderen Speditionen vermittelt. Und die arbeiten nur mit der ADSP, ich frage mich halt, ob die selbst nicht vielleicht HGB-Haftung einstreichen und nur ADSP-Haftung weitergeben.

Andi081080 Geschrieben am 16 Juli 2009



Dabei seit
09 Juli 2009
11 Beiträge
@ bibilein
ich habe letzens leider nicht alles geschrieben, da ich dachte die AÖSp sind mit den ADSp ziemlich ident, was definitiv nicht der Fall ist da hier ganz ander Haftungssummen bzw. Begrenzungen gibt als bei uns.

HGB ist selbstverständlich (bis auf ein paar Ausnahmen) dispositives Recht und kann daher durch die ADSp abbedungen werden. Ist in AT auch so, allerdings wird mit den AÖsp kein Frachtvertrag geregelt sondern nur tatsächliche Sped.verträge, wodurch HGB anzuwenden ist. Nachdem die ADSp auch Frachtverträge regelt, sofern diese nicht zwingendem Recht unterliegen - CMR, CIM, WA, MÜ, CMNI und § 662 -, finden die ADSp Anwendung.

Daher hatte Deadpan selbstverständlich recht mit seinen Aussagen betreffend der Haftung.

Sorry für die Falschinformation und eventuelle Verwirrung!

Zu deiner anderen Frage: Der Spediteur dürfte sich nicht daran bereichern (strafrechtlich betrachtet). Dazu solltest du auch beachten, dass die Ziff. 25 der ADSP nicht gilt, da diese gegen § 303 BGB verstoßt. Daher hat der Sped. zu beweißen, wo der Schaden entstanden ist (im Regelfall mit den Frachtbriefen). Wenn er es nicht nachweißen kann ist die Haftungsgrenze 8,33 SZR/kg. Somit kann er den Frächter auch nur "Geld" abknöpfen wenn dieser die Ware bereits schadhaft anliefert und dies am CMR vermerkt ist.

bibilein Geschrieben am 16 Juli 2009



Dabei seit
13 Juli 2009
20 Beiträge
also ist es in Ordnung dass wir immer nur ADSP Haftung erhalten, egal wo der Schaden stattfand, weil der Spediteur mit dem Frachtführer auch die ASDP vereinbart?

Wir haben also nie die Möglichkeit die 8,33 SZR einzufordern

Mockel Geschrieben am 16 Juli 2009



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Das ist Versicherungsbetrug. Das geht auf keinen Fall.
Der Spediteur handelt in Deinem Interesse. Der Frachtführer haftet mit 8.33 SZR / kg auf dem Transportwege. Dein Spediteur wird den Frachtführer mit 8,33 SZR / Kg in Regress nehmen und gibt das 1:1 an
Dich weiter. Fährt Dein Spediteur im Selbsteintritt haftet er direkt mit 8,33 SZR auf der Beförderungsstrecke. Gleiches gilt für den Fall Sammelgut und Fixkosten.

Beim Umschlag ist die Haftung auf EUR 5 / kg beschränkt, sofern ADSp vereinbart wurden. Haftung hatten wir erst vor kurzem in der Schule wiederholt. Die Lehrer sagen immer, dass die 5 EUR /kg nur für den Umschlag gelten.

Btw. wieso deckt Ihr keine Güterversicherung ein ?? Das macht eigentlich mehr Sinn, weil Ihr den kompletten Schaden ersetzt bekommt.

Gruß Mockel

bibilein Geschrieben am 17 Juli 2009



Dabei seit
13 Juli 2009
20 Beiträge
wir kommen mit 5 Euro meist gut hin, aber manchmal nicht und es wundert mich, wenn ein schaden bezahlt wird, dann haben wir noch nie etwas anderes als 5,00 € erhalten. Könnten wir dann Widerspruch einlegen und sagen: "Hört mal, beweist uns, dass es auf dem Umschlag passiert ist"?

Wie ist das bei verdeckten Schäden?

DeadPan Geschrieben am 17 Juli 2009



Dabei seit
18 Mai 2009
55 Beiträge
Diese ganze Diskussion ist eigentlich total schlüssig aufzuklären.
(Habe mich extra nochmals bei einem Fachmann erkundigt, welcher mir Recht gab).

Grundlage: ADSp vereinbart.

Schaden:
- Während des Transportes im Normalefall 8,33 SZR/Kg (HGB)
- Während des Umschlages (auch wenn er die Ware nur auf einen anderen LKW lädt) zieht ADSp mit 5€/KG.

Der Spediteur muss aufzeigen können wann der Schaden entstanden ist (Frachtbrief, reine Quittung usw.), so kann der Schadensort und die Haftungshöchstgrenze ermittelt werden.

Was meinst du mit verdeckten Schäden?
Wenn du meinst dass der Schaden erst bei euch im Lager entdeckt wird und dem Frachtführer eine reine Quittung ausgestellt wurde weil Ware nicht vollständig untersucht wurde - dann würde ich sagen: Doof, aber keine Chance. Bleibt ihr drauf sitzen.

Guido04 Geschrieben am 17 Juli 2009



Dabei seit
29 Oktober 2008
143 Beiträge
DeadPan wrote:


Was meinst du mit verdeckten Schäden?
Wenn du meinst dass der Schaden erst bei euch im Lager entdeckt wird und dem Frachtführer eine reine Quittung ausgestellt wurde weil Ware nicht vollständig untersucht wurde - dann würde ich sagen: Doof, aber keine Chance. Bleibt ihr drauf sitzen.

Schnittstellenkontrolle ;-)


Grüßle, Guido

Mockel Geschrieben am 18 Juli 2009



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Wenn ein Spediteur in den Genuss der verringerten Haftung kommen will,
dann muss er auch eine Schnittstellenkontrolle durchführen. Und zwar am Ende einer jeden Beföhrderungsstrecke und beim Wechsel der Rechtsperson.

Diese Schnittstellen kennt das HGB in der Form nicht.

Hast Du Dir mal die Mühe gemacht und die ADSp gelesen??? Da steht doch eigentlich alles klar und deutlich drin.

Für verdeckte Schäden gibt es meines Wissens nach keine Haftung.
Der Spediteur bescheinigt nur, die Ware in äußerlich unversehrten Zustand übernommen zu haben. Verdeckte Schäden kann er garnicht bemerken. Aber da würde ich sowieso direkt sagen, dass die Ware nicht ordentlich verpackt war.

konstadinos Geschrieben am 20 Juli 2009



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Hallo auch Meinerseitz.

Ich Habe mir das Ganze mal Angeschaut.
Ich Stimme Mockel und Deadpan zu.

Bibilein.

Vom Anfang.

Auch wenn eine Innerdeutsche Befoerderung von Einen Auslaendischen TU Durchgefuehrt wird, es Gilt das HGB oder die ADSp wenn der TU diese Vereinbart.

CMR gilt nur beim Grenzueberschreitenden Verkehr.

Je nach dem Was Vereinbart wurde.
Wen das HGB vereinbert wurde gelten die 8,33 oder die 2-40 wenn der TU sich da Einlaesst, auch beim Umschlag oder Umladung.
Also keine ADSP 5 Euro.

Wenn nun die ADSp Vereinbart worden sind dann Gelten die 8, 33 WAEHREND der befoerderung und 5 Euro bei der Umladung oder Zwischenlagerung.

Kein FF wird unterm tisch gezogen. Der Spedi Zahlt 8,33 und Verlangt vom FF Auch 8,33.

Wuerde er an dich 5 Euro auszahlen mueste er Beweisen das es beim lager Passiert ist, was eigentlich beide Hoechstgrenzen leicht Zu Beweisen sind anhand von den Dokumentierten Schnitstellen.

Eine Direktfahrt ist noch Lange keine Direkt Fahrt.
Wenn eine Sendung von N nach M soll kann sie auch ueber HH oder F Laufen und umgeladen Werden und Manchmal ist es Auch Schneller und Guenstiger. Unabhaengig ob Komplett oder Teil.
Keiner kann dem Spedi oder FF es Verbieten so Vorzugehen es Sei den,
und jezt Kommts
Man betzieht sich auf eine Gegenmassnahme fuer eine Risikominimierung eines Schadens.

Die Heisst UMLADEVERBOT.
Sprich er darf nicht umladen

Dan Kann man diese sendung als Direktfahrt bezeichnen und Auch das Laesst sich leicht Klaeren ob Doch Umgeladen wird, anhand von den im Frachtbrief eingetragene Kennzeichen des LKWs.

Es gibt noch das Beiladeverbot.
Mann darf diese Sendung nicht mit Anderen Befoerdern.
Dieses nur so zu Info.

Ich Hoffe es Hilft dir nun Weiter

Gruss

Kosta


Zuletzt bearbeitet von konstadinos am 20 Jul 2009 - 01:50, insgesamt einmal bearbeitet

konstadinos Geschrieben am 20 Juli 2009



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
PS

Bei Verstaeckten Schaeden hast du eine Raklamationszeit von 7 Tagen.

Man geht davon aus, Du natuerlich auch das es waehrend des Transportes passiert ist.
Dann mussen einige Fachmaenner wie Gutachter beweisen ob es so ist oder bei einem Rangieren im Lager passiert ist.

bibilein Geschrieben am 20 Juli 2009



Dabei seit
13 Juli 2009
20 Beiträge
Gut, ihr habt mich überzeugt und so langsam glaube ich, dass unser Spediteur uns über den Tisch zieht.
WO kann ich nachlesen, dass - auch wenn der Spediteur nach ADSP haftet er für Schäden, die während dem Transport passieren trotzdem nach HGB haften muss. Gibt es dafür eine entsprechende Stelle, wo das verankert ist?
(ja ich habe die ADSP gelesen, mehrfach und auch die entsprechenden Stellen des HGB, die sich auf die Beförderung beziehen, aber keine eindeutige Regelung gefunden).

Ich hätte gern einen Brief an unseren Dienstleister geschrieben wo steht: Hallo XY, laut ADSP § müsst ihr bei schäden, welche während dem Transport passieren trotzdem nach HGB haften.
Wo finde ich das?

(danke für eure Geduld, muss schrecklich sein, einem Laien sowas zu erklären!!! Ich danke euch wirklich für eure Hilfe!)

konstadinos Geschrieben am 20 Juli 2009



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
ADSP Ziffer 23.1.2
Waehrend der Befoerderung Haftet er mit der Gesetzlich festgelegter Hoechstgrenze.

Welches Gestzetz Regelt das?
HGB 431.
Wie Hoch? 8,33 SZR.

Gruss

Kosta

bibilein Geschrieben am 20 Juli 2009



Dabei seit
13 Juli 2009
20 Beiträge
that was it!
Danke! Vielen Dank! Ihr habt mir sehr geholfen!

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 3 von 4







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich