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türkischer Importzoll


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Julchen Geschrieben am 01 November 2005





Hallo Leute,
wir haben zur Zeit folgendes Problem und würden gern mal von Euch wissen, ob Ihr ebenfalls schon derartige Erfahrungen mit dem türk. Zoll gemacht.
Wir hatten eine Luftfrachtconsol nach Istanbul und auf einem der HAWBs wurde ein falscher Empfänger eingetragen. Nun sagen uns unsere türkischen Kollegen, dass sie die Ware so nich verzollen können. Eigentlich klar soweit.Wir wollten daraufhin einen geänderten HAWB ausstellen mit den korrekten Angaben. Aber Pustekuchen!!! Wir müssten (lt. türk.Kollgen) nun mit dem HAWB zum Konsulat, damit diese ihn bestätigen und danach zur IHK und abstempeln lassen!!! Aber weder das Konsulat noch die IHK wissen erstens was ein AWB ist, noch was sie uns bestätigen sollten. Alternative wäre,die Sendung zurückkommen zu lassen und mit neuem AWB wieder nach IST zu schicken oder Bestechungsgeld zu zahlen!!!! Wir haben uns inzwischen entschieden die Sendung wieder kommen zu lassen und neue Papiere zu erstellen.
Aber mal im Ernst: das kann doch nicht sein, oder? Wäre super, wenn mir jemand antwortet, der sich evtl damit auskennt und/ oder schon selbe Erfahrungen gemacht hat.
Vielen Dank

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Zeemo Geschrieben am 01 November 2005



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Kann aus eigener, indirekter Erfahrung berichten, dass dies vor einigen Jahren (in meinem Ausbildungsbetrieb) im Bereich Landverkehre in die Türkei so gemacht wurde. Da waren dann z.B. irgendwelche Borderos oder sonstige Papiere falsch ausgestellt, und dann mussten die neu ausgestellt, mit den alten "falschen" Unterlagen und weiteren Dokumenten zusammengestellt und beim türkischen Konsulat (in dem Fall in Essen) bestätigt werden. Ob danach dann noch die IHK involviert war, weiß ich nicht mehr - glaube aber nicht. Vielleicht kann da die deutsch-türkische IHK helfen, zumindest für die Zukunft? Lohnt sich natürlich nur, wenn ihr regelmäßig Sendungen in die Türkei habt.

Shorty Geschrieben am 04 November 2005



Dabei seit
22 Januar 2005
352 Beiträge
Hallo Julchen,
Auch wenn die Papiere falsch ausgestellt waren, muss es einen Weg geben die Papiere zu korrigieren - und zwar in der Tuerkei. Die Sendung zurueckzuschicken ist definitiv nicht der richtige Weg. Ich habe so die Vermutung, dass Deine Kollegen in der Tuerkei sich nicht richtig um die Sendung gekuemmert haben. Deine Kollegen mussten Dir sonst sagen keonnen, was genau benoetigt wird. Vielleicht solltest Du mal einen anderen Partner in der Tuerkei benutzen.
Gruss Shorty

JayJay Geschrieben am 01 April 2006



Dabei seit
26 März 2006
55 Beiträge
Hallo Shorty,

da ich selber das Problem hatte muss ich hierzu noch etwas sagen obwohl der Thread schon älter. Da der Zoll in der Türkei noch sehr umständlich ist muss bei falsch ausgestellten AWB's wie folgt vorgegangen werden:

1. Ein Schreiben in Türkisch und Englisch an den türkischen Zoll erstellen
2. Neue Dokuemente (AWB, Manifest) erstellen
3. Mit dem Schreiben, den neuen Dokumenten und den "alten" falschen Dokumenten zur IHK, diese Beglaubigen lassen und dannach zur türkischen Botschaft bzw. Konsulat und diese dort auch beglaubigen lassen.
4. Die beglaubigten Dokumente in die Türkei senden (am besten Express da hohe Lagergeldkosten an türkischen Flughäfen)

Gruss,
jayjay

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