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golondrina_444
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Dabei seit: Aug 26, 2009
Beiträge: 1

PostenVerfasst am: Mi Aug 26, 2009 09:53    Titel: Lagergelder bei Bahntransport von Containern Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin im richtigen Forum gelandet. Wir bekommen regelmäßig Container aus Südamerika. Ein Teil der Container bleibt in Hamburg, der andere wird per Bahn in ein anderes Bundesland gebracht.

Als uns die Reederei einen Preis für den Bahntransport aufgab, wurde dort nichts über Lagergelder in Hamburg erwähnt. Nachdem wir die ersten Lagergeldrechnungen erhalten haben, haben wir protestiert. Danach erfuhren wir zum ersten Mal, daß (1) die lagergeldfreie Zeit nur 3 Tage beträgt und (2) wir 7 Tage vor Schiffsankunft Bescheid geben sollten, welche Container mit der Bahn weitertransportiert werden sollten. Seitdem haben wir diese Frist immer eingehalten. Trotzdem haben wir in einigen Fällen wieder Lagergeldrechnungen bekommen.

Wir haben uns geweigert, diese Rechnungen zu bezahlen. Von der Reederei hörten wir jetzt Folgendes:

1) Diese Transporte waren nur über einen einzigen Anbieter kalkuliert, um uns einen günstigen Preis anbieten zu können. Aufgrund des günstigen Preises ist es logisch, daß der Platz begrenzt ist.

2) Die Bahn hat in Dt. über 30.000 Waggons stillgelegt, die Zahl steigt weiter an. Daher beschränkt sich der zur Verfügung gestellte Platz noch weiter. Auch wenn wir 7 Tage vorher gesagt haben, welche Container per Bahn befördert werden sollten, müssen wir trotzdem die Lagergeldrechnungen bezahlen. Die Reederei kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden.

Ist dem so? Haben wir tatsächlich keine andere Möglichkeit, als diese Rechnungen zu bezahlen?

Wäre für eine Antwort sehr dankbar.

Gruß[/align]
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Expediteur
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Dabei seit: Jun 25, 2008
Beiträge: 108
Wohnort: Bonn

PostenVerfasst am: Do Aug 27, 2009 14:49    Titel: Re: Lagergelder bei Bahntransport von Containern Antworten mit Zitat

Hallo!

Wenn ihr die Container im Nachlauf in Carriers Haulage transportieren lasst und dem Reedere alle Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen, ist es meiner Meinung nach sein Problem wenn Standgelder anfallen. Dann würde ich unterstellen das dort nicht sauber gearbeitet wurde.

Die Begrümdung das der Nachlauf auf Grundlage des billigsten Anbieters kalkuliert wurde und die Kapazitäten dort logischerweise beschränkt sind, grenzt in meinen Augen fast an eine Frechheit (ausser dieser Anbieter ist euch im Angebot genannt worden und es ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, das diese Raten nur bei Verladung über diesen Anbieter gelten)!

Bitte vor der Diskussion mit der Reederei deren Geschäftsbedingungen beachten...was steht im Kleingedruckten?
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libri
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Dabei seit: Jul 27, 2009
Beiträge: 61

PostenVerfasst am: Fr Aug 28, 2009 09:29    Titel: Re: Lagergelder bei Bahntransport von Containern Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen

das Thema Lagergelder in Hamburg ist bekannt und führt immer wieder zu Diskussionen. Was man dabei wissen sollte, ist, dass die Lagergelderbestimmungen nichts mit der Reederei zu tun hat. Will man nun einen Cotainer aus dem Terminal bringen, muss man sich vor dem Terminal (egal ob HHLA oder Eurogate) verpflichten, die anfallenden Kosten zu zahlen in Form eines Verpflichtungsschein A18. Und das kann man auch nur machen, wenn man registrierter Kunde ist, z.B. der Reedereiagent, oder auch der Bahntransporteur (Intercontainer oder Transfacht). Das interessante dabei ist, wenn mann die CT mit der Bahn abnimmt, rechnet der Bahnfrachtführer alleine schon für die Ausstellung eines A18 , einen Betrag ab.Aber das nur so am Rande. Die Kaitarife sind auf den jeweiligen Hompages der Terminal nachlesbar und wird von allen beteiligten auch vorausgesetzt dass man sich kundig macht.

ABER

Was mich hier interessiert ist, ob das ein Carriers haulage oder Merchant haulage ist. Das siehst Du auf dem BL. Zeigt das BL als place of discharge Hamburg an, und in place of delivery nichts oder Hamburg (Port), dann ist der Weitertransport nicht durch die Reederei.
Gesetzt den Fall eines Door bl (Lieferung bis Inland beim Kunden) dann liefert die Reederei an Bestimmung und zwar so schnell als möglich. Dann hast Du nichts mit dem Lagergeld zu tun, da die Reederei die Verpflichtung hat bis zum Bestimmungspunkt zu liefern. Für Verzögerungen kannst Du dann nichts dafür , es sei denn Du wünscht dir bestimmte Liefertermine für die die CT um sie verzögert anliefern zu lassen oder es fehlten wichtige Documente (z.b. für Zoll ).
Ich nehme mal bei Deinem Fall an, es ist ein Merchant haulage, organisiert durch den Reedereiagenten der dann als Spediteur auftritt. Zwar ist es von Ihm eine Vernachlässigung, Dich nicht über die Lagerzeiten zu informieren, jedoch ist jeder verpflichtet sich über die Gegebenheiten an den Schnittstellen , also hier Hamburg, zu informieren. Zumindest hättest Du bei dem Agenten nachfragen sollen was für Kosten noch entstehen könnten.
Und wenn ich mir Deine Schilderung genau ansehe, sieht es danach aus, dass mit der Bahn transportiert wurde gemäß einem "Stand by Tarif" bitte korrigiere mich wenn ich daneben liege. Das heißt , der Transport wird deswegen günstiger, weil die nur dann mitgenommen werden wenn Platz auf der Bahn ist. Das wiederum heißt, dass die CT so lange in Terminal liegen.
Wenn man ihm nachweisen kannst ,dass er als Stand by gebucht hat (ohne mich über die Konsequenzen zu informieren), in dem Bewusstsein, dass mit Wahrscheinlichkeit Lagergelder entstehen werden, dann würde ich so argumentieren. Ist aber nicht als Stand by gebucht, dann währe das auch jeden anderen Spediteur passiert und dann würde ich vermuten dass das unter besonderen Haftungsausschluss fällt. (Ich bin kein Jurist und gebe hier auch keine juristischen Ratschläge, das ist nur meine persönliche Meinung)

vielleicht hilft das ein wenig
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