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Erweiterung der Klausel EXW


kai79 Geschrieben am 03 September 2009



Dabei seit
03 September 2009
2 Beiträge
Hallo zusammen,

habe nochmal eine Frage:

Ist Folgende Klausel international anwendbar?
Oder würden sich im Falle eines Rechtsstreits Probleme ergeben.

Sämtliche Lieferungen unseres Hauses erfolgen ab Werk, soweit nichts anderes zwischen uns und dem Kunden vereinbart ist. Soweit eine Lieferung unseres Hauses zum Kunden erfolgt, erfolgt der Transport bzw. die Versendung auf Gefahr des Kunden. Auch eine Vergütung der Lieferung bzw. eine Lieferbezeichnung: “Lieferung frei Werk” bzw. die Übernahme der Transportorganisation durch uns hat keinen Übergang der Gefahrtragung auf uns für den Transport bzw. die Versendung zur Folge. In den letzt genannten Fällen sind wir als Erfüllungsgehilfen unseres Kunden im Auftrag des Kunden tätig.

Danke und Gruß

Kai

CARGOFORUM PARTNER

Lagerfeuer Geschrieben am 04 September 2009



Dabei seit
06 August 2009
31 Beiträge
Hallo Kai,

Erweitern kann man AGB sicherlich um diese Klausel, aber eine Antwort darauf, ob und wie es evt. zu Problemen im "Problemfall" kommen kann, würde voraussetzen das sich jemand mit den nationalen Transportrechten aller Länder dieser Welt auskennt. Ich denke da spontan alleine an die USA, wo fast jeder wegen allem verklagt werden kann, ob nur "Erfüllungsgehilfe" oder verantwortlich handelnd.

Solche Sachen würde ich eher von einem Anwalt der sich im Int. Rechtsraum auskennt prüfen lassen.

Antworten auf Rechtsfragen aus Foren sollten sowieso nicht als verbindlich angesehen werden, und können allenfalls Tippcharakter haben. (zumindest wenn es um die Erstellung von Vertragswerken geht)

hoffe es hilft ein wenig ;)

mfg
Konstantin

Dieter2 Geschrieben am 04 September 2009



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Kai,

die Formulierung des 3. Satzes ist nichtig. Wenn Du eine Lieferbezeichnung „Lieferung frei Werk“ verwendest, kannst Du diese nicht in den AGB für ungültig erklären. Das ist irreführend.

Warum überhaupt dieser Aufwand? Wofür sind die Incoterms da? Um klar zu definieren, wer welche Gefahr und welche Kosten trägt. Vertragliche Vereinbarung: EXW oder FCA Werk des Herstellers und Punkt. Was Du an zusätzlichen Dienstleistungen erbringst, hat darauf keinerlei Einfluss. Nur darfst Du dann natürlich keine abweichenden Konditionen verwenden.

Gruß
Dieter

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