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Zollkosten
Nikizza |
Geschrieben am 25 September 2009
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Dabei seit 19 Mai 2009 7 Beiträge
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Hallo,
folgender Fall:
Firma A beauftragt uns Waren in die Schweiz auszuführen und für diese auch alle nötigen Zolldokumente auszustellen (AE, EUR1 usw.). Wir beauftragen Firma B diesen Transport für uns durchzuführen. Leider ist uns bei Austellung der EUR 1 ein Fehler unterlaufen und diese wurde somit vom Zoll in der Schweiz nicht akzeptiert. Nach 3 Monaten bekommen wir nun von Firma B eine Rechnung über den Zoll, da die Frist zur Neuaustellung abgelaufen ist, wurden aber nie von ihnen über diesen Sachverhalt informiert.
Desweiteren erhielten wir den Schriftverkehr der Firma B mit der Firma A, dass diese, also unser Kunde (Kundenschutz wurde vereinbart) die EUR 1 neuausstellen soll. Diese reagierten allerdings nicht.
Somit kann doch Firma B uns nicht die Zollkosten in Rechnung stellen. Sie hätten uns ja informieren müssen. Wo kann ich ein Paragraphen zu diesem Sachverhalt finden?
Vielen Dank für Anregungen!
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DeadPan |
Geschrieben am 25 September 2009
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Dabei seit 18 Mai 2009 55 Beiträge
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Manchmal hilft ein freundliches, aber bestimmtes Telefongespräch mehr als jeder Paragraph...!
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Nikizza |
Geschrieben am 25 September 2009
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Dabei seit 19 Mai 2009 7 Beiträge
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Manchmal aber leider auch nicht... mit der nette Dame vor Ort ist leider kein normales Gespräch möglich!
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libri |
Geschrieben am 29 September 2009
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Dabei seit 27 Juli 2009 61 Beiträge
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Hallo Nikizza
für mich klingt das wie eine Pflichtverletzung von B. Eigentlich hätte B bei bekannt werden des Missstandes Deine Weisung einholen müssen. Da diese ausgeblieben ist, haftet B für den daraus entstandenen Schaden. Ich glaube das fällt unter qualifizietes Verschulten, lass mich aber gerne eines besseren belehren. Paragraphmässig sollten die allgemeinen Geschäftsbediungen von B sein. Wenn es ein deutscher Frachtführer ist , dann das VBGL. Wenn es ein schweizer Frachtführer ist dann die SpedLogSwiss.
Aufgrund diesen Umstandes würde ich die Rechnung ablehnen.
Aber wer sagt denn dass es für das nachreichen eines korrekten EUR 1 zu spät ist?
Versuche heraus zu finden, wer genau in der Schweiz der Zollagent war der die Verzollung durchgeführt hatte und kläre mal mit dem ab was für Möglichkeiten bestehen. In der Regel ist der schweizer Zoll nicht mit dem deutschen Zoll zu vergleichen. In manchen Dingen sind die etwas lockerer. Vielleicht ist das nachträgliche nachreichen der EUR 1 ja doch noch möglich. Mehr wie nein sagen können die ja nicht.
Wurde den die alte EUR 1 vom Kunden vor der Ausfuhr kontrolliert?
Wenn ja, dann sehe ich da sogar eine gewisse Mitverantwortlichkeit.
Aber ich kenne das, man will ja den Kunden nicht verärgern.
viele Grüsse
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vacallo |
Geschrieben am 30 September 2009
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Dabei seit 24 Februar 2009 90 Beiträge
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Die Frist für die Nachreichung eines EUR.1 beträgt 3 Monate.
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