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Seefrachtberechnung... bitte hilfe!!


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


FireFoxx Geschrieben am 15 November 2005





Hallo alle zusammen... ich rätsel nunmehr seid 1 Stunde an einer Seefrachtaufgabe aus einer alten Abschlussprüfung herum. Wäre toll wenn mir jemand kurz helfen könnte, mache nämlich in 1 Woche meine Abschlussprüfung zum Spedikaufmann und wenn mir jemand helfen kann, dann sind hier auf jeden Fall die richtigen Leute ;)

Also in der Aufgabe muss man zuerst das Frachtpflichtige Gewicht bei 2 Kollis bestimmen:

1. Kollo 2,592 t
2. Kollo 2,992 t

(ist es richtig, das in der Seeschifffahrt, das Frachtpflichtige Gewicht JEDER einzelnen Sendung ermittelt wird?? In der Luftfracht ist das ja anders.)

Aber nun zu meinem Hauptproblem. Aufgabe B) heisst:
"Welchen Betrag stellen Sie Ihrem Kunden in Rechnung."

ich habe folgende Angaben:

145,00 $ pro W/M ODER!! 4,5 % a. v.

Und genau hier ist mein Problem:
Was zum Teufel ist 4,5 % a. v.????????
In den Lehrbüchern ist nichts darüber zu finden. In den Scripten der Dozenten ebenfalls nicht.

Hat hier vielleicht einer mehr Ahnung????

Vielen Dank im vorraus.

FireFoxx

CARGOFORUM PARTNER

floary Geschrieben am 15 November 2005



Dabei seit
17 April 2005
217 Beiträge
Hallo FireFoxx,

hast du vielleicht noch die Abmessungen von den Kollies?
Danach entscheidet sich ob man Kubertur oder nach Gewicht die
Seefracht.
Man kann in der Seefracht auch eine Pauschalfracht:"Lumpsum"
vereinbaren, unabhängig davon wieviel Versandstücke zur Verschiffung kommen. Lumpsum wird oft bei der Verschiffung von Anlagenteile (Projektladung) vereinbart.

Mfg

floary

Gast Geschrieben am 15 November 2005





Abmessungen:


1. 240x120x90 cm Gewicht: 2405 KG
2. 220x170x80 cm Gewicht: 1450 KG

Nun muss man doch einzeln das Frachtpfl. Gewicht ausrechnen. HAbe ich oben ja auch schon getan.

aber was ist 4,5 % a.v. ;)

FireFoxx Geschrieben am 15 November 2005





niemand eine idee????

Michael Geschrieben am 16 November 2005



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin FireFoxx,

es ist richtig, daß in der Seeschiffahrt das frachtpflichtige Gewicht jeder einzelnen Partie ermittelt wird, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Natürlich kann auch eine Pauschalfracht vereinbart werden (und darauf wollte floary ja offenbar hinaus), wenn in der Aufgabenstellung aber steht, daß das frachtpflichtige Gewicht zweier Kolli zu bestimmen ist, ergeben sich bei den genannten Abmessungen die von Dir korrekt berechneten Werte. - Aber: auch wenn es in der Praxis keine Relevanz hat, weil das Endergebnis und damit der Rechnungsbetrag korrekt ist, für eine Prüfung solltest Du darauf achten, auch die Zwischenergebnisse (bzw. Ergebnisse der Teilaufgaben) korrekt abzubilden. "t" ist eindeutig eine Gewichtseinheit, Du hast jedoch das Volumen der Partien ermittelt. Korrekt wäre also die Dimensionierung "cbm".

Die Aufgabenstellung fragte allerdings nach dem frachtpflichtigen Gewicht, also den Frachttonnen (= dem Gewicht (in t) oder dem Maß (in cbm)). Das muß dann im Ergebnis auch klar werden, statt "t" wäre also "frt" zu schreiben.

Gruß,
Michael

Michael Geschrieben am 16 November 2005



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin FireFoxx,

Zitieren::
was ist 4,5 % a.v.
"a.v." steht für "ad valorem" (= nach bzw. vom Wert)

Zu berechnen wäre in diesem Fall also die Wertfracht (z.B. wenn (im Konnossement) der Warenwert genannt wird).

Irgendwo in der Aufgabenstellung müßte also, um die Aufgabe überhaupt lösen zu können, noch der Wert der Partien genannt sein. Andernfalls ist nicht zu ermitteln, ob nach Maß, Gewicht oder Wert abzurechnen ist.

Gruß,
Michael

Gast Geschrieben am 16 November 2005





ohh erstmal vielen Dank Michael für die ausführliche Antwort ;)

Der Warenwert der Sendung beträgt 19900 USD
4,5 % entspricht also 895,50 USD.

Die umgerechnet in EUR ergeben weniger als
die "normale" Frachtberechnung.

Ich gehe mal davon aus, das der Verfrachter den höheren Betrag haben will. Korrekt?

Michael Geschrieben am 16 November 2005



Dabei seit
24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin,

Zitieren::
Ich gehe mal davon aus, das der Verfrachter den höheren Betrag haben will.
Davon gehe ich aber auch mal aus. :wink:

Aber wo kommen jetzt plötzlich die Euro her?

Seefracht laut Aufgabenstellung: 145,00 $ pro W/M oder 4,5 % a. v.

Die Frachttonnen der beiden Packstücke hast Du berechnet mit 2,592 frt bzw. 2,992 frt, die beiden Werte multiplizierst Du mit der Frachtrate, addierst die Ergebnisse und bekommst... Eben. ;-)

Nochmal zum Nachvollziehen:

Packstück 1:
Abmessungen: 240x120x90 cm
Gewicht: 2.405 kg

Packstück 2:
Abmessungen: 220x170x80 cm
Gewicht: 1.450 kg

Warenwert: USD 19.900

Frachtrrate: USD 145,00 pro W/M oder 4,5 % a. v.

a) Berechnung des frachtpflichtigen Gewichts:

Packstück 1:

2,4 * 1,2 * 0,9 m = 2,592 cbm

Packstück 2:

2,2 * 1,7 * 0,8 m = 2,992 cbm

Beide Werte werden mit dem jeweiligen Gewicht der Packstücke verglichen, in beiden Fällen ist der zahlenmäßig höhere Wert das Volumen.

b) Berechnung der Seefracht:

Aus Teil a) der Aufgabe folgt, daß nach Maß abzurechnen ist.

Seefracht für Packstück 1:

USD 145 * 2,592 frt = USD 375,84

Seefracht für Packstück 2:

USD 145 * 2,992 frt = USD 433,84

Seefracht gesamt: USD 375,84 + USD 433,84 = USD 809,68

Seefracht a.v.: USD 19.900 * 4,5% = USD 895,50

folgt:

Dem Kunden werden USD 895,50 an Seefracht in Rechnung gestellt.

Genausogut kann man natürlich auch erst die beiden Frachttonnen addieren und das Ergebnis anschließend mit der Frachtrate multiplizieren (wir erinnern uns ja sicher alle noch an das Distriubutivgesetz, das wir in der Schule im Matheunterricht mal lernen mußten...).

Noch ein Tip für schriftliche Prüfungen: immer den vollständigen Rechenweg mit aufschreiben, damit der Prüfer nachvollziehen kann, wie das Ergebnis zustande kam (ist trivial, wird aber oft und gerne vergessen).

Gruß,
Michael

Gast Geschrieben am 17 November 2005





Perfekt!!! Vielen Dank nochmal!! Jetzt kann die Seefrachtberechnung kommen. Ich widme dir auf meiner Prüfung unten in der Ecke eine Signatur "In Memories to Michael" ;)

Ne echt! Vielen DAnk dafür!!!!

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