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Haftung des Spediteurs bei Flugrost


cubaner Geschrieben am 17 November 2009



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Hallo zusammen,

folgender Fall: Spediteur uebernimmt Ware beim Lieferanten i.o. Unterschreibt auch den Lieferschein.
Nach Eintreffen der Ware beim Kunden haben die Teile Flugrost angesetzt.
(aufgrund z.b Witterungsverhaeltnisse)

Ist hier der Spediteur haftbar?

Besten Dank
Gruss Hannes

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Mockel Geschrieben am 18 November 2009



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Du hast Dir die Frage ja mehr oder weniger selbst beantwortet! ;-)
Vgl. ADSp Ziffer 22.4.1-4! Dort stehen auch die entsprechenden Paragraphen des HGB falls die ADSp nicht angewendet werden.

Wenn er wie ein ordentlicher Kaufmann handelt und selbst dann der Schaden unvermeidbar war, so ist er von der Haftung befreit.

Ein Blick in die Gesetze empfiehlt sich bei solchen Fragen immer!

Allg. kann man sagen, dass ein Hersteller seine Waren am besten kennt und dass er demnach den Spediteur darauf hinweisen muss, wenn besondere Vorschriften zu beachten sind. (siehe ADSp Ziffer 3.4)
So ist das z.B. auch beim Sammelgut. Wenn der Versender keine Umladung möchte, weil seine Waren empfindlich sind, dann muss er das dem Spediteur ausdrücklich untersagen. Ähnlich verhält es sich da mit einer Transportversicherung mit der Änderung vom Verbotskunden zum Gebotskunden.

Gruß Mockel

Stefan1531 Geschrieben am 18 November 2009



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Haftung ist gem. ADSp Art. 22.4.1 und 22.4.4 sowie nach HGB §461 ausgeschlossen

Tim_S. Geschrieben am 04 März 2010



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Tag,
nicht so schnell: Wenn das hier
Zitieren::
Spediteur uebernimmt Ware beim Lieferanten i.o.
stimmt, dann ist also ein Speditionsvertrag geschlossen. Das bedeutet bekanntlich etwas anderes als Frachtvertrag. Der Spediteur ist Geschäftsbesorger. Er hat den Job, sich um die Beförderung "zu kümmern", er soll "machen dass es gut geht". Wenn der Versender selbst wüsste, was man bei einer Beförderung alles beachten und wen man für die Abschnitte einschalten muss, dann bräuchte er keinen Spediteur, dann könnte er die Frachtführer, Packer, Umschlagsbetriebe, Hafenagenten, Seefrachtführer usw. selbst einschalten.

Und wenn ein Gut also völlig unverpackt aber anfällig gegen Witterung zur Beförderung kommen soll, der Spediteur aber keinen Hinweis dazu gibt, dann kommt eine Haftung durchaus in Betracht. Daran würden übrigens auch fixe Kosten nichts ändern.

Ob der Verpackungsmangel für den Spediteur offensichtlich war kann man der Fallschilderung natürlich noch nicht entnehmen, dafür steht da zu wenig.

Grüße,

Mayerhofer Geschrieben am 04 März 2010



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Hallo cubaner,

ich meine auch, dass der Spediteur nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann!

Grund:
Bei in dem Fall blanken Materialien müssen diese entsprechend verpackt werden. Hier gibt es VCI-Papier und VCI-Folien bzw. Kunststoffhauben.

Der Versender muss wissen, welche Gefahren für das versendete Material besteht bzw. bestehen können und dementsprechend Maßnahmen einleiten.

Gruß
M.Mayerhofer


Zuletzt bearbeitet von Mayerhofer am 05 Mar 2010 - 12:40, insgesamt einmal bearbeitet

Mockel Geschrieben am 04 März 2010



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Ja natürlich, wie schon geschrieben - der Hersteller kennt seine Ware.
Wenn er nicht weiss, wie er diese zu schützen hat, wer sonst?!

Abgesehen davon: Wenn es hier um einen reinen Besorgungsspediteur geht wäre er ja dafür veranwortlich im Namen von seinem Kunden evtl. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer zu sichern.

Außerdem gibt es auch Stahlwaren, an denen Flugrost völlig egal ist!
Haben wir ständig und keinen stört es....

Tim_S. Geschrieben am 05 März 2010



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157 Beiträge
Zitieren::
Wenn er nicht weiss, wie er diese zu schützen hat, wer sonst?!
Das wissen z. B. ordentliche Spediteure. Glauben Sie nicht? Ein Beispiel:
Mayerhofer schrieb
Zitieren::
: Bei in dem Fall blanken Materialien müssen diese entsprechend verpackt werden. Hier gibt es VCI-Papier und VCI-Folien bzw. Kunststoffhauben.
:-)

Mayerhofer Geschrieben am 05 März 2010



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722 Beiträge
Hallo Tim_S.

hast du dem noch etwas hinzuzufügen?

Ich bitte um konstruktive und sachliche Hinweise!
Ich arbeite im Logistikbereich eines Maschinenbauers und ich habe tagtäglich mit solchen Waren zu tun.

Wir können gerne noch ein wenig tiefer einsteigen...

M.Mayerhofer

Tim_S. Geschrieben am 05 März 2010



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Tag,
ich dachte Du wärst bei einem Verkehrsunternehmen. Gut, das wäre geklärt.

Zitieren::
hast du dem noch etwas hinzuzufügen?
Was meinst du mit "dem"? Die Rechtslage? Die Pflichten eines Spediteurs? Oder deinen Arbeitgeber?

Zitieren::
Ich bitte um konstruktive und sachliche Hinweise!
Welcher meiner Beiträge aus der Vergangenheit soll diesem Maßstab bitte nicht genügt haben? Die Antwort darf gerne konkret sein.

Zitieren::
Wir können gerne noch ein wenig tiefer einsteigen...
Ja, können wir gerne tun.

Zuvor sollten aber die falschen Weichenstellungen an der Oberfläche korrigiert werden, sonst wird die Reise in die Tiefe etwas ziellos. Wenn der TE oben fragt, ob er als Spediteur haften kann, weil ein Gut nicht ausreichend gegen Witterungseinflüsse geschützt war und dann einen Rostschaden während der Beförderung erlitten hat, dann sollte man ihm nicht mit einem verbindlichen "Nein" antworten, solange die wesentlichen Umstände noch nicht geschildert sind. Denn solange hier keiner weiß, ob der Mangel an Verpackung für einen gewissenhaften Spediteur evident war, kann auch keiner eine Haftung fundiert verneinen. Genausogut könnte der TE sonst nämlich würfeln.

Wenn der Mangel nicht evident war, dann wird er eher nicht haften. Wenn er evident war, dann wird er eher schon haften.

Das "Haftung" das Vorhandensein eines Schadens voraussetzt, setze ich als bekannt voraus. Für Güter, die durch Flugrost überhaupt nicht beeinträchtigt werden, führen wir hier logischerweise keine Unterhaltung - sondern nur für haftungsrelevante Fälle.

Mayerhofer Geschrieben am 05 März 2010



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722 Beiträge
Zitieren::
Was meinst du mit "dem"? Die Rechtslage? Die Pflichten eines Spediteurs? Oder deinen Arbeitgeber
Ich verstehe deine Frage nicht!?

@cubaner
Bitte erläutere uns um welche Art von Ware es sich handelt in deinem Fall.

Ich gehe jetzt ganz einfach mal von Gussrohteilen aus.
Ob diese direkt von der Gießerei zu uns oder von uns zu weiteren Lieferanten gesendet werden, ist der Versender verantwortlich diese gegen äußere Einflüsse wie Korrossion zu schützen.
Hier kommt es auf die Art der Ware an.
Hier kann kein Spedieur verantwortlich dafür gemacht werden außer diese Tätigkeiten sind in einem Kontrakt (Lagerung, Weiterversand...) geregelt.


M.Mayerhofer

Tim_S. Geschrieben am 09 März 2010



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Die Antwort von cubaner könnte natürlich etwas dauern, nachdem er wohl kein häufiger Besucher ist und er das letzte mal im Nov. 2009 gepostet hat.

cubaner Geschrieben am 29 August 2010



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Hallo zusammen,
zu meinem Fall. Der Spediteur konnte nicht haftbar gemacht werden, da Verpackung unzureichend.
HGB ..414
Bei dem Transportgut handelte es sich um Gussrohteile.
Danke fuer eure Posts.

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