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Frage zu CMR - Transportversicherung
Rul1987 |
Geschrieben am 15 Januar 2010
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Dabei seit 11 April 2008 27 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage zur CMR - Versicherung:
Eine Firma möchte Waren im Wert von 3.000 Euro ins Europäische Ausland verschicken.
Die Waren haben ein Gewicht von 100 kg.
Wenn die Ware per LKW verschickt wird, dann gilt doch das CMR - Recht, wenn ein CMR - Frachtbrief ausgestellt wurde?
Das bedeutet doch, der Spediteur haftet mit 8,33 SZR je Brutto kg? Das sind dann ungefähr 9 Euro je kg.
Falls die Ware nun auf dem LKW zerstört wird, dann haftet der Spediteur?
Das bedeutet, der Absender würde vm Spediteur 100 * 9,- = 900 Euro für die Lieferung bekommen?
Vielen Dank!
Viele Grüße
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CARGOFORUM PARTNER
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Mayerhofer |
Geschrieben am 15 Januar 2010
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Hallo Rul1978,
die Geltung der CMR umfasst die gesamte Beförderungsstrecke, auch die innerstaatliche unabhängig ob ein CMR-Frachtbrief ausgestellt wurde.
Die Haftung erfolgt bei Güterschäden mit 8,33 SZR je kg Brutto-Rohgewicht.
Eine Haftungserweiterung ist beispielsweise möglich, wenn eine Wertdeklaration, d.h. die Angabe des Wertes des Gutes und des Betrages des besonderen Interesses an der Lieferung, in den Frachtbrief eingetragen wurde oder qualifiziertes Verschulden vorliegt.
Deshalb das Risiko eingehen oder eben höher versichern!
Gruß
M.Mayerhofer
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transportteufel |
Geschrieben am 02 März 2010
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Dabei seit 02 März 2010 3 Beiträge
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Hallo,
warum schliesst Ihr bei Eurem CMR Versicherer keine zusätzlichen Speditions-/Frachtführergüterversicherung ab. Dann könnt Ihr immer zu gunsten des Verladers eine echte Warentransportversicherung eindecken. Die Kosten müssen die Verlader tragen.
Gruss an alle
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at_logistics |
Geschrieben am 04 August 2010
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Dabei seit 03 August 2010 14 Beiträge
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Hallo,
voraussgesetzt natürlich das Land ist CMR-Vertragsstaat (siehe UNECE Liste der CMR-Vertragsstaaten).
Wenn die Ware per LKW verschickt wird, dann gilt doch das CMR - Recht, wenn ein CMR - Frachtbrief ausgestellt wurde?
" Dieses Übereinkommen gilt für jeden Vertrag über die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Straße mittels Fahrzeugen, wenn der Ort der Übernahme des Gutes und der für die Ablieferung vorgesehene Ort, wie sie im Vertrag angegeben sind, in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens einer ein Vertragsstaat ist." (siehe Art. 1 (1) CMR)
Wenn der Wert der Ware über 8,33 SZR/kg liegt, würde ich ggf. auch eine Warentransportversicherung abschließen.
Grüße.
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Rieck.Matthias |
Geschrieben am 30 Oktober 2010
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Dabei seit 30 Oktober 2010 3 Beiträge
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Hallo Rul,
ich kann at_logistics nur zustimmen. Die Haftung des Spediteurs liegt in dem Falle bei max. 8,33 SZR je Kilo Rohgewicht der Sendung. Wenn diese Deckung deinem Auftraggeber nicht ausreicht, kannst du ihm eine Güterschaden / Warentransportversicherung nach dem tatsächlichen Wert der Sendung/Ware anbieten. Die Kosten hierfür kannst du eigentlich deinem Auftraggeber weiterreichen. Viele Versicherer geben Ihrem Kunden(Spediteur) für die Abwicklung dieser Warentransportversicherung sogar einen Rabatt.
Matthias Rieck
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Andrea_S |
Geschrieben am 31 Oktober 2013
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Dabei seit 02 August 2013 103 Beiträge
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Ich habe zu diesem alten Thema noch eine Frage:
Wir wollten bei einem Spediteur die erhöhte Haftung nach Art. 24 CMR eindecken. Bisher hatten wir dafür immer 2 % der Brutto-Frachtkosten bezahlt.
Jetzt haben wir eine Rechnung über 2 Promille des Warenwerts erhalten - das ist doch keine CMR-Haftung, sondern eine Transportversicherung. Oder?!
Das war so aber nie besprochen, weil wir eine eigene Transportversicherung haben.
Über kurze Rückinfos würde ich mich sehr freuen.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 03 November 2013
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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...ja, das riecht nach einer TV-Eindeckung...
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