Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.036 registrierte User - 0 User online - 55 Gäste online - 61.028 Beiträge - 2.456.513 Seitenaufrufe in 2022



Transportrecht Verspätungsschaden - dreifacher Frachtbetrag


Cargomaniac Geschrieben am 16 Januar 2010



Dabei seit
16 Januar 2010
1 Beiträge
Guten Abend zusammen,

ich hätte eine Frage zur Haftung über den "3-fachen Frachtbetrag".
Beispiel: LKW Transport von Frankfurt nach München.
10 tonnen Gewicht
Warenwert:4000 Euro
Frachtkosten: 450 Euro
Bei einer Just in Time Lieferung findet ein Verspätung statt.

Wie hoch wäre jetzt die Haftung des Frachtführers?
a) 4000 Euro
b) 1350 Euro
c)12000 Euro

Bzw. Was bedeutet 3-fache Fracht?
Es wäre toll, wenn ich eine konstruktive Antwort bekommen würde.
Vielen Dank im vorraus.

CARGOFORUM PARTNER

MagNet-99 Geschrieben am 17 Januar 2010



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
Fracht = Frachtkosten, Antwort b) ist richtig

TRID Geschrieben am 01 Februar 2010



Dabei seit
07 Oktober 2008
90 Beiträge
Es gibt Ausnahmen, gemäß HGB besondere Vereinbarung ich glaube dann max. Warenwert. Schau mal HGB nach ab §429 ff. , Sondervereinbarung

gamewornjcollector Geschrieben am 01 Februar 2010



Dabei seit
03 September 2009
58 Beiträge
TRID wrote:
Es gibt Ausnahmen, gemäß HGB besondere Vereinbarung ich glaube dann max. Warenwert. Schau mal HGB nach ab §429 ff. , Sondervereinbarung
hä? ich hab mir den § durchgelesen und habe keinen zusammenhang gefunden.
der Frachtführer haftet max. mit der 3-fachen fracht bei verspätungsschäden..

gamewornjcollector Geschrieben am 01 Februar 2010



Dabei seit
03 September 2009
58 Beiträge
gamewornjcollector wrote:
TRID wrote:
Es gibt Ausnahmen, gemäß HGB besondere Vereinbarung ich glaube dann max. Warenwert. Schau mal HGB nach ab §429 ff. , Sondervereinbarung
hä? ich hab mir den § durchgelesen und habe keinen zusammenhang gefunden.
der Frachtführer haftet max. mit der 3-fachen fracht bei verspätungsschäden..
natürlich kannst du individuell vereinbaren was du willst, musst aber en paar sachen beachten...

edit: sorry wollte eigentlich kein doppelpost machen..

TRID Geschrieben am 02 Februar 2010



Dabei seit
07 Oktober 2008
90 Beiträge
sorry ich meine § 435 HGB.
Gruß

gamewornjcollector Geschrieben am 02 Februar 2010



Dabei seit
03 September 2009
58 Beiträge
Zitieren::
Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist
is ja klar, dann haftet er für alles! (Haftet unbegrenzt)

TRID Geschrieben am 02 Februar 2010



Dabei seit
07 Oktober 2008
90 Beiträge
JA es ist immer eine Beweißfrage

TRID Geschrieben am 02 Februar 2010



Dabei seit
07 Oktober 2008
90 Beiträge
sorry Beweisfrage

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich