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Verantwortung für Prüfung der Containerqualität bei FOB?


Loglady Geschrieben am 23 Januar 2010



Dabei seit
19 April 2009
13 Beiträge
Hallo Forum,

folgendes Szenario, Verkäufer verkauft auf Basis FOB und beauftragt seinen Spediteur den Container bei dem vom Käufer benannten Reeder zu übernehmen. Bei Anlieferung des Containers an der Ladestelle stellt der Verkäufer fest, dass der Container Löcher hat und lehnt eine Beladung ab, worauf sein Spediteur ihn haftbar hält und ihm Leerfracht in Rechnung stellen will mit der Begründung, dass die Anforderungen an die Containerqualität bei FOB hätte vom Verkäufer an den Käufer kommuniziert werden müssen, so dass dieser sie dem Reeder mitteilt, damit der Reeder wiederrum einen Container angemessener Qualität freistellt. Der Spediteur argumentiert der Verkäufer kann ja wiederrum seinen Käufer haftbar halten.

Da der Spediteur jedoch vom Verkäufer beauftragt wurde den Leercontainer zu übernehmen, hätte er nicht darauf achten müssen, dass der Container in dem vom Verkäufer gewünschten Zustand ist? Somit hat der Verkäufer gegenüber seinem Spediteur das Recht die Leerfrachtkosten abzulehnen.

Danke für Eure Meinung!
Viele Grüße
LogLady

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trailerman Geschrieben am 23 Januar 2010



Dabei seit
15 Februar 2006
387 Beiträge
Moin.

Wie soll das denn funktionieren? Soll der Fahrer am Abholort eine CSC- oder ACEP-Prüfung durchführen? Wurde so etwas im Frachtvertrag vereinbart? Wurde die Leistung auch bezahlt? Dem Frachtführen hat im Prinzip nur zu interessieren, ob der Container betriebs- und beförderungssicher ist. Wenn am Ladeort der Container wegen technischer Mängel abgelehnt wird, ist das sicher nicht Sache des Frachtführers.

gruß f

Mockel Geschrieben am 25 Januar 2010



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Wie groß sind die Löcher denn?

libri Geschrieben am 27 Januar 2010



Dabei seit
27 Juli 2009
61 Beiträge
Hallo Loglady

in der Praxis verhält es sich so dass das Depot verpflichtet ist dem Fahrer einen einwandfreien Container mitzugeben. Damit das Depot sich vor Vorwürfen schützen kann, erstellt es einen sog. Interchange, auf dem der Fahrer bestätigt, dass er den ct in Einwandfreien Zustand entgegen genommen hat. Unterschreibt der Fahrer den Interchange, so liegt es nun in seiner Verantwortung. In Deinem Fall hätte es dem Fahrer bei einem Lichttest auffallen müssen, dass der Ct Löcher hat.
Vereinbarungen wie z.B. Flexitankfähig, oder Papiertauglich oder Narungsmitteltauglich müssen aber zuvor vereinbart werden.
Ich hatte mal ein Fall, dass der Fahrer einen CT abgeholt hatte, und bei sich über Nacht auf dem Hof stehen liess. Als er dann mit dem CT beim Kunden eintraf und den CT öffneten, befand sich darin ein totes Huhn.
Da der Fahrer auf dem Interchange für die Entgegennahme unterschieben hatte, war die Leerfahrt auf kosten des Frachtführers.

Hoffe das hilft etwas weiter.

viele Grüsse

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