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Luftfracht Nagellack DGR


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Aircargo_boy1989 Geschrieben am 27 Januar 2010



Dabei seit
03 September 2009
5 Beiträge
Hallo,

brauche bitte ganz ganz dringend eure Hilfe.
Fallen Nagellackstifte wenn diese mit Luftfracht transportriert unter DGR???

Bitte um Hilfe

VIELEN DANK

CARGOFORUM PARTNER

Dieter2 Geschrieben am 27 Januar 2010



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12 März 2008
625 Beiträge
Hallo Aircargo_boy,

Nagellack dürfte unter UN 1266 „Perfumery products“ fallen (Klasse 3).
Größere Mengen? Produziert ihr selbst (dann müsstest Du es eigentlich wissen) oder ist es Handelsware? In letzterem Fall muss Dir der Verkäufer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen können, aus dem hervorgeht, ob meine o.g. Vermutung zutrifft und ob es Verpackungsgruppe II oder III ist.

Grüße
Dieter

Aircargo_boy1989 Geschrieben am 27 Januar 2010



Dabei seit
03 September 2009
5 Beiträge
Hallo Dieter2,

danke für die schnelle Antwort. Bei der Sendung handelt es sich um 7,7 t Nagellackstife für eine Kunden. Leider hat dieser selbst keine Ahnung ob es sich da um DGR handelt oder nicht. Ist das immer DGR oder nur wenn beim Nagellack auch Alkohol dabei ist??
Ware ist handelsüblich verpackt.

Bitte um Hilfe.

VIELEN DANK

Dieter2 Geschrieben am 27 Januar 2010



Dabei seit
12 März 2008
625 Beiträge
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Der Kunde hat 7,7 to Nagellack und hat keine Info über Gefahrgut? Da die UN-Nrn. in den Verkehrsträgervorschriften gleich sind, muss die Ware doch schon beim Straßentransport nach ADR gekennzeichnet sein - er braucht also nur mal auf die Versandverpackung zu schauen…? Wenn die Ware bei einem Dritten steht, braucht dieser nur einmal auf die Verpackung zu schauen, denn Nagellackstifte werden in dieser Größenordnung kaum in loser Schüttung befördert - selbst bei LQ sollte die UN-No. draufstehen.

Gefahrgut ist Nagellack aufgrund des enthaltenen Lösungsmittels, die Verpackungsgruppe ergibt sich aus Flammpunkt und Siedepunkt. Ich habe mal kurz gegoogelt und komme zu der Überzeugung, dass Nagellack ein Flammpunkt von <23° C und einen Siedepunkt von >35° C hat und demnach gem. IATA-DGR Tabelle 3.3.A in die Verpackungsgruppe II fällt. Das heißt baumustergeprüft verpacken und mit „allem drum und dran“ als Gefahrgut anmelden…

Gruß
Dieter

airliner Geschrieben am 27 Januar 2010



Dabei seit
24 Januar 2005
590 Beiträge
Die Frage lässt sich aufgrund der mangelnden Informationen gar nicht abschliessend beantworten. Sind es wasserlösliche Nagellacke, oder Lösemittelhaltig, welche Lösemittel, und und und. Desweiteren hat der Hersteller für diese Produkte zwingend ein Sicherheitsdatenblatt aus denen ihr die Informationen entnehmen könnt.

Aircargo_boy1989 Geschrieben am 27 Januar 2010



Dabei seit
03 September 2009
5 Beiträge
Hallo,

erstmals vielen dank für die ganzen schnellen Antworten.
Ich habe in diesem Fall nur 7,7 t Nagellack angeboten (als normale Ware da mir der kunde nichts über die warenbezeichnung gesagt hat)
Dieser hat das seinem Kunden weitergegeben und sollten wir den Auftrag erhalten wird die Ware geflogen. Mein Kunde weiß praktisch gar nichts über die Ware, nur des sich um Nagellackstifte handelt.
Tja wenns sich hierbei um DGR handelt habn wir ein Problem mit den Kosten :-(
Also mal warten was das genau für Nagellackstifte sind.
Kann man sagen wenn es wasserlösliche sind dann KEIN DGR
wenn lösungsmittel enthalten sind dann sicherlich DGR?

DANKE FÜR EURE HILFE

LazarusLong Geschrieben am 01 April 2010



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Aircargo_boy1989 wrote:
Hallo,

Kann man sagen wenn es wasserlösliche sind dann KEIN DGR
wenn lösungsmittel enthalten sind dann sicherlich DGR?

DANKE FÜR EURE HILFE

Leider kann man gar nichts "Allgemein Sagen". Du MUSST vor der Versendung die chemischen und physikalischen Eigenscahften des Transportgutes kennen. In deinem Falle wirst du den Flammpunkt (geschlossener Tiegel) und den Siedepunkt kennen müssen.
Danach kann ein Fachmann klassifizieren, u.U. sogar als ID 8000, Konsumgüter. Da müsstest zu zumindest nicht umpacken lassen.
C' u, Laz

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