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Verladerhaftung Gefahrgut
Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?
Hainz |
Geschrieben am 28 Januar 2010
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Dabei seit 26 Januar 2006 31 Beiträge
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Hallo Zusammen,
folgende Situation:
- der Verlader beauftragt einen Spediteur/Frachtführer mit dem Transport von ADR nach Griechenland.
- der Spediteur/Frachtführer übernimmt den Transport und verbringt die Ware unter Nutzung einer Fährverbindung nach Griechenland.
Soviel zu Situation. Soweit ich informiert bin ist dies nicht zulässig da es nur wenige Fähren gibt die ADR/IMO akzeptieren und ADR meine Wissens in keinem griechischen Hafen akzeptiert wird.
Ich wüsste gerne ob jemand von euch eine Quelle zur Hand hat in der sich nachweisen lässt das die Fährgesellschaften (und vor allem die Häfen in GR) kein ADR/IMO akzeptieren.
Darüber hinaus interessiert mich vor allem wie es mit der Haftung des Verladers aussieht. Sollte bei dem oben beschriebenen Transport etwas passieren sitzt der Verlader meiner Meinung nach "mit im Boot" ;-) da er sich auch über das Routing/die geplante Abwicklung informieren muss. hat auch hierfür jemand einen Beleg?
Danke + Gruß
HAINZ
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CARGOFORUM PARTNER
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Dieter2 |
Geschrieben am 28 Januar 2010
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Hallo Hainz,
dass griechische Häfen kein Gefahrgut akzeptieren, kann nicht ganz stimmen - das würde zumindest die Inseln ins Mittelalter zurückwerfen. Dass einzelne Fährbetriebe kein Gefahrgut akzeptieren, ist logisch und nachvollziehbar.
Als Verlader gibst Du einem Spediteur den Auftrag, eine Ware im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von A nach B zu befördern. Mit der ordnungsgemäßen Verpackung und Markierung, der vollständigen Übergabe einwandfreier Begleitpapiere und der Feststellung ordnungsgemäßer Beladung des Fahrzeugs ist Dein Part erledigt. Wenn es keine vertraglichen Spezifika gibt, steht dem Spediteur die Wahl des Transportweges frei. Die Einhaltung der dabei zu beachtenden Rechtsvorschriften des ADR sowie der gefahrgutrechtl. einzelstaatlichen Bestimmungen der beim Transport berührten Länder obliegt dem Spediteur. Da sitzt Du keineswegs „mit im Boot“.
Eine Übersichtsliste der Gefahrgutbeschränkungen aller griechischen Häfen gibt es sicherlich nicht.
Eine Verpflichtung, sich über die Route in Kenntnis zu setzen, besteht nur bei Erfordernis besonderer produktbezogener Transitgenehmigungen, Lizenzen, Zulassungsnachweisen, Genehmigungen usw., die üblicherweise über die vorauszusetzenden Kenntnisse des Spediteur hinausgehen.
Hast Du einen konkreten Fall oder ist das eine hypothetische Frage?
Grüße
Dieter
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