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Folgekosten eines Transportschadens
SM_Log |
Geschrieben am 05 Februar 2010
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Dabei seit 05 Februar 2010 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der Weiterbelastung von den Folgekosten nach einem Schadenfall.
Es handelt sich um den folgenden Fall:
Einkäufer E kauft beim Hersteller H n Paletten von einem chemischen Mittel (in Säcke verpackter Pulver) und beauftragt den Spediteur S die Ware vom H an’s Lager vom E zu transportieren. Bei der Übernahme der Ware am Lager vom E wird festgestellt, dass einige Säcke zerrissen sind, so dass der Pulver rausfällt. Diese Tatsache wird entsprechend dokumentiert.
Des Weiteren beauftragt der E einen Unternehmen die Ware in den zerrissenen Säcken vorschriftsgemäß zu entsorgen. Hierbei entstehen die Kosten für die Lagerung bis zum Entsorgungstermin und die Entsorgungskosten.
Der Spediteur zahlt nur den Einkaufswert der beschädigten Ware und weigert sich die o.g. Kosten zu tragen.
Die Frage ist, wer trägt die Folgekosten (Entsorgung + Lagerung)? Der Spediteur als eindeutiger Verursacher des Schadens? Oder bleibt der Einkäfer doch auf den Kosten sitzen?
Ich danke euch vielmals für die Antwort im Voraus!
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xtriv0r |
Geschrieben am 05 Februar 2010
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Dabei seit 04 Februar 2010 50 Beiträge
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Also ich bin da nicht soweit drin aber für mich sieht es wie ein Güterfolgeschaden aus.
Es wird ein beschädigtes Gut angeliefert und daraus resultieren die nachfolgenden Kosten. Meiner Meinung nach müsste der Einkäufer die Kosten selbst tragen.
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mrpink |
Geschrieben am 09 Februar 2010
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Dabei seit 14 Oktober 2009 38 Beiträge
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Ich denke auch das es ein Güterfolgeschaden ist, und vom Einkäufer selbst zu tragen.
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Mockel |
Geschrieben am 09 Februar 2010
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Dabei seit 13 Mai 2008 671 Beiträge
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Da schliesse ich mich an. Schau Dir mal die Paragraphen im HGB an...
Insbesondere § 429 Punkt 2 Satz 2 und § 432!
Der Frachtführer haftet demnach nur für den entstandenen Güterschaden!
Dabei geht man von dem Wert der Ware bei Übernahme der Sendung aus.
Ich nehme mal an der Warenwert liegt unter 8,33 SZR/kg??!
Gruß Mockel
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SM_Log |
Geschrieben am 16 Februar 2010
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Dabei seit 05 Februar 2010 2 Beiträge
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Vielen Dank für eure hilfreiche Hinweise!!!
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Cornelius |
Geschrieben am 23 April 2010
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Dabei seit 17 April 2007 40 Beiträge
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Hä?
Irgendwas stimmt hier nicht, du schreibst: Bei der Übernahme am Lager des E, der Sped. hat die Säcke doch von Hersteller H zum E transportiert. Somit kann der Sped am Lager des E nichts übernehmen. Falls Du abliefern meinst, greift § 429 Punkt 2 Satz 2 ff.
Grüße
C.
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