Cargoforum Forum für Transport, Logistik, Spedition, Zoll und Außenhandel
Cargoforum.de in Zahlen: 13.029 registrierte User - 1 User online - 69 Gäste online - 61.021 Beiträge - 1.737.171 Seitenaufrufe in 2022



Export Sendungen nach Monaco


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


berndlea Geschrieben am 18 März 2010



Dabei seit
27 Oktober 2009
2 Beiträge
Hallo
kann mir vielleicht jemand helfen.
Wir haben eine Vertriebstochter in Monaco. Nun gibt es aber Sendungen die von unserem deutschen Zentrallager direkt nach Monaco geschickt werden.
Die Berechnung erfolgt über interne Verrechnung an unsere französiche Vertriebstochter, die dann wiederum die Endrechnung an ihren Kunden in Monaco erstellt.Also klassisches Reihengeschäft.
Nun aber mein Problem muß ichder Sendung nach Monaco aus Zollsicht eine Rechung mitgeben? (d Drittland). Un wenn ja welche unsere Rechnung entspricht ja dem interen Verechnungswert an französiche Tochter und die Rechnung die dem nach Monaco feakturierten Wert entspricht Wert, liegt ja nur der französichen Tochter vor.
Wer weiss Rat?

Gruß und Danke

Berndlea

CARGOFORUM PARTNER

Erzi4 Geschrieben am 18 März 2010



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo Berndlea,

es gibt keine Zollsicht. Monaco gehört zollrechtlich zur Gemeinschaft (Artikel 3 Abs. 2 Zollkodex) und umsatzsteuerrechtlich zu Frankreich (Artikel 7 Abs. 1 MWSt.-Richtlinie). Also, ganz normales innergemeinschaftliches Reihengeschäft.

Grüße
Erzi4

Chev Geschrieben am 07 Dezember 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo an die Community,

habe mal diesen nicht mehr ganz neuen Eintrag zu Monaco über die Suchfunktion herausgefiltert. Denn ich habe ebenfalls eine Sendung nach Monaco und verstehe gerade nicht, wie das Land zollrechtlich eingeordnet werden soll. Da Monaco ein eigener Staat in Europa (nicht etwa nur ein franz. Département), jedoch nicht Mitglied der EU ist, kann es für mich nur heißen, dass Monaco ein Drittland ist und wie alle anderen Drittländer (=Nicht-EU-Länder) auch nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören kann.

Nun aber das Problem: "ATLAS" kennt Monaco nicht als eigenes Länderkürzel (eigentlich MC), sondern es wird scheinbar unter "FR" geführt. Das führt im Umkehrschluss dazu, dass ich bei einer Ausfuhranmeldung das Verfahren "CO" statt "EX" wählen muss, da "EX" in Kombination mit dem Länderkürzel "FR" nicht möglich ist.
Und nun verstehe ich gar nichts mehr, denn "CO" soll ja für Gebiete gewählt werden, welche zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören. Und das trifft ja für Monaco nicht zu oder etwa doch? Bitte möglichst mit Quellen belegen, falls jemand Bescheid weiß.

Danke vorab.

waldorf Geschrieben am 07 Dezember 2016



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die Information von Erzi ist nach wie vor richtig. Monaco gehört zum Zollgebiet Frankreichs nach Art. 4 UZK.

Chev Geschrieben am 08 Dezember 2016



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Habe mich auch nochmal erkundigt und erfahren, dass Monaco ebenso zum Steuergebiert der EU gehört. Die EU-Mehrwert-steuersystemrichtlinie betrifft Monaco aufgrund einer Vertragspartnerschaft zu Frankreich scheinbar ebenso wie der UZK.

Jetzt stelle ich mir allerdings folgende Frage: Monaco hat so gesehen zoll- und steuerrechtlichen Gemeinschaftsstatus und unterscheidet sich demnach meiner Meinung nach nicht von einem EU-Mitgliedstaat.
Warum ist dann eine Ausfuhranmeldung notwendig? Es handelt sich doch dann um ein innergemeinschaftliches Verbringen?

Erzi4 Geschrieben am 09 Dezember 2016



Dabei seit
02 Dezember 2008
487 Beiträge
Hallo Chev,

eine Sendung nach Monaco ist rechtlich eine innergemeinschaftliche Lieferung nach Frankreich. Du erstellst keine Zollpapiere! Oder mit anderen Worten: Monaco existiert im Hinblick auf Warenlieferungen nicht, da Monaco sowohl zollrechtlich als auch umsatzsteuerrechtlich so behandelt wird, als wäre es Frankreich.

Grüße
Erzi4

Neues Thema eröffnen    Neue Antwort erstellen
Seite 1 von 1







Deutschlands führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich