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Haftung für Sendungen bei Unfall


xtriv0r Geschrieben am 20 Juni 2010



Dabei seit
04 Februar 2010
50 Beiträge
Guten Abend zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Haftung eines KEP-Dienstleisters.
Angenommen ich habe folgende Sendungen

- Paket 1, Gewicht 10 kg, Haushaltswaren, Wert 200 €
- Paket 2, Gewicht 30 kg, Bücher, Wert 800 €
- Paket 3, Gewicht 25 kg, Pelze, Wert 7000 €
- Paket 4, Gewicht 12 kg, flüssiger Farbstoff, Wert 100 €

die Sendungen werden durch ein Unfall unseres Fahrers verursacht weil er zu schnell gefahren ist.

Wie hafte ich als Spedition dann?
Soweit ich, dass sehe fallen die Pelze doch komplett raus oder? "Beförderungsausschluss" bei vielen Speditionen ( angenommen normaler Versand)

Situation a) Nehmen wir an, dass von Paket 1 bis 4 von EINEM Versender kommen.
Kommt hier dann die 2 SZR Haftung zum Zuge da ja Schadenereignis?

Situation b) Alles verschiedene Versender.
Hier kommt dann doch die 8,33 SZR Haftung zum Zuge?

Welche Schritte muss ich hier als Spedition einleiten?
Ich denke neben der polizeilichen Feststellung muss ich die Ansprüche des Versenders/Eigentümers/Anspruchsstellers sichern indem ich alles akribisch festhalte und eine Mitteilung an ihn weitergebe und um Schadenmeldung bitte.

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konstadinos Geschrieben am 20 Juni 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Hallo

Ich kann nicht erkennen ob du KEP dienstleister bist oder Spediteuer.

Wenn du KEP Betreibst wird dir bestimmt ein Forumsgenosse weiter helfen.

Wenn du als Spediteuer sammelgut betrieben hast dann gelten die 8,33 szr /kg vorrausgesezt es war ein Frachtfuehrer mit ein Fahrzeug von ueber 3,5 Zgg.

Aus folgenden Grund.
Dann wird er oder du als Frachtfuehrer gemaess HGB bezeichnet.

Der Schaden ist ja waehrend der Fahrt passiert.

Ob HGB oder ADSp oder AGB. Es gelten die 8,33.

Auch fuer die Pelze.

Wenn du ADSP genommen hast dann koente es etwas Brisant werden.

Soll mich einer Korrigieren.
Ich glaube Naehmlich alles mit ein Wahrenwert von ueber 50 Euro / Kg gehoert einer Besonderen behandlung.

Hast du deinen Kunde Erklaert das deine oder deines FF Gueterschadensversicherung nur die 8,33 Zahlt und fuer die Differenz eine Seperatte versicherung Abgeschlossen werden muss?
Also Generaell fuer alle Gueter mit einen Warenwert von mehr als 9,xx Euro( 8,33 szr) / kilo.

Das heisst das wenn du Pech hast du sie Selber aus der Tasche zahlen musst weil deine Versicherung nur bis 8, szr / kg Zahlt.

Kommt es vor das du es einem Richter Erklaeren musst, wird er dich erstmal Fragen ob du dieses deinem Kunden Erklaert hast und ob du es Schriftlich mit einer Verzichtserklaerung Belegen kanst.

Dann wird er dich Fragen warum du trotz Fehlender Verzichtserklaerung nicht extra versichert hast.
Der FF ist fein Raus den der Richter geht davon aus das du dein Job kenst und wie ein Ordentlicher Spediteuer im Intresse deines Kunden Handelst und mustest etweder seperat versichern oder Ablehnen.


Aber all das wenn du als Spediteuer gehalndelt hast und nicht als KEP dienstleister

Gruss

Kosta

xtriv0r Geschrieben am 20 Juni 2010



Dabei seit
04 Februar 2010
50 Beiträge
Hallo Kosta,

ich bin keines von beiden sondern es ist nur eine rein theoretische Fragestellung wenn ich sowas vorliegen haben wie zu handeln ist da ich bei so vielen Details doch schon ins Straucheln komme.

Nehmen wir an, es gillt hier die AGB von einem KEP Dienstleister, als Beispiel die von DPD
www.dpd.com/de/Home/Si...PD-CLASSIC

Würdest du tatsächlich die Pelze dazu zählen auch wenn beispielsweise in der AGB klar und deutlich gesagt worden ist, wir transportieren keine Pelze usw.?

Normalerweise war ich mir in Sachen Haftung sehr sicher aber hier komm ich ganz durcheinander !

konstadinos Geschrieben am 20 Juni 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
sorry xtriv0r

Ich kenne mich mit KEP gar nicht aus.

Aber rein Theoretisch.

Wenn die Schreiben das die keine Pelze annehmen was auch sehr Verstaendlich ist, wieso werden trotzdem solche versendet?

Und ueberhaupt, wird nach dem Inhalt des Paketes gefragt?

Ich glaube das sogar der inhalt mit Hoechstens 100 euro Entschaedigt wird.
Kenne ich so von der Post was auch das gleiche mit DPD& Co ist.

Gruss

Kosta

xtriv0r Geschrieben am 21 Juni 2010



Dabei seit
04 Februar 2010
50 Beiträge
Hallo, hab lange gesucht und bin fündig geworden ( bis gerade eben ) wär toll wenn mir jemand das bestätigen könnte.

1. Haftungsbegränungen entfallen da hier ein ein qualifiziertes verschulden des Frachtführers vorliegt ( hab 100 von Fällen nachgeschlagen) da er eine überhöhte Geschwindigkeit in der Kurve "hatte".( sorry für meine wortwahl aber wir haben 2 Uhr ;) )
Somit haftet er doch für Sendung 1+2+4 unbegrenzt oder ?

2. für die Pelze wird nicht gehaftet da in der AGB steht :

Zitieren::

"3.3 Die Übernahme von gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossenen Gütern stellt keinen Verzicht auf den Beförderungsausschluss dar.

3.4 Der Auftraggeber haftet neben den gesetzlich geregelten Fällen für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von gemäß Ziffer 3.1 ausgeschlossenen Gütern oder in Fällen unterlassener Anzeige gemäß Ziffer 7.3 entstehen.

11.2.1 deren Beförderung nach Ziffer 3.1 ausgeschlossen ist, der Auftraggeber dies nicht gemäß Ziffer 7.3 angezeigt hat und dies für DPD auch nicht offensichtlich erkennbar war. Eine Untersuchungspflicht des DPD besteht nicht;

Bei TNT steht es sogar noch genauer:
Zitieren::

TNT haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurden. TNT obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen.


Ist das korrekt so???

konstadinos Geschrieben am 21 Juni 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Wenn du beweisen kanst das der Frachtfuehrer mit vorsatz gehandelt hat.

Also quasi auf selbstmord aus war, denn ich kenne keine Vernuenftigen Menschen der sich aus irgendeinem Grund plattfahren will.

Nicht zu verwechseln mit Fahrlaessigkeit.
Grob Fahrlaessig kann mann noch Anfaechten.

Erlaub mir den kleinen Scherz

Was die Pelze betrift.

Must du noch Klaeren ob ausser dem Versender noch Jemand wuste ob Pelze im Paket waren.

Wuste man das Nicht, dann gelten die Ausagen der AGB's

Wuste man das, siehts auch wieder ganz anders aus.


Gruss

Kosta

Mockel Geschrieben am 21 Juni 2010



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
konstadinos wrote:


Soll mich einer Korrigieren.
Ich glaube Naehmlich alles mit ein Wahrenwert von ueber 50 Euro / Kg gehoert einer Besonderen behandlung.

Hast du deinen Kunde Erklaert das deine oder deines FF Gueterschadensversicherung nur die 8,33 Zahlt und fuer die Differenz eine Seperatte versicherung Abgeschlossen werden muss?
Also Generaell fuer alle Gueter mit einen Warenwert von mehr als 9,xx Euro( 8,33 szr) / kilo.

Das heisst das wenn du Pech hast du sie Selber aus der Tasche zahlen musst weil deine Versicherung nur bis 8, szr / kg Zahlt.

Kommt es vor das du es einem Richter Erklaeren musst, wird er dich erstmal Fragen ob du dieses deinem Kunden Erklaert hast und ob du es Schriftlich mit einer Verzichtserklaerung Belegen kanst.

Dann wird er dich Fragen warum du trotz Fehlender Verzichtserklaerung nicht extra versichert hast.
Der FF ist fein Raus den der Richter geht davon aus das du dein Job kenst und wie ein Ordentlicher Spediteuer im Intresse deines Kunden Handelst und mustest etweder seperat versichern oder Ablehnen.


Aber all das wenn du als Spediteuer gehalndelt hast und nicht als KEP dienstleister

Gruss

Kosta

Mh, da kann ich aber nicht zustimmen.

Vergleiche dazu Ziffer 21, ADSP.

Zitieren::

21.1 Der Spediteur besorgt die Versicherung des Gutes (z.B. Transport- oder Lagerversicherung)
bei einem Versicherer seiner Wahl, wenn der Auftraggeber ihn vor
Übergabe der Güter beauftragt.
.
.
.

Und es fängt ja schon an mit Ziffer 3.6

Dort steht, dass er Güter mit einem Wert >50EUR/kg rechtzeitig vor Übernahme zu avisieren hat.
Extra versichern muss der Spediteur nicht, der Kunde bleibt auf dem Großteil des Schadens sitzen und hat Pech gehabt.

Mittlerweile hat doch fast jeder Kunde mit regelmäßigen Exporten eine eigene Generalpolice und wenn dem nicht so ist, finde ich, kann man von einem selbstdenkenden Menschen erwarten, dass er danach fragt.

Was die Haftung von KEP-Dienstleistern angeht kann ich leider nicht weiterhelfen

Gruß Mockel

konstadinos Geschrieben am 21 Juni 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Hallo Mockel.


Danke fuer deine Korrektur.

Was ich aber wiedersprechen muss.

Mit der Seperatten versicherung ist so eine Sache.
Klar ist der Spedituer nicht Verpflichtet eine Versicherung abschliessen.

Klar gibt es Versender die die Ware selber versichern.

Nur du musst deine kunden darueber Informieren das eine Regulaeren Gueterschadensversicherung seine Ware nicht genuegend Abdeckt.

Glaub mir ich habe das selber auf meine haut erlebt als ein kunde Seinen kompletten Warenwert verlangte.

Er kann es nicht wissen da er kein fachmann ist und muss informiert werden. Lehnt er es ab dann geht s auch in ordnung.

Nur wenn es hart zu geht dann solte es mann Schriftlich haben.

Genau das habe ich Damals Verpasst.

Ich hate es nicht Schriftlich das er darauf verzichtet um gegen seine Behauptungen zu trotzen.

Deswegen ist das mit der Zusatzversicherung und warenwert so eine Sache.

Was im genauen Betrachten auch Verstaendlich ist.


Gruss

Kosta

Mockel Geschrieben am 22 Juni 2010



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Ja, da stimme ich Dir zu, dass man ihn entsprechend informieren sollte.

Gruß Mockel

Koerschi Geschrieben am 23 Juni 2010



Dabei seit
31 März 2010
37 Beiträge
Moin zusammen,

wenn ich richtig informiert bin, ist das "Verzichtskunden-Modell" veraltet.
Korrigiert mich, falls ich falsch liege ;-)

Der Kunde ist theoretisch verpflichtet, den Auftrag zum Eindecken einer Zusatzversicherung schriftlich an den Spediteur zu erteilen.
In der Praxis würde ich Kosta allerdings auch zustimmen, es ist besser, das schriftlich zu haben oder sich zumindest auf die ADSp zu beziehen, die der Kunde als Geschäftsmann nach geltendem Recht kennen muss.

Grüße, Körschi

Koerschi Geschrieben am 23 Juni 2010



Dabei seit
31 März 2010
37 Beiträge
Irgendwie ist der Beitrag auf den ich mich bezogen habe verschwunden....

konstadinos Geschrieben am 23 Juni 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Koerschi

Nun nenn mich doch nicht gleich Alt :-)

Nein hast recht. Ist etwas veraltet aber noch nuetzlich um zu erklaeren was gemeint wird.

Auch als Verzichtskunde muss er beim Ersten mal darueber Informiert Werden.

Danach kann mann ihm Als Verzichtskunde bezeichnen.


Aber bin auf dem weg meiner 40.

Sped. kfm abschluss '97 und VFW jahrgang '04

Koerschi Geschrieben am 23 Juni 2010



Dabei seit
31 März 2010
37 Beiträge
Hey Kosta,

ich hab mich auf einen Beitrag von itFisi in diesem Thread bezogen, der schrieb er hätte in der Berufsschule die Sache mit dem Verzichtskunden gelernt. Das schrieb er nach Mockels Zustimmung an dich. In einem seiner Beiträge in einem anderen Thread habe ich gelesen, dass er Abschluss 2010 gemacht hat und ich dachte, es macht Sinn, zu erwähnen, dass es den Verzichtskunden nicht mehr gibt.
Ich hab mich nicht auf dich bezogen, aber sein Beitrag war aber direkt nachdem ich meinen gepostet hab, verschwunden. Das ist mir unerklärlich (siehe meinen letzten Beitrag);-)

Viele Grüße, Körschi

Grüße, Körschi

konstadinos Geschrieben am 23 Juni 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Koerschi wrote:
Hey Kosta,

In einem seiner Beiträge in einem anderen Thread habe ich gelesen, dass er Abschluss 2010 gemacht hat und ich dachte, es macht Sinn, zu erwähnen, dass es den Verzichtskunden nicht mehr gibt.
Ich hab mich nicht auf dich bezogen.

Viele Grüße, Körschi

Grüße, Körschi

Ich habe es auch nicht Persoenlich genommen.
Mach dir keine Sorgen. Wolte ein bischen Humor einlegen da es der Begriff etwas Veraltet ist.

Gruss

Kosta

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