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Haftungsfrage Güterfolgeschaden durch Transportschaden


sery Geschrieben am 14 August 2010



Dabei seit
09 März 2010
6 Beiträge
Hallo,
ich mache grade eine Ausbildung als Speditionskauffrau und da ist uns eine Haftungsfrage in die Quere gekommen.

Wenn ein Transporter zu spät zum Kunde kommt auf Grund eines
Organisationsfehler, aber die Ware verdorben ist durch einen Transportfehler und der Kundes deswegen einen Güterfolgeschaden anführt, wie wird die Haftung aussehen?

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mrpink Geschrieben am 15 August 2010



Dabei seit
14 Oktober 2009
38 Beiträge
Hi:-)

Ich frage mich gerade warum es ein Güterfolgeschaden ist?
In meinen Augen ist das ein einfacher Güterschaden.

Zum Einen ist da ein Verspätungsschaden, wegen dem Organisationsfehler, zum Anderen der eigentliche Güterschaden.

Interessant zu wissen, wäre noch ob es ein nationaler oder internationaler Transport war.


(alle Angaben ohne Gewähr ;-)

Mockel Geschrieben am 15 August 2010



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Wenn die Ware verdorben ist, dann ist es ein Güterschaden.

Die Haftung beträgt dann max. 8,33 SZR / kg

Für Güterfolgeschäden wird ja generell nicht gehaftet.

sery Geschrieben am 15 August 2010



Dabei seit
09 März 2010
6 Beiträge
Mockel wrote:
Wenn die Ware verdorben ist, dann ist es ein Güterschaden.

Die Haftung beträgt dann max. 8,33 SZR / kg

Für Güterfolgeschäden wird ja generell nicht gehaftet.


Wird nicht auch wegen dem Organisationsfehler gehaftet?
Also dreimal die Fracht und einmal die Ware?

Backstein123 Geschrieben am 20 August 2010



Dabei seit
08 November 2009
15 Beiträge
Eigentlich ganz einfach.
Es liegen zwei schäden vor. Der erste :

Verspätungsschäden = 3-Fache Fracht.

Der zweite ist ein Ware schaden, haftung nach dem Wertersatzprinzip.
Maximal 8,33/SZR.

Wobei wir durch den Gamelfleischskandal doch gelernthaben, verdorbene Ware ist noch lang kein schaden :-)

konstadinos Geschrieben am 20 August 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Mockel sagte schon bereits das die Gueterfolgeschaeden nicht Erstatten werden.

Jedoch muss mann hier Unterscheiden.

Es liegt ein Gueterschaden vor. Es werden die 8,33 SZR Genommen.
Lieferfrist ueberschreitung wird dannn Berechnet wenn kein Gueterschaden vorliegt.

Kann mann aber Belegen das:
die ware in ordnung waere wenn er nicht zu Spaet kamm und weiter belegen kann das die ware verkauft worden ist und dadurch ein gewinn entgangen ist, dann kann man auf die Sonstigen vermoegenschaeden zugreifen und den wert der Ware* + entgangenen gewinn erstattet kriegen.

*= Es liegt kein Normaler gueterschaden vor. Das Heisst das es bei einer Puenktlichen lieferung kein Verderb bestehen koente.

Waere der FF lieber mit den Stapler dagegen gefahren wuerde dann ein Gueterschaden entstehen und die 8,33 zur berechnung kommen und die Sonstige vermoegenschaeden wuerden Wegfallen.

Mockel Geschrieben am 25 August 2010



Dabei seit
13 Mai 2008
671 Beiträge
Nur weil Ware zu spät ankommt ist es ja noch lange kein Schaden.
Ich glaub es passiert tausendfach am Tag, dass Sendungen mit Verspätung angeliefert werden...

Abgesehen davon sind sonstige/reine Vermögensschäden doch relativ selten. Wenn man da 5 Beispiele spontan aufsagen muss kommt man doch schon stark ins Grübeln.

Wenn die Ware verdirbt, dann ist die Ware ganz oder teilweise unbrauchbar und damit ein Güterschaden. Dieser wird bis zum max. Betrag reguliert und den Rest deckt die Versicherung oder man hat Pech gehabt.

konstadinos Geschrieben am 27 August 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
Gruess dich Mockel

Es ist Schon richtig was du Sagst.

Auch der Sonstige Vermoegenschaden Tritt nicht ein wenn ein Gueterschaden Vorliegt.

Aber ich Srieb ja

*= Es liegt kein Normaler gueterschaden vor. Das Heisst das es bei einer Puenktlichen lieferung kein Verderb bestehen koente.

Wenn man das Belegen Kann. Genantes Lieferdatum und Verfalsdatum z.b.

Damit meinte ich Folgendes.
Nehmen wir mal Frischmilch.

Ich sage Lieferdatum 25 August da die am 30 Schon verdorben wird und du Lieferst am 1 Sept.

Ich glaube das es Von grosser rolle ist.

Waeren die schon am 25 verdorben angeliefert dann ist zu 100% der fall den du Geschieldert hast. Sogar auch wenn du am 29en Lieferst die Verdorbene Milch, dann ist es ein Gueterschaden, keine Frage.

Somit meine ich das es ein Sonstiger vermoegenschaden.


Zuletzt bearbeitet von konstadinos am 27 Aug 2010 - 11:12, insgesamt einmal bearbeitet

konstadinos Geschrieben am 27 August 2010



Dabei seit
16 Januar 2009
134 Beiträge
sery wrote:
Mockel wrote:
Wenn die Ware verdorben ist, dann ist es ein Güterschaden.

Die Haftung beträgt dann max. 8,33 SZR / kg

Für Güterfolgeschäden wird ja generell nicht gehaftet.


Wird nicht auch wegen dem Organisationsfehler gehaftet?
Also dreimal die Fracht und einmal die Ware?

Nein.
Entweder 3x Fracht wenn kein Gueterschaden vorliegt
oder bei einen Gueterschaden nur die Ware und die 3x Fracht wird ausgeschlossen, obwohl zu Spaet angekommen.

kkts61 Geschrieben am 06 September 2011



Dabei seit
06 Februar 2011
8 Beiträge
Guten Tag,

ich habe einige Fragen zur ADSp- Haftung. Ich bin mir nicht sicher, ob mein Kenntnisstand richtig ist.

1. Der Spediteur haftet bei einem Güterschaden mit 8,33 SZR/kg.

Wenn der Haftungsbetrag höher als der Warenwert ist, haftet der Spediteur für den Warenwert, also immer für den geringeren Geldbetrag.

2. Bei einem Umschlagsschaden haftet der Spediteur mit 5€/kg.
(Auch bei Verlust der Ware beim Umschlagen)

Wenn der Haftungsbetrag höher als der Warenwert ist, haftet der Spediteur für den Warenwert, also immer für den geringeren Geldbetrag.

3. Für andere als Güterschaden haftet der Spediteur für die 3-fache Fracht.

Mit anderen Güterschäden sind reine Vermögensschäden (Verspätungsschaden) gemeint.
Für Güterfolgeschäden haftet der Spediteur nach der ADSp nicht.

Wenn die 3-fache Fracht höher als die angeforderte Ersatzleistung ist, haftet der Spediteur für die Ersatzleistung, also für den niedrigeren Betrag.

Wenn aufgrund des Verlustes der Ware ein Schaden entsteht, haftet der Spediteur für den Verlust, aber nicht nicht für den Schaden.


Sind diese Aussage zutreffend?

mfg
kk

kkts61 Geschrieben am 08 September 2011



Dabei seit
06 Februar 2011
8 Beiträge
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