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Transportrecht Haftbarhaltung bei Falschlieferung


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gigi Geschrieben am 20 August 2010



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20 August 2010
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Folgender Fall: Vergebe Transportauftrag an Subunternehmer der den weitervergibt. Auftrag beinhaltet zwei Anlieferadressen. Fahrer liefert beide Sendungen bei einem Kunden an. Von dort holt sich der andere Kunde seine Sendung am Folgetag ab. Mein Auftraggeber will jetzt natürlich nicht bezahlen. Inwieweit kann ich meinen Unternehmer haftbar halten?

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Mockel Geschrieben am 25 August 2010



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Ich würde das auf dem kurzen Dienstweg regeln und einfach einen Teil der Fracht abziehen.

gigi Geschrieben am 26 August 2010



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20 August 2010
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Würde ich ja gerne machen, aber der Sub möchte kompletten Frachtpreis. Und mein Auftraggeber möchte mir nichts bezahlen. Könnte ich mit leben, ist ein guter Kunde. Finde aber nichts für eine rechtliche Regelung mit meinem Sub.

konstadinos Geschrieben am 27 August 2010



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Dann Verlang vom Ihm den Liefernachweiss :-)

"Ironie, anfang"Fuer was verlangt er den Fracht. Und woher wilst du wissen das er Geliefert hat? "Ironie ende"

gigi Geschrieben am 27 August 2010



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20 August 2010
8 Beiträge
Tja, der erste Kunde hat auf beiden cmr unterschrieben. Einmal für seine Fracht und dann auf dem zweiten cmr für den anderen Kunden.Anlieferadressen waren korrekt aufgeführt.Einaml auf den cmr's und auf den Original-Lieferscheinen, die er aber nicht mehr hat.

konstadinos Geschrieben am 27 August 2010



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Hallo Gigi

Wenn es doch die Gleiche Unterschrifft ist dann hast du doch den Beleg das er beim Eigentlichen Richtigen Empfaenger nicht Geliefert hat?

Und sag doch das diese Unterschrift den Empfaenger nicht bekant ist.
Natuerlich waere es Besser ein Stempel des Unternehmens zu Haben. Oder die Adresse und Tel. mit der Unterschrift zusammen.

Er muss beweisen das er geliefert hat was fuer Ihm Schwer sein Duerfe und du must beweisen das er nicht Geliefert Hat was Einfach sein Duerfte.

Lass ihm Toben. Der hat seinen teil des Vertrages nicht Erfuelt. Wieso solst du deinen Teil Erfuellen?

gigi Geschrieben am 07 September 2010



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20 August 2010
8 Beiträge
Hi, Kunde hat mir Zusammenarbeit gekündigt. Großer Umsatzverlust für mich. Habe ich jetzt irgendwelche Chancen auf Schadensersatz? Finde irgendwie nichts im ADsp noch sonstwo. Ist doch traurig, kannst also Mist bauen wie du willst und kannst nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Mockel Geschrieben am 07 September 2010



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13 Mai 2008
671 Beiträge
Da würde ich aber nochmal ein klärendes Gespräch suchen
und dem Unternehmer einen Einlauf verpassen.

Das mit dem Schadenersatz stelle ich mir schwierig vor.
Prinzipiell gibt es da bestimmt Möglichkeiten, allerdings musst Du den Verlust auch nachweisen....

Aber da habe ich zum 'Glück' keine Erfahrungen mit...

gigi Geschrieben am 08 September 2010



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20 August 2010
8 Beiträge
Gespräch gesucht und auch gefunden: Ohne Ergebnis. Mein Schaden ist ja nachweisbar, mein Kunde hat mir die Zusammenarbeit gekündigt. Umsatz aus den letzten 3 Jahren kann ich ich vorweisen. Jährlich fast immer gleich.
Eigentlich interessiert mich am meisten, ob ich denn verpflichtet bin, meinem Sub die Tour zu bezahlen, obwohl der Auftrag nicht gänzlich erfüllt wurde.

Tim_S. Geschrieben am 08 September 2010



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157 Beiträge
Moin,
mit Verlaub, wenn ein Versender nach 3 Jahren Zusammenarbeit wegen einer einzigen - aufgeklärten und behobenen - Falschablieferung die Geschäftsbeziehung beendet, dann kommt nicht nur diese eine Falschlieferung als Ursache in Betracht. Bei einer Klage auf Schadensersatz müsste vom Anspruchsteller voll bewiesen werden, dass der Verlust des Kunden allein auf dieser einen Fehlleistung des Frachtführers beruht. Das dürfte schwierig werden.

gigi Geschrieben am 08 September 2010



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20 August 2010
8 Beiträge
Tja, leider war es diesem Fall so, daß der erste Kunde bei der Falschlieferung die Warenrechnung des zweiten Kunden in die Hände bekommen hat und somit die EK-Preise seiner Konkurrenz erfahren hat. Und auch bei dir mit Verlaub Tim_S: Auch ich würde die Zusammenarbeit kündigen, wenn ich durch einen Sub meinen besten oder größten Kunden verlieren könnte. Zudem ist die Falschlieferung nicht durch mich oder meinem Sub behoben worden. Zudem bitte ich doch, hier nicht neunmalklug und allwissend zu tun. Dachte dies ist ein Forum, wo man vielleicht Anstöße bei Problembehandlungen finden könnte. Nicht um von jemanden dessen Suggestionen mitgeteilt zu bekommen.

Carsten Geschrieben am 08 September 2010



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18 Januar 2005
801 Beiträge
gigi wrote:
Tim_S: Auch ich würde die Zusammenarbeit kündigen, wenn ich durch einen Sub meinen besten oder größten Kunden verlieren könnte. Zudem ist die Falschlieferung nicht durch mich oder meinem Sub behoben worden. Zudem bitte ich doch, hier nicht neunmalklug und allwissend zu tun. Dachte dies ist ein Forum, wo man vielleicht Anstöße bei Problembehandlungen finden könnte. Nicht um von jemanden dessen Suggestionen mitgeteilt zu bekommen.

Hallo gigi, bitte nicht so dünnhäutig. Mit Suggestion hat der Beitrag wohl nicht sehr viel zu tun, da Tim seine rechtliche Einschätzung gibt. "Bei einer Klage auf Schadensersatz müsste vom Anspruchsteller voll bewiesen werden, dass der Verlust des Kunden allein auf dieser einen Fehlleistung des Frachtführers beruht. Das dürfte schwierig werden." Darüber hinaus teile nicht nur ich seine Einschätzung.

konstadinos Geschrieben am 08 September 2010



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16 Januar 2009
134 Beiträge
Hallo Gigi.

Ich teile Carstens und Tims meinung.

Und dazu kommt noch das du nichts Machen kanst, da du fuer die Auswahl deiner Frachfuehrer selber verantwortlich bist.

Ich Personlich wuerde den FF keine Fracht zahlen und von meine kontakte Loeschen.
Danach wuerde ich 40-50 euro oder die Advocard investieren und bei einen Anwalt Kaffee trinken Gehen.

Entweder koente er was Machen oder ich habe den Teuersten Kaffee der Welt getrunken.


Gruss

Kosta

gigi Geschrieben am 09 September 2010



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20 August 2010
8 Beiträge
Jau-, mit Suggestion war die Meinung von Tim gemeint, daß es nicht nur an der Falschliefeurng liegen kann. Ist aber so. Habe schön schriftlich bekommen, daß die Zusammenarbeit aufgrund der Falschlieferung beendet wird. Was konstadinos mit damit meint, daß ich selbst für die Auswahl des Frachtführers verantwortlich bin, verstehe ich nicht. Ich wollte nur wissen, ob es irgendetwas rechtliches gibt, an das ich mich halten könnte. Verstehe nicht ganz, warum hier im Forum geantwortet wird, ohne auf diese Frage inhaltlich einzugehen. Z. B. § soundso Adsp oder HGB usw. Hafbarhaltung bei soundso einem Fall. Denke, daß ich diese Frage gestellt habe. Nicht mehr .

konstadinos Geschrieben am 09 September 2010



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16 Januar 2009
134 Beiträge
Gruess dich Gigi.

Sei nicht Frustiert.

Als erstes kommt die ADSp nur zwischen dir und deinen Auftraggeber zur Anwendung.

Zwischen dir und deinem FF gilt das 4 Buch HGB.

Das wiederum Regelt die Rechten und Pflichten der beiden Parteien die aus EINEM Befoerderungvertrag hervorgehen.
Nicht deine Beziehung zu deinem FF.

Wenn ein Vertrag ueber die Geschaeftsbeziehung zwischen dir und den FF aufgesezt worden ist, ( was ich vermute das bei dir nicht der Fall ist) dann duerfte dieser Punkt geregelt sein, in wie Fern die Parteien Haftbar gemacht werden koennen wenn ein Finanzieller Schaden entsteht ausserhalb eines Befoerderungsvertrages.

Deswegen meinte ich das es Besser ist zu einem Anwalt zu Gehen um zu Pruefen ob man im BGB oder auf ein anderes HGB Buch zugreifen kann.

Denn das ein Konkurent deines Auftregebers, die Lieferscheine und Preise aufgrund das verhalten des FF, zu sehen bekommt und in wie fern dir dadurch ein Schaden entstanden ist muss ein Fachmann prueffen der auch weiter als das 4 HGB Buch bescheid weiss.


Gruss

Kosta

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