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Strafen für Mitarbeiter einer Brückenwaage
Anja40 |
Geschrieben am 25 August 2010
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Dabei seit 25 August 2010 2 Beiträge
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Hallo zusammen
Vielleicht kann mir ja jemand helfen,
ich arbeite im Wachschutz und werde seit kurzer Zeit bei mehreren Firmen an den Brückenwaagen eingesetzt. Stückgut und Schüttgut. Die Waagen haben einen Eichaufkleber und werden regelmäßig gewartet.
Jetzt habe ich mal ne Frage.... Was KÖNNTE mit passieren, wenn ein LKW (alles 40t) mit na ja sagen wir mal mehr als 10% bei mir auf die Waage kommt, ich dem Fahrer eine Wiegekarte mitgebe und ihm sage, dass er überladen hat. Der Fahrer zuckt nur mit den Schultern und verschwindet. Also wech isser....Ok solange er nicht erwischt wird ist es mir schon klar, aber was wenn doch? Auf der Wiegekarte steht schließlich mein Name????
Vielen Dank
Gruß Anja
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Siegert |
Geschrieben am 26 August 2010
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Dabei seit 15 Oktober 2008 9 Beiträge
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Also mit dem Hinweis, dass der Fahrer mit einem Überladenen Fahrzeug unterwegs ist, ist schon ein richtiger Schritt getan. Als Wachschutz kann man aber nicht verhindern, dass der Fahrer die Fahrt trotzdem beginnt. Vor den LKW stellen und ihn aufhalten wäre nicht notwendig. Drei Möglichkeiten bestehen:
1. Polizei rufen und das Problem abgeben.
2. Chef informieren und Probelm abgeben
3 Spediteur informieren und den Fahrer nächstes Mal nicht mehr auf den Hof lassen.
Nur verantwortlich kann ich nicht gemacht werden, wenn ich ihm den Hinweis gebe, das er überladen ist und so nicht losfahren darf. Wenn er es trotzdem tut ist er selbst schuld.
Gruß Günter Siegert
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Anja40 |
Geschrieben am 28 August 2010
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Dabei seit 25 August 2010 2 Beiträge
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Hallo Günter,
Danke erstmal für deine Antwort. Heute hatte ich wieder einen Fall, (46.8 to) Bei mir an der Waage. Ich aber schlaues Mädchen und Cheffe angerufen... sagt der zu mir ich soll den fahren lassen, ich zu Cheffe gesagt , dass will ich schriftlich, sonst bleibt die Schranke unten. Und siehe da, 5 min. später habe ich ein Schreiben in der Hand, dass ich alle LKW´s unabhängig von Ihrem Gew. verwiegen soll. Das nenn ich promte bearbeitung.
Allzeit gute Fahrt......
Gruß Anja
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trailerman |
Geschrieben am 29 August 2010
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Dabei seit 15 Februar 2006 387 Beiträge
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Moin.
Ist doch in Ordnung. Ich lese häufiger Anhängerbremsanlagen aus - den Betriebsdatenspeicher - und hatte bei einem Anhänger immer 26 - 27 t Gesamtgewicht. War in Ordnung, den es war ein Dreiachser ... na ja, dürfte nur 24 sein. Seine Zugmaschine war aber auch ein Dreiachser mit Ladekran am Heck. Da kann man sich vorstellen, mit welchen Tonnagen hierzulande Kurzholz gefahren wird. Nach meiner Meinung fehlt bei uns die Regel wie die in Frankreich, dass der Verlader für die Überladung bestraft wird. Dann wäre hier einiges anders.
gruß f
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seraphim |
Geschrieben am 25 Oktober 2010
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Dabei seit 25 Oktober 2010 26 Beiträge
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Eigentlich darf man den LKW nicht vom Hof lassen, als Verlader ist man mit verantwortlich und kann bei Unfällen genau die gleiche Strafe kassieren wie der Fahrer und der Halter.
Chef und Polizei informieren dass er so abgefahren ist und beten dass nichts nach kommt ist der eher ausführbare Weg bei so etwas.
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