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Haftung bei nicht Vorlage von Zolldokumenten


Murdock1982 Geschrieben am 30 September 2010



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Hallo,
ich habe ein Problem.
Wir hatten einen Container der mit Antrag auf Erstattung und Erlass retour nach China geht. Nun haben wir alle Anträge geschrieben und beim Zollamt eingereicht. Alles war ok. Unser Container-Trucker hatte allerdings von uns die schriftliche Weisung gemäß unseren Auftrages erhalten den vom Zoll verplombten Container nochmals am Terminal CTA am dortigen Zollamt vorzuführen mit den gesamten Zolldokumenten die er von uns erhalten hat. Das hat er nicht getan und der Container schwimmt. Somit konnte beim Zoll keine lupenreine Nämlichkeitssicherung vorgenommen werden. Was nun? Wie haftet unser Container Trucker nun dafür? Es dreht sich um einen Erstattungsertrag von einigen Tausend Euro.

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Trollinger Geschrieben am 01 Oktober 2010



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Hallo Murdock1982,

ob man den Spediteur hier haftbar machen kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Hat der Zoll die Erstattung nun abgelehnt?
Ein möglicher Lösungsweg wäre dann sich vom Lieferanten eine Gutschrift für die retournierten Waren (ich nehme an, die Waren sind defekt!) geben zu lassen, nach buchhalterischen Grundsätzen wäre diese natürlich auch in die Fibu einzubuchen! Dann könnte ein Antrag auf Erstattung nach Art. 236 ZK Erfolg haben, weil hier nicht an die Wiederausfuhr angeknüpft wird sondern an den Zollwert, der sich damit natürlich entsprechend reduziert.
Wichtig ist noch, dass die Ware nicht zurückgewiesen wurde, sondern die Rücksendung auf Wunsch des Verkäufers in China erfolgte.
Entsprechend glaubhafte Unterlagen sind dem Zollamt selbstverständlich vorzulegen.

Murdock1982 Geschrieben am 01 Oktober 2010



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Hallo Trollinger,
ja der Zoll wird die Erstattung des bereits gezahlten Zolls verweigern, da die lückenlose Nämlichkeitssicherung unterbrochen wurde. Der Antrag ist ansonsten komplett genehmigt vom Zoll, wir haben uns an den sogenannten "Laufzettel" gehalten. Es war nur zwingend notwendig, dass der Trucker bevor er den Container abgibt beim Zollamt vorbeifährt, damit die nochmal einen Blick auf die Zollplombe werfen können und somit die Sicherheit haben, dass der Container von dem beladenen Lager mit Zollaufsicht bis zum Terminal nicht nochmal geöffnet wurde. Nun schwimmt ja der Container.
Und natürlich gibt es den Schriftwechsel zwischen Lieferant aus China und unserem Kunden, dass die Ware nicht für die EU zugelassen ist aufgrund falsch verwendeter Materialien.
Deine Erklärung mit der Gutschrift verstehe ich nicht ganz. Der Lieferant aus China soll unserem Kunden eine Gutschtschrift schicken? Der kann ja nichts dafür, dass unser Trucker es verpennt hat.
Vielleicht erkläre ich es auch ein wenig verwirrend.
Ich denke schon, dass unser Trucker dafür haften müsste. Da es bei den anderen beiden Containern geklappt hat und er die Weisung dementsprechend bei den Containern weitergegeben hat kann man doch eigentlich von einem qualifizierten Verschulden bzw. groben Organisationsverschulden sprechen indem er dann voll einzutreten hat oder nicht?

Trollinger Geschrieben am 03 Oktober 2010



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Hallo Murdock1982,
vielleicht habe ich mich etwas verwirrend ausgedrückt...
Ich meine, wenn das beantragte und vom Spediteur versiebte Verfahren nun ins Leere läuft, also quasi tot ist, dann wäre die von mir aufgezeigte Möglichkeit ggf. eine Lösung. Damit meine ich einen völlig neuen Lösungsweg zu beschreiten der nur auf den Zollwert der Ware abzielt. Dazu wäre wie gesagt eine Gutschrift vom chinesischen Lieferanten nötig um die Ware zollwertmäßig zu reduzieren. Das hätte mit einer Wiederausfuhr erstmal rein gar nichts zu tun! Liefert dann irgendwann in der Zukunft euer chinesischer Lieferant neue Ware, so ist diese dann natürlich voll zu berechnen. Ob der Spediteur haftbar gemacht werden kann, kann ich nicht beurteilen, das sollte aber eine Rechtanwalt mit Spezialgebiet Transportrecht wissen müssen.

Murdock1982 Geschrieben am 05 Oktober 2010



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25 Beiträge
Hallo Trollinger,
ich danke Dir vielmals für Deine genaue Darstellung.
Aber die Ware ist ja bereits verzollt worden. Lag dann ca. 1 Monat bei uns auf Lager, da die Prüfung im Labor zeigte, dass die Ware nicht verkauft werden kann aufgrund irgendwelchen EU-Bestimmungen. Hierzu gibt es auch genug Schriftverkehr zwischen unserem Kunden und dem chinesischen Lieferanten.
Tut mir leid, wenn ich aufm Schlauch stehe, aber wenn die Ware verzollt ist, dann nützt doch auch keine Gutschrift mehr was oder? Der Zollbetrag wurde ja bereits beglichen. Nun möchte unser Kunde diesen halt zurück haben und daher die Anträge auf Erstattung und Erlass.
Vielleicht ist ja auch ein Anwalt mit Fachgebiet Transportrecht hier, der mir bei der Haftungsfrage helfen kann, weil unser Trucker die Zolldokumente nicht vorgelegt hat und die lückenlose Nämlichkeitssicherung so nicht gegeben ist/war.

Trollinger Geschrieben am 05 Oktober 2010



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63 Beiträge
Hallo Murdock1982,
doch, die Gutschrift sollte schon nützen, in dem dass diese dann dem Zoll vorgelegt wird, dadurch der Zollwert reduziert wird und eine entsprechende Erstattung erfolgt.
Geb Dir aber recht, erst sollte die laufende Sache zuende gebracht werden, d.h. hier ist sicherlich rechtsanwaltlicher Rat sinnvoll.
Melde Dich einfach irgendwann nochmal wenn Du noch was brauchst.

betterorange Geschrieben am 05 Oktober 2010



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Sicher hat der, der den Auftrag von Euch so ausdrücklich angenommen hat für ordentliche Ausführung zu sorgen und fahrlässig (?) das falsche getan. Gab es keine Nachkontrolle vor der Ausfuhr, ob der Schein wirklich erledigt wurde?
Der Trucker wird sich darauf berufem er wäre beim Zoll gewesen und der rest ist nicht sein Ding. Somit ist der Auftraggebers des Truckers zum Nachweis gehalten.

Murdock1982 Geschrieben am 05 Oktober 2010



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25 Beiträge
Naja, es waren insgesamt 3 Container. Bei 2en hat es geklappt. Bei dem 3ten haben wir defintiv auch die Antwort von unserem trucker erhalten, dass der fahrer nicht am Zollamt war, sondern lediglich am Terminal den Container abgegeben hat ohne vorher zum Zoll zu fahren. Nachweis haben wir, da wir sämtliche Zolldokumente samt der Rechnung zurückbekommen haben, die ansonsten der Zoll einbehalten hätte. Haftet er dann nicht in voller Höhe? Also bis zu dem Betrag, der hätte erstattet werden sollen?

betterorange Geschrieben am 07 Oktober 2010



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1271 Beiträge
Hallo Murdock, das sehe ich nicht, das der Trucker da in voller Höhe haftet.

Er wird sich entlasten durch irgendeinen Zollstempel an der falschen Stelle und das der fahrer das nicht kontrollieren kann. Ihr werdet Euch fragen müssen, warum keine Zwischeninstanz eingeschaltet wurde, die das vor der Verschiffung kontrolliert.

Ich habe in dem Bereich auch schon mächtig draufgezahlt und obendrein haue vom Zoll bekommen.

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