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Importverzollung ohne Auftrag
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Sleeper84 |
Geschrieben am 05 Oktober 2010
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Dabei seit 26 September 2010 13 Beiträge
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Hallo liebe Zollexperten,
in unseren Büro ist eine hitzige Diskussion ausgebrochen, es gab mal den Fall das eine Spedition bei uns (auf uns) verzollt Ware angeliefert hat, wir sind aber nur Dienstleister und die Ware war eigentlich für unseren Kunde. Ich hab im Zollkodex ein passenden Artikel rausgesucht, der besagt das wir die Zollschuld nicht zahlen müssen, da die Sped. nicht auf Grund unseren Auftrag gehandelt hat.
Leider finde ich diesen Art. nicht mehr, geschweigeden eine pdf-Variante des Zollkodex?
Kann mir einer aushelfen?
danke
mfg
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CARGOFORUM PARTNER
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waldorf |
Geschrieben am 05 Oktober 2010
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Hallo Sleeper84,
es geht um Art. 5 Abs. 4 2. UA des Zollkodex :
"Stellvertretung - Artikel 5
(4) Der Vertreter muß erklären, für die vertretene Person zu handeln; er muß ferner angeben, ob es sich um eine direkte oder indirekte Vertretung handelt, und Vertretungsmacht besitzen.
Personen, die nicht erklären, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln, oder die erklären, im Namen oder für Rechnung eines anderen zu handeln, aber keine Vertretungsmacht besitzen, gelten als in eigenem Namen und für eigene Rechnung handelnd. "
Den ZK findest Du z.B. unter :
eur-lex.europa.eu/LexU...13:DE:HTML
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Sleeper84 |
Geschrieben am 06 Oktober 2010
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Dabei seit 26 September 2010 13 Beiträge
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Danke für die schnelle Antwort, meine Kollegen sind der Meinung du musst die Zollschuld bezahlen, wenn die (durch die Sped) gemachten Angaben in der Verzollung richtig sind. Die hatten damals sogar noch eine falsche Zollnummer verwendet, deswegen musst wir gar nix zahlen. Jetzt, druch die Umstellung ab 01.10.2010 haben "DIE" unsere richtige Zollnummer. Nun steigt die Angst, eines neuen Falls der auftragslosen Verzollung.
Trotzdem bin ich der Meinung das wir selbst bei allen richtigen Eingaben, keine Zollschuld begleichen müssen, da keine Importvollmacht vorliegt.
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Esmit |
Geschrieben am 06 Oktober 2010
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Dabei seit 20 August 2009 159 Beiträge
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Wenn die Waren nicht für Euch sind und ihr keinen Auftrag vergeben habt könnt ihr natürlich Einspruch einlegen. Das andere Thema ist, das der Einführer die Waren versteuern muss, der braucht so oder so den Steuerbescheid. Also würde ich den Ersteller bitten einen Korrekturantrag zu stellen, tut er das nicht würde ich selbst ans HZA herantreten. Die Verzollung als solche würde ich, ohne Auftrag auch nicht bezahlen.
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waldorf |
Geschrieben am 06 Oktober 2010
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Dabei seit 23 Juli 2007 1705 Beiträge
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Art. 5 Abs. 4 ZK ist eindeutig: Wenn ein Vertreter, zB ein Spediteur, einen Zollantrag als direkter Vertreter stellt, ohne vom Vertretenen dazu bevollmächtigt zu sein, handelt der Vertreter in eigenem Namen und wird somit auch Zollschuldner. Der Vertretenen wird entlastet, muss aber die fehlende Vollmacht beim Zoll rechtzeitig geltend machen, z.B. in Form eines Rechtsbehelfs (der ursprünglich erstellte Steuerbescheid ist ja an den Vertretenen gerichtet).
Für die Kosten der Dienstleistung Zollabfertigung gilt natürlich nicht Zollrecht. Aber auch hier würde ich sagen: ohne Auftrag kein Anspruch.
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Der_Staufer |
Geschrieben am 06 Oktober 2010
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Dabei seit 11 Februar 2008 979 Beiträge
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Sleeper84 wrote: |
Danke für die schnelle Antwort, meine Kollegen sind der Meinung du musst die Zollschuld bezahlen, wenn die (durch die Sped) gemachten Angaben in der Verzollung richtig sind. |
Hier hilft ggf. das Argument, dass eine Spedition bei einem fehlenden Auftrag ja gar nicht wissen kann, was mit der Ware zollrechtlich geschehen soll: Ihr könntet die Ware ja z.B. gar nicht verzollen wollen, z.B. in ein Zolllager überführen, eine aktive Veredelung (etwas daran reparieren und danach wiederausführen) oder andere Zollverfahren in Anspruch nehmen wollt.
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ideps |
Geschrieben am 06 Oktober 2010
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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Sleeper84 wrote: |
Hallo liebe Zollexperten,
in unseren Büro ist eine hitzige Diskussion ausgebrochen, es gab mal den Fall das eine Spedition bei uns (auf uns) verzollt Ware angeliefert hat, wir sind aber nur Dienstleister und die Ware war eigentlich für unseren Kunde. Ich hab im Zollkodex ein passenden Artikel rausgesucht, der besagt das wir die Zollschuld nicht zahlen müssen, da die Sped. nicht auf Grund unseren Auftrag gehandelt hat.
mfg |
Hm brisantes Thema, verstehe aber Deine Frage nicht. Spedition (=Dienstleister) liefert an Euch als Dienstleister Ware, die eigentlich für Euren Kunden bestimmt ist. Mal ganz weg von der Vollmacht und unrichtigen Angaben, wer hat denn den Spediteur beauftragt? Und Euch als Lieferadresse benannt?
Im KEP-Bereich haben wir tagtäglich diese Fälle, Geschäftsführung ohne Auftrag, im Nachhinein genehmigt, weil wir ja alle unsere (z.B. bei ebay bestellte Ware) schnellstmöglich haben wollen;-)
In Deinem geschilderten Ausgangsfall muss doch einiges faul gewesen sein, Kunde insolvent und oder noch anderes....
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Sleeper84 |
Geschrieben am 07 Oktober 2010
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Dabei seit 26 September 2010 13 Beiträge
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Naja, der Lieferant von Fernost, verkauft an "Lieferant" in Deutschland, dieser wiederum an unsere Muttergesellschaft < dafür sind wir dann der Deinstleister. Es handelte sich um ein KEP-Dienst, trotz das man meinen könnte das man die Ware schnell benötigt, muss doch vorher eine Auftragserteilung geben. Naja, die Kommunikationswege in diesem U. scheinen sowieso sehr sehr dubios zu sein, da sie damals auf eine Zollnummer verzollt haben, wobei das U. seid bereits 5 Jahren nicht mehr besteht.
@staufer = super Idee! Von der Seite hab ich das noch nicht betrachtet.
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