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Ladungssicherung Planenauflieger


Chev Geschrieben am 08 Mai 2011



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Hallo Zusammen!

Wie muss generell eine Ladungssicherung bei Europaletten aussehen?
Was an Equipment/Ausstattung der Einheit ist erforderlich, damit eine sinnvolle Ladungssicherung überhaupt durchgeführt werden kann? Wer muss dieses Material bereitstellen und was macht überhaupt der "Verlader" und welche Tätigkeiten führt der Fahrer selbst durch?

Bei Antworten bitte auch gleich den Paragraphen des entsprechenden Gesetzestextes mit angeben.

Danke im Voraus!

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trailerman Geschrieben am 08 Mai 2011



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15 Februar 2006
387 Beiträge
Moin.

Welche Ladung steht denn auf den Europaletten, oder willst Du gestapelte Europaletten sichern? Die Ausrüstung ist sehr abhängig von der Art der Ladung. Hier gibt es die Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), und zwar Nr. 2700, 2700a und alle Beiblätter zu 2700 (sind derzeit, glaube ich, 18). Dann sollte man § 22 StVO kennen, § 412 HGB. Für Transporte, die nicht durch D führen, reicht die "Best Practice Guidelines for Load Securing" der EU. Und bezüglich Aufbaufestigkeit EN 12642, Zurrpunkte 12640, Zurrkräfte und Zurrmittel 12195-1/2/3/4.

gruß f

Chev Geschrieben am 08 Mai 2011



Dabei seit
10 April 2009
1477 Beiträge
Auf den Paletten befinden sich mittlere bis goße Kartons, welche so konzipiert sind, dass sie nahezu immer relativ genau mit dem Standard-Palettenmaß von 1,20 x 80 abschließen. Es gibt somit keine Überhänge.
Je nach Gerätetyp gibt es mehrere Ebenen jedoch sind es nie mehr als 16 Geräte (also auch 16 Kartons) und nie höher als 1,80 Meter je Palette.
Wir haben für unsere Transport-Dienstleister ein Verbot zum übereinander-stapeln ausgesprochen...

trailerman Geschrieben am 08 Mai 2011



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15 Februar 2006
387 Beiträge
Gut.

Kartonstapel mit unterschiedlicher Höhe. Wie sieht das aus mit der Verzurrung der Kartons auf der Palette? - Umreift, mit Folie gewickelt oder geschrumpft, lose? Wenn Folie: Haben die Stapel eine feste Verbindung mit der Palette, d.h. bilden sie eine "Ladeeinheit" nach VDI 3968? Falls nicht, wird es schwierig, denn man müsste niederzurren, wo sich wieder die Frage stellt, ob die Kartonverpackung das aushält. (Das gilt alles für´s Verladen auf Ladungsbehälter ohne feste Seitenwände, also Curtainsider). Der geringste Aufwand wäre, die Paletten in ein Trockenfracht-Koffer zu stellen (oder 45 ft-ISO palletwide) hinten abspannen und gut ist´s.

gruß f

Chev Geschrieben am 08 Mai 2011



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10 April 2009
1477 Beiträge
Die Einheiten werden mit Stretchfolie komplett (einschließlich Palette) umwickelt. Dass bei Ladungsbehältern mit festen Seitenwänden "nur" ein festsetzen am Ende der Ladung ausreicht, müsste mir soweit klar sein.
Daher frage ich explizit nach "Curtainsider". Wie müssen diese nun ausgestattet sein (z. B. Seitenwände)? Wie müssen die Paletten verzurrt werden, wo gibt es Haltepunkte? Wer ist für was verantwortlich, welche Tätigkeiten führt der Fahrer selbst durch, Stichwort "Betriebssichere Verladung".

Danke schonmal bis hierhin.

trailerman Geschrieben am 08 Mai 2011



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15 Februar 2006
387 Beiträge
Moin.

Ladungsbehälter werden heute nach EN 12642 (Version 2004) geprüft und da nach den schärferen Kriterien "Code XL". D.h. Stirnwand hält 50% des Gesamtgewichts der Ladung, Rückwand 30, Seitenwände 40. Je nach Bauart kann im Prüfprotokoll des Trailers vermerkt sein, dass an den Seitenwänden bestimmte Alu- oder Holz-Einsteckbretter bis zur Ladungshöhe gesteckt sein müssen. Verlade ich jetzt die Europaletten längs, sind bestimmte Paletten möglicherweise "kippgefährdet" (= doppelt so hoch wie breit). Dann muss ich zur Seite den Wankfaktor mit berücksichtigen (20% der Gewichtskraft). Das hält die Seitenplane möglicherweise nicht. Denn man rechnet in Längsrichtung 80%, zu den Seiten 50 und zum Heck hin 50. Die Werte sind höher als in der Prüfnorm. In der wird nämlich angenommen, dass die Ladung "in sich" 20 % durch Reibung gegen den Boden hält.
Ich würde dann die Paletten quer verladen, an der Seite Alu-Einsteckbretter mit Steg innen stecken und nach hinten mit zwei Sperrbalken absichern. Wichtig ist auch, dass man den Reibbeiwert zwischen Palette und Boden erhöht. Das macht man mit Anti-Rutsch-Matten. Da die Ladung 2.400 mm breit ist, gilt sie als formschlüssig und man braucht keine weitere Sicherungsmaßnahmen. Anstelle der ARM hilft auch, wenn der Trailer an den Seiten Palettenstoßkanten besitzt.

Wichtig ist: der Fahrer steckt alle im Protokoll geforderten Sicherungsmittel. Es ist in diesem (aber nur in diesem!) Fall keine weitere Sicherung - mit Gurten etc. - nötig. Der Verlader ist nur dafür verantwortlich, dass die Ladung (z.B. nach 411 HGB) so verpackt und verstaut, dass sie das Fahrzeug nicht schädigt. Der Fahrer hat zu prüfen, ob diese Verpackung für den Betrieb des Fahrzeugs sicher ist. Wichtig ist in jedem Fall, dass die rückwärtige Sicherung der quer verladenen Paletten nicht vergessen wird. Das ist leider in der Praxis häufig der Fall.

gruß f

udobur Geschrieben am 09 Mai 2011



Dabei seit
29 Dezember 2008
54 Beiträge
ACK.
Gilt allerdings nur, wenn tatsächlich auch ein zertifizierter Code XL-Trailer einsetzt wird und die Vorgaben des Herstellers in Bezug auf die Einsteckprofile eingehalten werden.

Kommt nur ein Code-L-Trailer, musst du dann was einfallen lassen.

Aus meiner Sicht eine gute Lösung: klick oder klick, alternativ Netze.

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