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Prüfung von Boykottlisten


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


raf2000 Geschrieben am 20 Mai 2011



Dabei seit
14 Februar 2011
23 Beiträge
Hallo Leute,

ich brauche mal dringend fachkundigen Rat!

Ich bin hier in unserer Firma der Mensch, der sich um Präferenzkalkulationen kümmert, Tarifierungen, Lieferantenerklärungen und was halt noch so unspektakuläres in diesem Bereich anfällt.

Jetzt die folgende Situation.

Der Exportleiter schickt seine Angestellte zu mir und sagt, das ich bitte die Boykottlisten prüfen soll bezüglich eines Auftrages der in den Iran geschickt werden soll.
Die auszuführenden Artikel fallen unter den Warancode 95069110 und 95064000.

Jetzt habe ich ZWEI FRAGEN!!!

1. sind Artikel die unter die HS-Position 9506 fallen von Boykottlisten oder Embargos betroffen?

2. ist das Thema bei mir bei der richtigen Stelle gelandet? Ist es nicht Aufgabe des Export selbst, zu wissen welche Richtlinien gelten.

Würd mich über jede "ernst zunehmende" Antwort freuen.

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Der_Staufer Geschrieben am 20 Mai 2011



Dabei seit
11 Februar 2008
979 Beiträge
Genau das ist eigentlich die Aufgabe des Exportleiters...

Mal für den Einstieg ins Thema:
www.ausfuhrkontrolle.i...trolle.pdf

www.ausfuhrkontrolle.i...t_iran.pdf

9506 ist aber eher unkritisch. Einfach mal im EZT-Ausfuhr nachschauen.

ideps Geschrieben am 22 Mai 2011



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08 Juni 2009
247 Beiträge
Stimme Staufer zu.
ABER, und da sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema: Wir sprechen hier vom Iranembargo und dahinter steckt sehr viel mehr als ein Abgleich der HS-Position. Gegen was eigentlich??? Da gibts so einige Listen.... Und wer checkt bei Euch die anderen Sanktionen? Das Iranembargo besteht aus mehr als güterbezogenen Restriktionen....

Der_Staufer Geschrieben am 22 Mai 2011



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Noch ne Übersicht:
www.bafa.de/ausfuhrkon...index.html

raf2000 Geschrieben am 23 Mai 2011



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14 Februar 2011
23 Beiträge
ideps wrote:
Stimme Staufer zu.
ABER, und da sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema: Wir sprechen hier vom Iranembargo und dahinter steckt sehr viel mehr als ein Abgleich der HS-Position. Gegen was eigentlich??? Da gibts so einige Listen.... Und wer checkt bei Euch die anderen Sanktionen? Das Iranembargo besteht aus mehr als güterbezogenen Restriktionen....

Guten Morgen,

ich weis jetzt gar nicht so recht wie ich anfangen soll.

ich kann euch eig. nicht mehr sagen, als das es sich um eine Lieferung von uns in den Iran handelt,...und nicht, weil ich euch nicht mehr sagen will, sondern einfach nicht weis, was für euch relevant zu wissen ist!

Wir haben ein automatisiertes Programm, das Firmen und Personen prüft die auf Sanktionslisten stehen, aber kein Programm das irgendwie prüft ob gewisse HS-Positionen nicht an diese "Länder, Personen oder Firmen" geschickt werden dürfen.
Ich würde jetzt behaupten, die ganz normalen standart Programme um die Zollstatuten zu erfüllen.

Wenn ihr beide sagt dass eig. der EXPORTLEITER für dieses Wissen sorgen muss, weis ich ja zumindest was Sache ist.

ich bin gerade dabei mir die links von Staufer durch zusehen und stell bis jetzt fest, das die HS-Position 9506 eig. nicht betroffen ist.
Unsere Artikel sind auch in keinem Sinne DUALUSE Güter...

Der_Staufer Geschrieben am 23 Mai 2011



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Mach es dir einfacher und rufe doch bei deinem Binnanzollamt an. Die müssten dir/euch helfen.

raf2000 Geschrieben am 24 Mai 2011



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14 Februar 2011
23 Beiträge
Morgen zusammen,

habe jetzt das HZA Bielefeld angerufen, die konnten mir nicht helfen und haben auf das Örtliche Zollamt verwiesen.

Da ich weis, das die noch "weniger" wissen als das HZA hab ichs da also erst gar nicht mehr versucht.

Bin jetzt auf die fixe Idee gekommen beim BAFA direkt anzurufen.

Die haben mich ausgelacht!!! ... die Waren sind komplett unbedenklich und wir müssen also nix ausfüllen.

Naja, bleibt nix mehr zu zu sagen, ausser das ich mir schön blöd vorkomme, aber bei der ganzen Paragraphenreiterei und sonst was... ausgelacht zu werden wenn man auf Nummersicher gehen will, war dann auch ÜBER!

Ich bedanke mich nochmal bei euch, für die Hilfe!

Thema ist damit abgehakt!

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