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unvollständige Ausfuhranmeldung
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Schaf |
Geschrieben am 07 Juni 2011
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Dabei seit 03 Mai 2010 91 Beiträge
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Hi,
stecke gerade bei der Erstellung einer uAM fest und komme nicht wirklich weiter.
Situation:
Wir haben Ware an einen deutschen Außenhändler verkauft, liefern FOB und sollen eine uAM erstellen. Empfänger der Ware (Kunde unseres Kunden) sitzt in Übersee.
Meine Eingaben:
Art der Ausfuhr: EX
Art der Überführung: d uAM zum 2-stufigen Normalverfahren (Gestellung außerhalb des Amtsplatzes)
Anmelder: wir
Ausführer: unser Kunde
Beteiligten-Konstellation: 1000
Jetzt habe ich das Problem, dass unser Programm von mir den Empfänger wissen will. Natürlich will mir mein Kunde nicht verraten, an wen er verkauft ;o).
Meiner Ansicht nach ist es aber auch Blödsinn, dass ich den Empfänger angeben muss. Habe nur leider keine Erfahrungen mit der Erstellung von unvollständigen Ausfuhranmeldungen.
Ist vielleicht irgendeine meiner Eingaben verkehrt???
Wäre nett wenn mir dabei jemand auf die Sprünge helfen könnte.
Danke schon einmal im Voraus.
Schaf
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Erzi4 |
Geschrieben am 07 Juni 2011
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Dabei seit 02 Dezember 2008 488 Beiträge
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Hallo Schaf,
folgende Angaben ändern, dann sollte es funktionieren:
Anmelder: Euer Kunde
Vertreter: Dein Unternehmen
Kz. Vertretung: 1 (direkt)
Beteiligten-Konstellation: 0110
ABER:
Auszug aus Edifact-Implementierungshandbuch: "Nur für die Konstellationen „0110“ und „1110“ besteht aufgrund des Subunternehmer-Verhältnisses die Möglichkeit, dass dem Ersteller der unvollständigen Ausfuhranmeldung der Empfänger nicht bekannt ist" ... "Um eine beschleunigte Bearbeitung durch die Ausfuhrzollstelle zu ermöglichen, wird die Angabe des Empfängers für sämtliche unvollständigen Ausfuhranmeldungen empfohlen."
Die Ware muss außerdem genehmigungsfrei sein und darf nicht für den Iran bestimmt sein.
Grüße
Erzi4
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