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Hazardous Diamond auf Paletten - Kein Gefahrgut nach ADR?


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Hainz Geschrieben am 04 Juli 2011



Dabei seit
26 Januar 2006
31 Beiträge
Hallo Zusammen,

für einen unserer Kunden haben wir Fässer mit angeblich harmloser Ware geladen. Als die Ware bei uns am Lager eintraf war auf den Fässern jedoch ein Label mit dem "Gefahrendiamant". Auch auf Nachfrage sagte uns der Kunde das es sich jedoch weder um Gefahrgut nach ADR noch um Gefahrgut nach IMDG handelt.

Ich kann mir nicht so recht vorstellen das diese Ware nach amrikanischem Schema gefährlich ist, nach deutschem jedoch nicht.

Leider habe ich keine näheren Angaben zu den Stoffen um die es sich handelt. Der "Diamant" sieht wie folgt aus:
blau : 2
rot : 1
gelb : 0
weiss : leer

kann jemand mit diesen Angaben schon sagen ob es sich nach unserem europäischen Verständniss um Gefahrgut handelt?

DAnke + Gruß
Hainz

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hazmatgerman Geschrieben am 04 Juli 2011



Dabei seit
06 Mai 2011
32 Beiträge
Falls der Gefahrendiamant dem Hommel-System entspricht, hieße die Kodierung:
Blau: gefährlich, nur mit Atemgerät und Schutzkleidung
rot: Entzündung nur bei Erhitzung
Damit wäre durchaus ein Grenzgänger denkbar, der formal die GG-Kriterien nicht erfüllt. Ist eindeutig nur über genauen Stoffnamen klärbar; nur nach den o.g. Angaben ist eine Klärung, ob GG, nicht möglich.
Kleine Bemerkung am Rande: woher will der Kunde das so genau wissen; hat er evtl. Informationen, die Ihnen nicht vorliegen?
Gruß

Hainz Geschrieben am 04 Juli 2011



Dabei seit
26 Januar 2006
31 Beiträge
vielen Dank für die schnelle Antwort. Der Kunde macht es sich dabei ein bischen einfach... Seine Aussage stützt sich darauf das Ihm wiederum auch keine Informationen seitens des Lieferanten vorliegen...

hazmatgerman Geschrieben am 04 Juli 2011



Dabei seit
06 Mai 2011
32 Beiträge
Habe mal gestöbert: es gibt schon mal mindestens zwei eindeutige Gefahrgüter mit dieser Gefahrendiamanten-Kodierung, UN 1760 Stearinsäurechlorid und UN 1693 Anthranilsäure. Damit ist die Argumentation, sowas sei kein GG, offensichtlich prinzipiell nicht haltbar, und die Wahrscheinlichkeit, daß es sich doch um GG handelt, eher über Null. Falls die Sendung aus den USA kam, kann man aus anderen Nummern evtl was schließen. Z.B. haben die USA einige ID-Nummern verteilt, die wir in Europa stoffspezifisch nicht haben. D.H., es muß umklassifiziert werden.
Gruß

LazarusLong Geschrieben am 25 September 2011



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
hazmatgerman wrote:
Habe mal gestöbert: es gibt schon mal mindestens zwei eindeutige Gefahrgüter mit dieser Gefahrendiamanten-Kodierung, UN 1760 Stearinsäurechlorid und UN 1693 Anthranilsäure. Damit ist die Argumentation, sowas sei kein GG, offensichtlich prinzipiell nicht haltbar, und die Wahrscheinlichkeit, daß es sich doch um GG handelt, eher über Null. Falls die Sendung aus den USA kam, kann man aus anderen Nummern evtl was schließen. Z.B. haben die USA einige ID-Nummern verteilt, die wir in Europa stoffspezifisch nicht haben. D.H., es muß umklassifiziert werden.
Gruß
Die Amerikaner haben für den gleichen Stoff oft zwei ID's - UN - Nummer für internationale und NA-Nummer für nationale Transporte.
Es gibt eine Reihe von Produkten die im ADR / IMDG kein DG sind aber 49 CFR unterliegen (z.B. Combustible liquids (flammpunkt über 60 GradC) in NICHT -Einzel - oder zusammengesetzten Verpackungen. MÖGLICH wäre es immerhin, dass die AUssage des Kunden stimmt, jedoch unwahrscheinlich. Aus der ABWESENHEIT konkreter Angaben auf eine Nicht-Gefahrguteigenschaft zu schliessen ist jedenfalls schon grob fahrlássig wenn nicht vorsätzlich.
Wenn Du mir einen Stoffnamen, eine CAS oder EINECS-Nummer besorgst könnte man ggfs was genaueres sagen.

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