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Zulassung zum behördlich anerkannten bekannten Versender LBA


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


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Cargoblog Geschrieben am 06 September 2011



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01 März 2011
195 Beiträge
Guten Morgen miteinander,

gestern las ich in der DVZ vom Sonnabend, dass bereits ein Unternehmen, ein Bestattungsunternehmen, nach den Maßgaben des LBA zugelassen ist. Da der Stichtag, der 25. März 2013 näher rückt und noch zirka 66.000 potentielle Firmen anstehen, erscheint das recht wenig. Wie ist denn bei euch der Stand der Dinge. Mit welchen Hürden beschäftigt ihr euch? Was hindert euch noch? Wie sind eure Erfahrungen?

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waldorf Geschrieben am 06 September 2011



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, habe aber bei vielen Veranstaltungen und Diskussionen Informationen zum Thema "Bekannter Versender" erhalten, die mich zu folgenden, vielleicht laienhaften, Schlüssen kommen lassen :

1. Das LBA hat sich erstmal umorganisiert, hat z.Zt. ca. 100 MA in diesem Bereich und will auf fast 400 aufstocken um bis März 2013 ca. 65.000 BVs nach den neuen Auflagen behördlich zuzulassen. Allein die Ausbildung und Integration der neuen Mitarbeiter ist eine Mammutaufgabe.

2. Selbst wenn alle Vorschriften und Anforderungen an die BVs klar wären -was offenbar noch immer nicht der Fall ist-, wie soll das LBA dieses Ziel in dieser Zeit unten den Voraussetzungen zu 1. erfüllen ?

3. Schulungen sind wichtiger Bestandteil der Auflagen. Bisher ist aber so gut wie niemand zertifiziert, diese Schulungen durchzuführen.

4. Aus Sicht der Unternehmen, die gerade in den Lägern häufig wechselndes Personal sowie Aushilfen und Zeitarbeiter einsetzen, muss befürchtet werden, dass man vor lauter Sicherheitsschulungen nicht mehr zum Versenden kommt.

5. Kommt man nicht vielleicht doch zu der Weisheit, dass die gesamte Fracht gescannt werden muss (was m.E. der einzig sinnvolle Weg ist, Sicherheit zu erzeugen) ? Sollte man das Geld für BV-Beratungen und Schulungen nicht besser in die Sicherheitsinfrastruktur investieren ?

Selbst deutsche Behörden können nichts Unmögliches verlangen und am Starttermin 03/2013 für den BV festhalten, wenn sie im Vorfeld ihre eigenen Hausaufgaben nicht gemacht haben.

Vielleicht hat die Tatsache, dass der erste BV ein Bestattungsunternehmen ist, Symbolcharakter für die Zukunft des BV.

Carsten Geschrieben am 06 September 2011



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18 Januar 2005
801 Beiträge
waldorf wrote:
Vielleicht hat die Tatsache, dass der erste BV ein Bestattungsunternehmen ist, Symbolcharakter für die Zukunft des BV.

Schön gesagt :)

Wie haltet Ihr es denn zur Zeit?

waldorf Geschrieben am 07 September 2011



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo Carsten,

soweit ich von der zuständigen Abteilung informiert bin, halten wir bisher der BV-Hysterie stand und warten ab bis mal klare Anforderungen existieren und eine Umsetzung realistisch erscheint.
Wir werden weder Zeit noch Geld in den BV investieren, wenn Anforderungen und Konsequenzen weiterhin unklar sind.

Ausserdem muss man so ehrlich sein und hinterfragen, ob Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung überhaupt in der Lage sein können, die Anforderungen tatsächlich zu erfüllen (Vielzahl von Versandstellen, ständiger Personalwechsel, Einsatz von Aushilfen und Zeitarbeitern, Lagerzutritt von als Handwerkern, Reinigungs- oder Sicherheitskräften getarnten Al-Kaida-Mitgliedern) ???

Was nutzt es, wenn in 2013 vielleicht ein paar tausend BVs existieren, aber zehntausende von Nicht-BVs als unsicher gelten und gescannt werden müssten, obwohl dafür keine Resourcen zur Verfügung stehen ?
Dabei bin ich so optimistisch, dass es die Politik nicht zulassen wird, dass ab 03/2013 wg. der BV-Vorschriften der Export zusammenbricht.

Aria Geschrieben am 07 September 2011



Dabei seit
31 August 2011
36 Beiträge
Hallo,

laut Information vom LBA

a) sind sehr viele türkische Bestattungsunternehmen bereits als bekV zugelassen, da es aus religiösen Gründen unmöglich ist, den Sarg einer/-s Toten, die/der in die Türkei für die dortige Bestattung überführt werden soll, zu scannen. Das widerspricht der Pietät und auch irgendwelchen religiösen Regeln. (Frag mich nicht welche Regeln, aber ich kann das voll und ganz verstehen.) Hier war wohl in keinem Fall das Ausfüllen des Muster-Sicherheitsprogrammes ein Problem.

b) gibt es folgendes Vorgehen bei der Zulassung zum bekV:
- Antrag beim LBA für Zulassung zum bekV stellen
- Muster-Sicherheitsprogramm anfordern.
- ausgefülltes Programm ans LBA Braunschweig senden.
Beim LBA wird das Programm grob gesichtet und geht mit Bemerkungen an die dem Unternehmen am nahesten sitzende LBA-Außenstelle. Die LBA-Außenstelle wird das Programm dann zusammen mit dem Unternehmen "feintunen". Erst wenn das Programm prüfungssicher ist, erfolgt die eigentliche Prüfung durch das LBA vor Ort im Unternehmen. Laut LBA sollen Firmen nicht sinnlos „totgeprüft“ werden, sondern die Prüfung soll erfolgreich sein, für beide Seiten. Angestrebte max. Dauer der Vor-Ort-Prüfung ist auf einen halben Tag angesetzt.
Man klärt alles halt schon vor der Vor-Ort-Prüfung und schaut sich im Unternehmen die Umsetzung an.

c) Zu dem ausgefüllten Muster-Sicherheitsprogramm muss abgegeben werden:
- Benennung Luftfrachtsicherheitsbeauftragter und sein/-e Vertreter/-in
- Zuverlässigkeitsbescheinigung für Luftfrachtsicherheitsbeauftragter und sein/-e Vertreter/-in
- Anmeldung zu der Schulung des Luftfrachtsicherheitsbeauftragten (Schulung muss noch nicht durchgeführt sein, Termin muss feststehen)

Schulung:
Die größte Unsicherheit ist die Klärung der Frage: An welchem Arbeitsplatz befindet sich "identifizierbare Luftfracht"?
Wenn man da anfängt alle Prozesse zu durchleuchten, überlegt und weiter sucht, dann finden sich x-Leute im Unternehmen, die Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben. Wenn man jetzt die Schulungskosten für all die betroffenen Mitarbeiter zusammen rechnet, dann stellt man sich zu Recht die Frage, ob Scannen der Luftfrachtsendungen auf Dauer nicht günstiger ist.

Das muss jedes Unternehmen für sich entscheiden, wie er das Thema ohne Zulassung zum bekV realisieren will. Je nach Anzahl der Luftfrachten im Monat kann möglicherweise das Scannen der Fracht (und das an jedem Übergabepunkt bis zum Kunden) günstiger sein. Man beachte aber hier auch den Zeitfaktor, der das evtl. auch bei wenigen Luftfrachten unattraktiv macht. Dann muss man wohl auch beachten, dass der Druck auf viele Firmen, auch kleineren, so groß sein wird, dass man wohl nicht mehr um den Antrag kommt.
(Siehe auch die anfänglichen Diskussionen zur ISO- oder der AEO-Zertifizierung.)

Das LBA scheint diesen hinderlichen Umstand erkannt zu haben, denn es gab von dort folgende Information:
Zum Zeitpunkt der Abgabe des Muster-Sicherheitsprogrammes reicht es aus, wenn der benannte Luftfrachtsicherheitsbeauftragte (wenn auch noch nicht geschult) im Unternehmen eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Mitarbeiter abhält und ihnen die Punkte aus der Sicherheitserklärung erläutert (die Sicherheitserklärung für den bekannten Versender kennen wir alle). Er schreibt die Teilnehmer auf, lässt sie die Teilnahme an der Informationsschulung unterschreiben. Punkt.

Sobald der Luftfrachtsicherheitsbeauftragte seine eigene Schulung in einem zertifizierten Unternehmen erhalten hat (Wo? Info vom LBA: Fragt doch mal euren Spediteur, wohin er sein Personal zur Sicherheitsschulung sendet.), erstellt er für sein Unternehmen ein Schulungsprogramm von 3-4 h Dauer, reicht es beim LBA ein, es wird dort geprüft, ggfs. geändert und zugelassen. Der Luftfrachtsicherheitsbeauftragte führt die Schulung in seinem Unternehmen selbst durch („Inhouse-Schulung“), dokumentiert das und sendet die Teilnehmerliste per EXCEL und Email ans LBA. Laut LBA sollten damit die Schulungskosten für die Unternehmen wieder „ertragbar“ sein. Die Schulung muss immer wieder aufgefrischt werden. (Turnus 3 oder 5 Jahre. Weiß es jetzt nicht genau.)

Bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern, auch Zeitarbeitern, wird denen eine Grundinformation zur Luftfrachtsicherheit übergeben, die sie lesen, den Erhalt und das Verständnis durch Unterschrift bestätigen müssen. Der Vorgesetzte ist natürlich eine bereits geschulte Person („Inhouse-Schulung“) und weist diese Personen am ersten Arbeitstag auf die spezifischen Punkte in seinem Arbeitsbereich hin. Name und Funktion des neuen Mitarbeiters wird dem Luftfrachtsicherheitsbeauftragten mitgeteilt, und je nach Anzahl führt er einmal monatlich, vierteljährlich eine Schulung für die neuen Mitarbeiter durch, dokumentiert auch das und sendet hier auch wieder die Teilnehmerliste per EXCEL und Email ans LBA. D.h. der Luftfrachtsicherheitsbeauftragte muss nicht jeden einzeln schulen, auch wenn der neue Mitarbeiter nach der letzteb Schulung eingestellt wurde. (Wenn man Zeitarbeiter für 4 Wochen einstellt, könnte eine Einzelschulung evtl. doch in Frage kommen. Evtl. diesen Punkt mit der Personalabteilung und/oder der betroffenen Abteilung regeln.)

Aber machen wir uns nichts vor. Wenn jemand von Al-Qaida in ein Unternehmen kommen will, dann wird er das auch schaffen. Wir können nur unseren Teil in unserem Möglichen tun, die Lieferkette sicher zu gestalten. Wichtig ist, dass einem kein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Und da setzt wohl das bekV-Programm auf.

Und zusätzlich zur Prüfung einer Person bei Einstellung, auch Zeitarbeitern, gemäß Luftfrachtsicherheit, ist ja auch das Screening gemäß der Anti-Terror-Verordnung durchzuführen.

Krux an der Geschichte ist aber: Warum gelten diese Vorschriften nur für die in der EU ansässige Firmen? Warum müssen nur in der EU ansässige Firmen die Sendung und die Transportverpackung vor Zugriff Dritten sicher machen, aber nicht-EU-ansässige Versender können „offene“ Ware in die EU senden (z.B. Karton mit zwar perforierten Eingriffen, die aber beim Umladen von einem auf ein anderes Beförderungsmittel munter genutzt werden)? Es gibt in Bezug auf die Luftfrachtsicherheit noch keine internationale Regelung. Einzige Prüfung auf Luftfrachtsicherheit geschieht bei Transitsendungen (z.B. Shanghai – Frankfurt – Amsterdam -> hier wird in FRA geprüft), nicht bei einkommenden Sendungen in die EU. (z.B. Shanghai – Frankfurt, weiter mit T1 per LKW nach Ulm -> hier wird nicht geprüft).
Laut LBA ist man sich sicher, dass es sehr bald eine internationale Regelung geben wird, da ansonsten die EU-ansässigen Firmen im Wettbewerb benachteiligt sind. Schließlich müssen wir schulen, Transportverpackung ändern, etc.

Viele Grüße
Aria

(Sorry für die Werbung für das LBA. Aber wir hatten wirklich einen tollen Kontakt zum LBA mit äußerst hilfsbereiten Mitarbeitern, die uns die Unsicherheit für das Ausfüllen des Muster-Sicherheitsprogrammes teilweise nehmen konnten, indem sie uns viele Fragen, die wir hatten, kompetent und unterstützend beantwortet haben und uns auf dem Weg zur Zulassung weiter begleitend helfen wollen.)

Nordlicht010208 Geschrieben am 08 September 2011



Dabei seit
01 Februar 2008
192 Beiträge
also das ist doch echt der Hammer, was da unter zu a) steht

wo bleibt da der Sicherheitsgedanke, zudem Schmuggel Tür und
Tor geöffnet werden

zudem ist es befremdlich, daß dem Islam immer mehr Sonderrechte
eingeräumt werden, was gegen das Gleichbehandlungsprinzip verstösst !!


Nordlicht

Spedithor Geschrieben am 08 September 2011



Dabei seit
18 Juli 2008
26 Beiträge
Hallo!

Also die Angaben unter a) wären mir neu, da hier auf jeden Fall Särge durch x-ray secured werden. Egal, wohin und welcher Religion zugehörig.

MfG

Spedithor

Aria Geschrieben am 08 September 2011



Dabei seit
31 August 2011
36 Beiträge
Wenn das Bestattungsunternehmen BekV ist, ist ein Scannen der Särge nicht mehr notwendig.

Viele Grüße
Aria

MagNet-99 Geschrieben am 08 September 2011



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
waldorf wrote:
1. Das LBA hat sich erstmal umorganisiert, hat z.Zt. ca. 100 MA in diesem Bereich und will auf fast 400 aufstocken um bis März 2013 ca. 65.000 BVs nach den neuen Auflagen behördlich zuzulassen. Allein die Ausbildung und Integration der neuen Mitarbeiter ist eine Mammutaufgabe.
Es werden sicher kein 65.000 BVs zugelassen. Es werden wesentlich weniger werden, der Rest spart sich den Stress, versendet 'unsecured', zahlt dafür brav seine Gebühren und gut ist. Schätze es werden unter 10.000 BVs werden.

waldorf wrote:
3. Schulungen sind wichtiger Bestandteil der Auflagen. Bisher ist aber so gut wie niemand zertifiziert, diese Schulungen durchzuführen.
Wir werden bereits von zertifizierten Unternehmen beworben, die unsere MA schulen wollen.

waldorf wrote:
5. Kommt man nicht vielleicht doch zu der Weisheit, dass die gesamte Fracht gescannt werden muss (was m.E. der einzig sinnvolle Weg ist, Sicherheit zu erzeugen) ?
Klar, geht nur leider nicht da viele Produkte und Sendungen aufgrund ihrer Dichte oder der Größe nicht geröntgt werden können ;-)

Gruss
MagNet-99


Zuletzt bearbeitet von MagNet-99 am 18 Okt 2011 - 16:19, insgesamt einmal bearbeitet

Aria Geschrieben am 08 September 2011



Dabei seit
31 August 2011
36 Beiträge
Hier noch die offiziellen Links zu den o.g. Beiträgen:

bzgl. Status Bearbeitung beim LBA für den bekV...
www.lba.de/cln_010/DE/...l?nn=20280

bzgl. Schulung schreibt das LBA hier...
www.lba.de/cln_008/DE/...l?nn=20280

Wer schon alles zugelassen ist, kann man hier nachlesen...
webgate.ec.europa.eu/ksda/login.htm
(da hat man wohl erst Einsicht, wenn man zugelassener bekV ist)

Viele Grüße
Aria

George21 Geschrieben am 08 September 2011



Dabei seit
09 Dezember 2010
4 Beiträge
Hallo zusammen,

interessante Punkte welche aufgeführt werden. Getreu dem Witz im Gericht: alle haben irgendwo Recht.

Fakt ist, dass die VO(EU) 300/2008 mit ihrer Durchführungsverordnung 185/2010 seit 2010 gültig sind. Wir befinden uns somit jetzt in der 'Übergangszeit' welche von Deutschland voll ausgenzutzt wird (3 Jahre).

Ob es noch einmal eine Verlängerung geben wird ist nicht klar, denke jedoch nicht dass das möglich ist. Vor allem müsste dies über das EU Parlament beschlossen werden, da es ja EU-Recht ist.

Der Aufwand für die Zertifizierung ist nicht zu unterschätzen, da ja auch einzelne Prozesse angeschaut und geändert werden müssen und nicht nur die baulichen Gegebenheiten maßgeblich sind.

Ob es für jeden Sinn macht, muss gesondert betrachtet werden. Hier ist der Kostenteil und der dahinterstehende Aufwand nur ein Punkt. Wie schon beschrieben, kommt es hier einerseits auf die Materialbeschaffenheit der Produkte an, sowie auf die eventuellen Zeitverzögerungen, welche zum Ablauf der Übergangsfrist entstehen an.

Wenn das Geschäftsmodell eine 'verlängerte' Lieferzeit in Kauf nehmen kann, dann wäre es OK. Zusätzlich ist es so, dass eventuelle EXW-Sendungen durch die Röntgengebühren künstlich verteuert würden und dies auf die Produktkosten hinzuaddiert werden müsste. Auch ein eventueller Wettbewerbsvorteil / -nachteil, je nachdem ob man zertifiziert ist oder nicht.

waldorf Geschrieben am 08 September 2011



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hat jemand Informationen, wie die Situation in anderen Mitgliedstaaten ist ?
Erfahrungsgemäß werden doch solche Vorgaben aus Brüssel in vielen Mitgliedstaaten nicht ganz so auswändig umgesetzt wie hier.

George21 Geschrieben am 08 September 2011



Dabei seit
09 Dezember 2010
4 Beiträge
Es ist unterschiedlich von Staat zu Staat...

Österreich - über das Transportministerium. Hier wird mal externe Validierer einsetzen. Es wurden schon Ausschreibungen initiert.

Rumänien - Transportministerium - keine Aktionen momentan
CZ / SK - Transportministerium - alles wird geröngt, bzw. Verladung der Luftfracht über FRA und VIE
etc.

Aria Geschrieben am 08 September 2011



Dabei seit
31 August 2011
36 Beiträge
Wenn ich net irre, dann hat F, I und PL das Thema recht rasch umgesetzt für die Unternehmen und sind da dem Vorgehen von USA gefolgt, d.h. jede Sendung wird am Flughafen geröntgt.

Hat m.E. mehrere Vorteile.
1. kleinere Unternehmen können so auch einfach und schnell "secured" versenden;
2. die Kosten für die Röntgengeräte und Schulungskosten des Sicherheitspersonals verteilen sich auf sehr viele Sendungen und damit werden
3. die Scankosten je Sendung geringer ausfallen als hier in DE.
Wobei es bei Scankosten auch keine DE-einheitliche Regelung gibt. Da kann jedes Unternehmen, was scannen darf, die Kosten so stricken wie es ihm passt. Da gibt es erhebliche Unterschiede.

Viele Grüße
Aria

kabumba Geschrieben am 23 September 2011



Dabei seit
04 November 2010
229 Beiträge
Ich wäre vorsichtig mit diesen Veranstaltungen, die zur Zeit von Spediteuren gemacht werden. Ich habe schon einige Seminare besucht und uns wurde das LBA auch immer sehr sehr negativ dargestellt.

Nach einem (unangemeldeten) Besuch aber sehe ich die Sache ganz anders: Es ist eine Behörde, die ihre Vorgaben hat, aber die sehr daran interessiert ist, möglichst viele Unternehmungen zu zertifizieren und zu BVs zu machen.

Ich habe den beiden Herrschaften Löcher in den Bauch gefragt und war einfach baff, weil sie mit so vielen Unwahrheiten aufgeräumt haben. Hätte ich das schon früher gewusst, dass das "ganz normale Leute" sind, hätte ich mich schon eher mit ihnen in Verbindung gesetzt.

waldorf wrote:
5. Kommt man nicht vielleicht doch zu der Weisheit, dass die gesamte Fracht gescannt werden muss (was m.E. der einzig sinnvolle Weg ist, Sicherheit zu erzeugen)

Finde ich auch. Dann hätten wir auch gar nicht diesen Aufwand zu treiben. Ich glaube es aber nicht, dass das kommen wird. So viele Scan-Geräte und ausgebildetes Personal ist wohl einfach nicht zu machen.

Aber der Einwand von waldorf ist schon berechtigt. Man investiert jetzt eine Menge Zeit und Geld in den BV und dann muss man trotzdem vielleicht irgendwann scannen.

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