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Zulassung zum behördlich anerkannten bekannten Versender LBA


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


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Aria Geschrieben am 23 September 2011



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31 August 2011
36 Beiträge
Hallo kabumba,

die Erfahrung habe ich auch gemacht.
Vorher waren uns einige Themen völlig unklar, was wurde da nicht alles von "spezialisierten Unternehmen" erzählt. Wir hatten echte Scheu das Muster-Sicherheitsprogramm überhaupt anfangen auszufüllen. Und dann diese horrenten Schulungskosten. Devise hieß: "Abwarten, 2013 ist weit entfernt, mal sehen, was andere machen."

Wir hatten auch so einen unangekündigten Besuch vom LBA, waren sehr zurückhaltend und völlig unsicher, was da passieren könnte. Aber seit deren Besuch wissen wir, dass beim LBA "echte Menschen" arbeiten. Sie haben gar kein Interesse daran, die Firmen zu behindern, ganz im Gegenteil. Man muss sich nur trauen, sie mal um Unterstützung zu fragen. (Am Besten bei der zuständigen LBA Außenstelle direkt mal anrufen.)

Ich bin für meinen Teil recht zuversichtlich, dass wir dieses Jahr das Sicherheitsprogramm abgeben können. Seit dem LBA-Besuch arbeiten alle fleißig mit an dem Thema, weil allen jetzt auch die Vorteile klar sind.

Man erinnere sich an das ISO-Zertifikat. Keiner wollte es haben, jetzt kann keiner ohne das auskommen. So wird es auch hier sein.

Viele Grüße
Aria

CARGOFORUM PARTNER

export_import Geschrieben am 06 Oktober 2011



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07 Juni 2010
86 Beiträge
Hallo!
Ich bin gerade dabei das Thema für unsere GF aufzubereiten.

Bin beim Punkt KOSTEN angekommen:

Kosten als NICHT-BV: Röntgen Gebühren + Gebühren für manuelle Untersuchungen,
ich rechne hier mit 0,30 EUR / KG Röntgen
+ 200 EUR pro Sendung / Manuelle Überprüfung

Aufgrund unseres Materials ( Teile aus Stahl ) ist es schwer möglich, die Sendungen zu röntgen. Wir hatten auch schon bereits öfter den Fall ( bei Spediteuren bei denen wir aufgrund unserer gezeichneten Erklärung nicht BV sind, da nach April 2010 ), dass Sendungen geöffnet wurden mussten.

Nun bin ich bei den Kosten für die Zertifizierung angekommen:
Ausbildung von zwei Personen zum Luftfrachtsicherheitsbeauftragten: 5.000 EUR
Was noch? Sicher noch ein Betrag, der für die Zertifizierung ( Beratung durch Firmen, die den Prozess begleiten ... ?! )
Was ist mit den Schulungen für das restliche Personal ( Versand MA usw. ) - diese können doch vom Luftfrachtsicherheitsbeauftragten intern geschult werden?!

Hat jemand vielleicht ein ( anderes ) Beispiel für eine Kostengegenüberstellung BV + NICHT-BV ?

Danke!

MagNet-99 Geschrieben am 06 Oktober 2011



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
export_import wrote:
Wir hatten auch schon bereits öfter den Fall dass Sendungen geöffnet wurden mussten.

Hallo,

das interessiert mich brennend ! Wie genau ist das abgelaufen ?
Wer hat geöffnet, wer musste dabei sein, wer hat neu verpackt, wie liefen Informationen und wie lange hat es gedauert ? Flieger verpasst ?

Gruss
MagNet-99

Cargoblog Geschrieben am 18 Oktober 2011



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01 März 2011
195 Beiträge
Gibt es hier schon neue Informationen wieviele bekannte Versender es nun gibt? Was hat sich in eurer Einstellung zu diesem Thema die letzten Wochen verändert?

MagNet-99 Geschrieben am 18 Oktober 2011



Dabei seit
16 Juni 2006
2708 Beiträge
waldorf wrote:
5. Kommt man nicht vielleicht doch zu der Weisheit, dass die gesamte Fracht gescannt werden muss (was m.E. der einzig sinnvolle Weg ist, Sicherheit zu erzeugen)
kabumba wrote:
Aber der Einwand von waldorf ist schon berechtigt. Man investiert jetzt eine Menge Zeit und Geld in den BV und dann muss man trotzdem vielleicht irgendwann scannen.

Ich habe es oben schonmal geschrieben, das wird niemals passieren da es viele Güter gibt, die aufgrund ihrer Dichte nicht geröngt werden können bzw. wo der Scan kein bewertbares Ergebnis bringt.

Gruss
MagNet-99

airliner Geschrieben am 18 Oktober 2011



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24 Januar 2005
590 Beiträge
MagNet-99 wrote:
waldorf wrote:
5. Kommt man nicht vielleicht doch zu der Weisheit, dass die gesamte Fracht gescannt werden muss (was m.E. der einzig sinnvolle Weg ist, Sicherheit zu erzeugen)
kabumba wrote:
Aber der Einwand von waldorf ist schon berechtigt. Man investiert jetzt eine Menge Zeit und Geld in den BV und dann muss man trotzdem vielleicht irgendwann scannen.

Ich habe es oben schonmal geschrieben, das wird niemals passieren da es viele Güter gibt, die aufgrund ihrer Dichte nicht geröngt werden können bzw. wo der Scan kein bewertbares Ergebnis bringt.

Gruss
MagNet-99

Vielleicht sollte man umformulieren in "jede Sendung vor Verladung physisch zu kontrollieren". Scannen ist ja nur eine Möglichkeit eine Sendung sicher zu machen. Sollten Sendungen aufgrund der Packmaße oder der Dichte (Dunkelalarm) nicht scannbar sein, besteht ja die Möglichkeit die Sendung öffnen zu lassen und zu sniffen und zu beschauen.

Carsten Geschrieben am 25 Oktober 2011



Dabei seit
18 Januar 2005
801 Beiträge
Liebe Forenfreunde,

zu diesem Thema möchte ich euch gerne einen interessanten Fachartikel empfehlen. Einer unserer Partner hat ihn erarbeitet und uns netterweise zur Verfügung gestellt.

cargoforum.de/News/Bek...n_911.html

Lieben Gruß und einen sonnigen Tag ;)


Zuletzt bearbeitet von Carsten am 23 Aug 2015 - 09:55, insgesamt einmal bearbeitet

JU52 Geschrieben am 31 Oktober 2011



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30 Oktober 2011
5 Beiträge
Es ist in der Tat so, dass ein Teil der Packstücke schon aufgrund der Größe nicht geröntgt werden können. Das maximale Tunnelmaß in den Röntgenanlagen beträgt 1,80 x 1,80 Meter - das Packstück muss in seinen Aussenmassen also etwas kleiner sein, sonst passt es nicht durch.

Containerröntgenanlagen der Häfen sind keine Alternative, weil darin so kleine Gegenstände (ungefähr die Grösse eines Handys, 100-150 Gramm Sprengstoff) i.d.R. nicht aufgespürt werden können.

Auch die Beschaffenheit/Dichte des Materials spielt eine sehr grosse Rolle. Bei mehr als 60mm Metall (zB eine Kiste voll Schrauben oder Beschläge) kommt es oft zum Schwarz- oder Dunkelalarm was bedeutet, dass auf dem Röntgenbild kein eindeutiges Ergebnis zu erkennen ist. Solche Packstücke müssen dann mit weiteren Methoden wie Sprengstoffdetektion (Sniffer) oder durch Auspacken und manuelle Kontrolle gesichert werden. Auch beim Sniffer muss die Verpackung geöffnet und an der Innenverpackung und dem Material ein Wischtest gemacht werden.

Wenn die Ware also sehr gross ist oder aus schlecht röntgenbarem Material besteht, ist die Sicherung i.d.R. mit zusätzlichem Aufwand und Beschädigung der Originalverpackung verbunden.

JU52 Geschrieben am 31 Oktober 2011



Dabei seit
30 Oktober 2011
5 Beiträge
Derzeit gibt zwischen 20 und 25 zugelassene bV in Deutschland, also nicht viel, wenn man bedenkt, dass es einige 10.000 werden könnten bzw. heute sind.

Die Zulassung braucht vom Start bis zum Erhalt der Zulassungsnummer je nach Grösse und Struktur bzw. vorhandener Infrastruktur des Unternehmens 4-12 Monate.

Für KMU kann die Begleitung durch einen externen Berater mit ESF-Mitteln gefördert werden, sofern der Berater dafür zugelassen ist.

Schulungen (derzeit 4h) für das Personal, welches mit Luftfracht in Berührung kommt, können theoretisch von den ausgebildeten Sicherheitsbeauftragten im eigenen Unternehmen durchgeführt werden. Dazu benötigen sie ein Befähigungszeugnis nach Paragraph 20 LuftSiSchulV und ein vom LBA zugelassenes Schulungsprogramm. Das erforderliche Prozedere nimmt schnell 6 Monate und mehr in Anspruch. Die meisten Firmen lassen daher die Erstschulung von zugelassenen externen Trainern durchführen.

Je nach Grösse des Untnehmens liegen die Erstkosten (ohne bauliche Massnahmen) für Schulung, Beratung etc. aus der Erfahrung von ca. 50 Projekten zwischen 8.000 und 20.000€. Bei grossen Unternehmen kann das erheblich mehr sein.

MagNet-99 Geschrieben am 31 Oktober 2011



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
JU52 wrote:
Das maximale Tunnelmaß in den Röntgenanlagen beträgt 1,80 x 1,80 Meter - das Packstück muss in seinen Aussenmassen also etwas kleiner sein, sonst passt es nicht durch.

Hallo JU52,
ersteinmal Herzlich Willkommen auf cargoforum.de.
Ich möchte nur das Wort 'maximale' betonen. Die meisten Geräte können mit wesentlich weniger Breite aufwarten und sind für Paletten optimiert.

Wie ist denn Deiner Erfahrung nach der Ablauf und tatsächliche Aufwand für das Sniffen und für die Beschau, falls kein Sniffer vorhanden oder das Ergebnis nicht eindeutig ist ?

Gruss
MagNet-99

JU52 Geschrieben am 31 Oktober 2011



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30 Oktober 2011
5 Beiträge
Hallo, ja, sehr verbreitet sind 1,40er Anlagen, manchmal noch kleiner - es hängt also stark von der Packstückgrösse und den vorhandenen Röntgenanlagen ab.

Sniffen ist im Prinzip kein Problem und geht recht schnell. Problem ist, das an der Aussenverpackung, der Innenverpackung und der Ware ein Wischtest gemacht werden muss ( wenn es richtig gemacht wird ). Dazu muss das Packstück also in jedem Fall geöffnet werden. Das ganze läuft ggf. abseits des Standardprozesses (je nach Ausrichtung des regB) und verursacht so zusätzliche Wartezeit und Kosten.

Bei der manuellen Überprüfung ist des Gesamtprozess entscheidend. Im schlimmsten Fall wird die Aussenverpackung zerstört und unbrauchbar. Es muss alles so ausgepackt werden, das es sicher überprüft werden kann, auch das im Zweifel vollständig. In solchen Fällen tauchen die größten Probleme und Kosten auf.
Eine genaue Abstimmung mit dem regB ist wichtig: vielleicht macht es Sinn, ihm die Ware in unverschlossenen Kartons/Verpackungen zu geben, so dass er schneller/einfacher prüfen kann?
Bei Firmen mit vielen Artikeln kann es auch sinnvoll sein, über Tests zu prüfen, welche Ware zusammenverpackt noch geröntgt werden kann und bei welchen Artikel es zu Problemen kommt. Das lässt sich u.U. Durch andere Vepackungsvorschriften lösen.

Leider wie so oft keine Patentlösung. Einziger Hinweis: je kleiner die Packstücke, desto leichter i.d.R. die Sicherung.

Andreas100 Geschrieben am 04 November 2011



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04 November 2011
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In wie weit ist es denn notwenig das Betriebsgelände von außen zu sicher ? Muss um das komplette Gebäude ein Zaun oder reicht es, wenn sichergestellt ist das keine unbefgute Personen in das Gebäude herein kommen könnnen ?

JU52 Geschrieben am 04 November 2011



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30 Oktober 2011
5 Beiträge
Wenn tatsächlich sichergestellt ist, dass niemand unbemerkt, unberechtigt und unkontrolliert ins Gebäude kommt und damit Unberechtigte keinen Zugriff auf die Ware haben, wird quasi die Geäudeaussenhülle zum "Zaun".

Das muss aber gelebt werden: keine offenen Türen, Rolltore usw. Bitte auch an Warenabholungen etc. denken.

Bzgl. "Befugnis" ist darauf zu achten, dass bei Luftfracht auch die eigenen Mitarbeiter zuverlässig und geschult sein müssen.

Andreas100 Geschrieben am 07 November 2011



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04 November 2011
6 Beiträge
Die Mitarbeiter in der Produktion(die eigentlich nicht geschult werden sollen) dürfen die den Kundennamen erfahren ?
Nur den Namen des Auftraggebers und nicht die Adresse.

JU52 Geschrieben am 09 November 2011



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5 Beiträge
Hallo, wenn es keine Informatiónen gibt, das es sich bei der Ware um Luftfracht handelt und aus den anderen Informationen dieses nicht geschlossen werden kann, ist keine Schulung erforderlich.
Kann ich mir über den Kundennamen Zugang zu Informationen verschaffen, aus denen das hervorgeht oder wenn bekannt ist, dass der Kunde 4711 immer per Luftfracht beliefert wird, muss geschult werden.

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