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Übernachtungskosten in Rechnung gestellt
Chev |
Geschrieben am 16 November 2011
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Dabei seit 10 April 2009 1477 Beiträge
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Hallo!
Einer unserer Empfänger hat 4,5 Std. gebraucht, um die Ware zu entladen. Nun stellt uns der Spediteur nicht nur Wartezeit und Ausfallfracht in Rechnung, sondern auch Übernachtungskosten. In wie weit ist dieses berechtigt? Es handelt sich um mehrere hundert Euro. Meiner Meinung fallen Übernachtungskosten nur in geringem Maße an. Daher kann ich damit nicht konform gehen.
Grüße
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CARGOFORUM PARTNER
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Jennyjen |
Geschrieben am 17 November 2011
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Dabei seit 02 September 2011 9 Beiträge
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Hm? Das hab ich ja noch nie gehört.
Du zahlst doch schon die Ausfallfracht und die Fahrer schlafen doch eh in Ihrem Auto. Wozu also Übernachtungskosten?
Das würde ich auf gar keinen Fall bezahlen.
Und nach 4,5 Stunden schon Ausfallfracht? War es ein Vollcontainer, den ihr angeleifert habt?
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Mr.Körsche |
Geschrieben am 17 November 2011
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Dabei seit 28 Juli 2011 36 Beiträge
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Hallo,
gem. HGB §412 steht dem Frachtführer ein Standgeld zu. Das er aber eine angebliche Ausfallfracht und Übernachtungskosten berechnet ist schon mehr als dreist und entbehrt meiner Meinung nach jeder gesetzlichen Grundlage.
LG
Mr. Körsche
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betterorange |
Geschrieben am 21 November 2011
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Hallo Chev,
schau Dir den Vertrag an, den Ihr miteinander geschlossen habt.
Bei unseren Angeboten wird immer definiert, wieviel Standzeit frei ist, was die Stunde, was der Kalendertag kostet.
In diesem Zusammenhang einmal Fahrerübernachtung und Frachtausfalll und Standgeld berechnen ist schon sehr denkwürdig.
Aber: Siehe Vertrag.
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Phantomas |
Geschrieben am 21 Juni 2012
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Dabei seit 21 Juni 2012 2 Beiträge
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Meiner Meinung nach entbehrt die Forderung nach Übernachtungskosten jeglicher Grundlage. Diese Mehrkosten sind im Standgeld enthalten. Ich kann ehrlich gesagt auch nicht nachvollziehen, wieso hier Ausfallfracht gefordert wird. So wie ich es verstanden hat die Abladung zwar unüblich lange gedauert, aber der Transport an sich kam ja zustande. Der Frachtführer könnte nur dann Ausfallfracht verlangen, wenn der Auftraggeber bzw. Absender den Auftrag aus einem Grund kündigt, der nicht in den Verantwortungsbereich des Frachtführers fällt (also z.B. weil die Ware zuvor falsch verladen wurde oder nicht fertig produziert werden kann o.ä.) siehe HGB § 415.In der Regel beträgt die Fautfracht (Ausfallfracht / Frachtausfall) ein Drittel des vereinbarten Frachtpreises. Also in diesem kann der Frachtführer wenn überhaupt Standgeld verlangen, wenn nichts anderweitiges im Frachtvertrag steht. In der deutschen Rechtsprechung werden etwa 2-2,5 Stunden als Maßstab für die Dauer einer durchnittlichen Be- bzw. Entladung veranschlagt (= also die ersten 2-2,5 Std. sind standgeldfrei) sowie einen Stundensatz von ca. 35-40.-€ für jede weitere angefangene Stunde. In diesem Fall wären also ca. 120 € - 160 € an standgeld zu bezahlen.... LG, Tom
PS: Hab leider zu spät gesehen dass dieser Thread schon recht alt ist, sorry...
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